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   BPatG, 09.05.2005 - 30 W (pat) 214/03   

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https://dejure.org/2005,32585
BPatG, 09.05.2005 - 30 W (pat) 214/03 (https://dejure.org/2005,32585)
BPatG, Entscheidung vom 09.05.2005 - 30 W (pat) 214/03 (https://dejure.org/2005,32585)
BPatG, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 30 W (pat) 214/03 (https://dejure.org/2005,32585)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus BPatG, 09.05.2005 - 30 W (pat) 214/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch die eingetragene Marke sieht (vgl BGH WRP 2005, 620, 621 - FERROSOL/FERROSIL).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.05.2005 - 30 W (pat) 214/03
    Die Widersprechende hatte demnach die Benutzung der Marke gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG für die Zeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor Zugang dieser Entscheidung bei den Verfahrensbeteiligten (Juni 2005 bis Juni 2000) glaubhaft zu machen (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl § 43 Rdn 6, 32).
  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    Bei Wortmarken werden Veränderungen der Schrifttype und der bildlichen Ausgestaltung von Buchstaben als zulässig erachtet, solange dadurch kein eigenständiger Bildcharakter entsteht, sondern die graphischen Elemente nur eine Verzierung darstellen (EuG GRUR Int. 2006, 319 (Nr. 26 - 29) - Quantum; BGH GRUR 2010, 729 (Nr. 20) - MIXI/Kohlermixi; BPatG 30 W (pat) 214/03 - WebCC/CC; vgl. BPatG 30 W (pat) 105/97 - CEDAX/Cefax; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 26 Rd. 112 f.).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    (3) Die konkrete Ausgestaltung verfremdet die charakteristische Kreisform nicht derart, dass ein Verständnis dieses Elements als werbemäßig hervorgehobener stilisierter Buchstabe in Frage gestellt würde oder ein eigenständiger Bildcharakter entstünde, wie dies z. B. bei der verwendeten Abbildung eines Skorpionschwanzes , auf dem in unauffälliger Weise das Wort "SCORPIONS" angebracht ist (BPatG BlPMZ 2012, 272, 276 - SCORPIONS), oder bei der benutzten Form der Fall ist, bei der die Buchstabenfolge CC fast nicht mehr zu erkennen ist (BPatG 30 W (pat) 214/03 WebCC/CC).
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