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   BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08   

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BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08 (https://dejure.org/2009,22483)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08 (https://dejure.org/2009,22483)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 30 W (pat) 33/08 (https://dejure.org/2009,22483)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Abgesehen davon, dass die vom Anmelder genannten Marken zum Teil anders aufgebaut sind, erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; BGH GRUR 2008, 1093, 1095 -Marlene-Dietrich-Bildnis; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 - Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) "Chiemsee"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) "Philips"; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHOEN"; GRUR 2006, 760, 762 "LOTTO"; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. "VISAGE").
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Abgesehen davon, dass die vom Anmelder genannten Marken zum Teil anders aufgebaut sind, erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; BGH GRUR 2008, 1093, 1095 -Marlene-Dietrich-Bildnis; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 - Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein - ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus -um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten-Schlechte Zeiten).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) "Chiemsee"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) "Philips"; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHOEN"; GRUR 2006, 760, 762 "LOTTO"; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. "VISAGE").
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Als im Rechtssinn erheblich ist es dabei anzusehen, wenn die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke nicht mehr nur eine nicht unterscheidungskräftige Sachoder sonstige Angabe, sondern einen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen kennzeichnenden Herkunftshinweis sieht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 (Nr. 52) "Chiemsee"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 65) "Philips"; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHOEN"; GRUR 2006, 760, 762 "LOTTO"; BPatG GRUR 2005, 337, 341 f. "VISAGE").
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 -Libertel-Orange; a. a. O. -Postkantoor).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Soweit sich der Anmelder auf die Interpretationsbedürftigkeit des angemeldeten Spruches insbesondere wegen der Doppeldeutigkeit des Begriffs "Nähe" beruft, vermag dies keine Unterscheidungskraft zu begründen, da der beschreibende bzw. hier werblich anpreisende Charakter eines Begriffs oder Ausspruches nicht dadurch aufgehoben wird, dass diesem in verschiedenen Bedeutungen jeweils eine beschreibende oder allgemein anpreisende Aussage innewohnt (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT").
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 220 Nr. 27 - BioID; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; BGH MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein - ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus -um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten-Schlechte Zeiten).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

  • EuG, 30.06.2004 - T-281/02

    Norma Lebensmittelfilialbetrieb / HABM (Mehr für Ihr Geld)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 526/19
    Diese Eignung fehlt beispielsweise regelmäßig bei allgemein verständlichen Redewendungen, die von jedem Unternehmen verwendet werden können (BPatG 33 W (pat) 55/97 - So sind wir nun mal; 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!; 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt) oder bei allgemein verständlichen, häufig verwendeten Fragesätzen (BGH a. a. O. Juris-Tz. 7 u. 8 - Wie hammas denn?).
  • BPatG, 20.09.2023 - 29 W (pat) 506/20
    Bei solchen allgemein gebräuchlichen Redewendungen, die grundsätzlich von jedermann bzw. jedem Unternehmen verwendet werden können, fehlt regelmäßig die Eignung, eine Ware oder Dienstleistung als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (BGH GRUR 2010, 640 f. Rn. 11 ff. - hey!; GRUR 1988, 211 - Wie hammas denn?; BPatG, Beschluss vom 06.03.2019, 29 W (pat) 509/17 - Ischa Freimaak; Beschluss vom 22.02.2012, 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt; Beschluss vom 26.03.2009, 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; Beschluss vom 19.05.2004, 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!).
  • BPatG, 26.09.2022 - 26 W (pat) 572/20
    Diese Eignung fehlt beispielsweise regelmäßig bei allgemein verständlichen Redewendungen, die von jedem Unternehmen verwendet werden können (BPatG 33 W (pat) 55/97 - So sind wir nun mal; 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!; 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt) oder bei allgemein verständlichen, häufig verwendeten Fragesätzen (BGH a. a. O. Juris-Tz. 7 u. 8 - Wie hammas denn?).
  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Diese Eignung fehlt beispielsweise regelmäßig bei allgemein verständlichen Redewendungen, die von jedem Unternehmen verwendet werden können (BPatG 33 W (pat) 55/97 - So sind wir nun mal; 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!; 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt) oder bei allgemein verständlichen, häufig verwendeten Fragesätzen (BGH a. a. O. Juris-Tz. 7 u. 8 - Wie hammas denn?).
  • BPatG, 12.06.2013 - 29 W (pat) 159/10

    Gebräuchliche Fragestellung "WER WEISS WAS" als Marke nicht eintragungsfähig

    Bei allgemein verständlichen Redewendungen, die von jedem Unternehmen verwendet werden können, fehlt jedoch regelmäßig die Eignung eine Ware oder Dienstleistung als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (BGH GRUR 2010, 640 f. [BGH 14.01.2010 - I ZB 32/09] Rdnr. 11 ff. - hey!; GRUR 1988, 211 - Wie hammas denn?; BPatG 33 W (pat) 55/97 - So sind wir nun mal; 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!; 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt).
  • BPatG, 05.06.2013 - 29 W (pat) 159/10
    Bei allgemein verständlichen Redewendungen, die von jedem Unternehmen verwendet werden können, fehlt jedoch regelmäßig die Eignung eine Ware oder Dienstleistung als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (BGH GRUR 2010, 640 f. Rdnr. 11 ff. - hey!; GRUR 1988, 211 - Wie hammas denn?; BPatG 33 W (pat) 55/97 - So sind wir nun mal; 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!; 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt).
  • BPatG, 19.10.2011 - 29 W (pat) 14/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der überraschende Teil Bayerns" - keine

    Sie enthält als bloßer Werbespruch nur eine allgemeine Anpreisung (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; a. a. O., 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; BPatG 25 W (pat) 26/07 - JA; 30 W (pat) 33/08 - ...weil Nähe zählt; 25 W (pat) 74/08 - Hilft weniger zu essen).
  • BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 574/20
    Bei solchen allgemein gebräuchlichen Redewendungen, die grundsätzlich von jedermann bzw. jedem Unternehmen verwendet werden können, fehlt regelmäßig die Eignung, eine Ware oder Dienstleistung als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (BGH GRUR 2010, 640 f. Rn. 11 ff. - hey!; GRUR 1988, 211 - Wie hammas denn?; BPatG, Beschluss vom 06.03.2019, 29 W (pat) 509/17 - Ischa Freimaak; Beschluss vom 22.02.2012, 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt; Beschluss vom 26.03.2009, 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; Beschluss vom 19.05.2004, 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!).
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