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   BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08   

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BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08 (https://dejure.org/2009,29261)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08 (https://dejure.org/2009,29261)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2009 - 30 W (pat) 30/08 (https://dejure.org/2009,29261)
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  • BPatG, 13.11.2001 - 24 W (pat) 72/00

    Zulässigkeit der Teilung einer Markenanmeldung im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08
    Sie verweist hierzu auf die Entscheidung des BPatG 24 W (pat) 72/00 "Avena".

    Soweit die Antragsgegnerin meint, eine negative Entscheidung weiche von den Grundsätzen der Entscheidung des Bundespatentgerichts "Avena" (vgl. GRUR 2002, 263) ab, trifft dies nicht zu.

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08
    Zum anderen kann von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff auch dann auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 900 -903 -SPA II).
  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 105/00
    Auszug aus BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08
    Dies gilt auch für Wörter toter Sprachen wie etwa des Lateinischen, wenn die Wörter in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder wenn auf dem Sektor der Waren, für die sie angemeldet sind und die sie beschreiben, die betreffende tote Sprache als Fachsprache verwendet wird, was insbesondere für die Bereiche der Medizin, Chemie und Botanik gilt, teilweise auch für Kosmetik sowie Lebensmittel (vgl. BPatGE 10, 97 -Solu-Paraxin; BPatGE 38, 145, 146 f. -JURIS LIBRI; HABM-BK GRUR Int. 1999, 548, 549 -EU-LEX; 24 W (pat) 105/00 -Quercus in Zusammenfassung auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08
    Es ist auch unerheblich, wie groß die Zahl der Mitbewerber ist, für die eine beschreibende Verwendung in Betracht kommt, weil beschreibende Angaben und Zeichen jedermann zur freien Benutzung verfügbar bleiben müssen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 -BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 -KPN-Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08
    Es ist auch unerheblich, wie groß die Zahl der Mitbewerber ist, für die eine beschreibende Verwendung in Betracht kommt, weil beschreibende Angaben und Zeichen jedermann zur freien Benutzung verfügbar bleiben müssen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 -BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 -KPN-Postkantoor).
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