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Rechtsprechung
   BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1561
BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2011,1561)
BPatG, Entscheidung vom 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2011,1561)
BPatG, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2011,1561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Schwarzwälder Schinken

    Art 9 EGV 510/2006, Art 4 Abs 2 Buchst e EGV 510/2006, Art 2 Buchst b EGV 1898/2006
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken (geografische Angabe)" - Antrag auf Änderung der Spezifikation - Änderung der Rechtslage kann Grund für die Änderung der Spezifikation darstellen - zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die in einer Spezifikation ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der in einer Spezifikation enthaltenen Vorgabe des Schneidens und Verpackens eines Erzeugnisses nur im Herkunftsgebiet

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken (geografische Angabe)" - Antrag auf Änderung der Spezifikation - Änderung der Rechtslage kann Grund für die Änderung der Spezifikation darstellen - zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die in einer Spezifikation ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken (geografische Angabe)" - Antrag auf Änderung der Spezifikation - Änderung der Rechtslage kann Grund für die Änderung der Spezifikation darstellen - zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die in einer Spezifikation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • markenmagazin:recht (Kurzinformation)

    Schwarzwälder Schinken

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schwarzwälder Schinken muss nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Besserer Markenschutz für "Schwarzwälder Schinken"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzwälder Schinken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald verpackt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Besserer Markenschutz für "Schwarzwälder Schinken"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Schwarzwälder Schinken" darf nur im Schwarzwald geschnitten und hergestellt werden

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Schwarzwälder Schinken

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Muss Schwarzwälder Schinken im Schwarzwald geschnitten werden?

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Echter "Schwarzwälder Schinken" muss auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schwarzwälder Schinken darf auch außerhalb des Schwarzwalds die geschützte geografische Angabe enthalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken (geografische Angabe)" - Antrag auf Änderung der Spezifikation - Änderung der Rechtslage kann Grund für die Änderung der Spezifikation darstellen - zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die in einer Spezifikation ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

    Auszug aus BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09
    Dass dies überhaupt möglich ist, ist erst durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen "Prosciutto di Parma" (GRUR 2003, 616 ff.) und "Grana Padano" (GRUR 2003, 609 ff.) und die zeitgleich betriebene Änderung der VO 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 692/2003 ersichtlich geworden (s. hierzu Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 130 Rn. 62).

    b) Nach dieser Entscheidung (GRUR 2003, 616 ff.) handelt es sich beim Aufschneiden und Verpacken eines Schinkens um wichtige Vorgänge, die die Qualität des Erzeugnisses mindern, die Garantie der Echtheit gefährden und damit auch dem Ansehen der geschützten geografischen Angabe schaden können (a. a. O. Nr. 68).

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat es bei der grundsätzlichen Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs zu verbleiben, wonach Kontrollen vor Ort unter der Verantwortung der Inhaber der Bezeichnung grundsätzlich vorzugswürdig sind, da Kontrollen außerhalb des Erzeugungsgebiets weniger Garantien für die (Qualität und) Echtheit des Erzeugnisses bieten (vgl. EuGH GRUR 2003, 616, 620 [Nr. 75] - Prosciutto di Parma).

  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung

    Auszug aus BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09
    Ergänzend hat die Einsprechende zu 3 auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. März 2011 in der Rechtssache C-161/09 bezüglich getrockneter Weintrauben hingewiesen.

    cc) Die von der Einsprechenden zu 3 noch ergänzend herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichthofs vom 3. März 2011 in der Rechtssache C-161/09 rechtfertigt keine andere Sichtweise.

  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Auszug aus BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09
    Dass dies überhaupt möglich ist, ist erst durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen "Prosciutto di Parma" (GRUR 2003, 616 ff.) und "Grana Padano" (GRUR 2003, 609 ff.) und die zeitgleich betriebene Änderung der VO 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 692/2003 ersichtlich geworden (s. hierzu Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 130 Rn. 62).
  • BGH, 03.09.2020 - I ZB 72/19

    Schwarzwälder Schinken II

    Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Bundespatentgericht die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts insoweit aufgehoben und festgestellt, dass der Antrag auf Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe "Schwarzwälder Schinken" vom 18. April 2005 in der Fassung der Spezifikation vom 10. August 2007 den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel entspricht (Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 30 W (pat) 33/09, BPatGE 53, 113 = GRUR 2012, 398).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 6/12

    Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine markenrechtliche Beschwerdeentscheidung des

    Es hat ferner festgestellt, dass der Antrag auf Änderung der Spezifikation der geschützten geographischen Angabe "Schwarzwälder Schinken" vom 18. April 2005 in der Fassung der Spezifikation vom 10. August 2007 (Datum der Veröffentlichung im Markenblatt) den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (nachfolgend: VO 510/2006) entspricht (BPatG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 30 W (pat) 33/09, BPatGE 53, 113 = GRUR 2012, 398).
  • BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09
    Mit Beschluss vom 13. Oktober 2011 (GRUR 2012, 398) hat der erkennende Senat den Beschluss der Markenabteilung 3.2.
  • BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken" - Schutz von geografischen

    Mit Beschluss vom 13. Oktober 2011 (veröffentlicht in GRUR 2012, 398) hat das vorlegende Gericht den Beschluss der Markenabteilung 3.2.
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Rechtsprechung
   BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09   

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https://dejure.org/2019,33325
BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2019,33325)
BPatG, Entscheidung vom 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2019,33325)
BPatG, Entscheidung vom 12. August 2019 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2019,33325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

    Auszug aus BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09
    Vor diesem rechtlichen Hintergrund habe es bei der grundsätzlichen Klarstellung des Europäischen Gerichtshofes zu verbleiben, wonach Kontrollen vor Ort unter der Verantwortung der Inhaber der Bezeichnung grundsätzlich vorzugswürdig seien, da Kontrollen außerhalb des Erzeugungsgebiets weniger Garantien für die Qualität und Echtheit des Erzeugnisses böten (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616, Nr. 75 - Prosciutto di Parma).

    Die beantragte Änderung betreffe eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 29 EGV/Art. 35 AEUV (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616, Nr. 59 - Prosciutto di Parma).

    Ihre Zulässigkeit setze wegen der Auswirkungen auf den freien Warenverkehr voraus, dass die Maßnahme zur Erhaltung des Ansehens der geografischen Angabe oder der Ursprungsbezeichnung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sei (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616, Nr. 66 - Prosciutto di Parma).

    Dass dies überhaupt möglich ist, ist erst durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen "Prosciutto di Parma" (GRUR 2003, 616 ff.) und "Grana Padano" (GRUR 2003, 609 ff.) und die zeitgleich betriebene Änderung der VO (EWG) Nr. 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 692/2003 ersichtlich geworden (s. hierzu Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 130 Rn. 81-82).

    Dieser hat sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Spezifikation vorgeschrieben werden darf, dass das Erzeugnis im Ursprungsgebiet konfektioniert, z. B. aufgeschnitten und verpackt, werden muss, in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 (Rechtssache C-108/01) befasst, die zu der g. U. "Prosciutto di Parma" ergangen ist (GRUR 2003, 616); am gleichen Tag ist in der Rechtssache C-469/00 ein Urteil ergangen, das vergleichbare Fragen beim Reiben und Verpacken von Käse mit der g. U. "Grana Padano" betraf (GRUR 2003, 609).

    Vor diesem Hintergrund hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine Vorschrift in der Spezifikation, wie sie auch im vorliegenden Fall beansprucht wird, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 29 EG (nunmehr Art. 35 AEUV) darstelle (GRUR 2003, 616, Nr. 59 - Prosciutto di Parma).

    Dies verfolge das Ziel, die Qualität und Unverfälschtheit des betreffenden Erzeugnisses und damit das Ansehen der g. g. A., für das die Inhaber gemeinsam die volle Verantwortung übernähmen, besser zu wahren (EuGH-Urt., Nr. 25 unter Hinweis auf die gleichlautende Formulierung in EuGH GRUR 2003, 616, Nr. 65 - Prosciutto di Parma).

    Weiter ist ausgeführt worden, dass sich der vorliegende Fall insoweit wesentlich von der Sachlage unterscheide, die dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Prosciutto di Parma" (GRUR 2003, 616) zugrunde gelegen habe.

    So hätten im damaligen Fall z. B. nicht alle spezifikationsgemäßen Schinken auch geschnitten werden dürfen, sondern nur Keulen, die bestimmte, strengere Zusatzanforderungen erfüllten, insbesondere in Bezug auf Gewicht, Reifezeit, Wasseraktivität, Feuchtigkeitsgehalt und Fehlen sichtbarer Mängel (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616, Nr. 71-73 - Prosciutto di Parma).

    Für einige der Verarbeitungsschritte habe es fachmännischer, also auf das spezifische Produkt bezogener Beurteilungen bedurft (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616, Nr. 74 - Prosciutto di Parma).

    (33) Hierzu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil ... ["Prosciutto di Parma", GRUR 2003, 616, Nr. 69, 74 und 75] ... vor dem Hintergrund, dass mit der Spezifikation für die geschützte Ursprungsbezeichnung des in jener Rechtssache in Rede stehenden Erzeugnisses die einzelnen Schritte des Schneidens und Verpackens eingerichtet werden, bei denen es zu sehr genauen technischen Maßnahmen und Kontrollen in Bezug auf Echtheit, Qualität, Hygiene und Etikettierung kommt, von denen einige fachmännischer Beurteilungen bedürfen, festgestellt hat, dass Kontrollen außerhalb des Erzeugungsgebiets weniger Garantien für die Qualität und Echtheit des besagten Erzeugnisses gäben als Kontrollen, die im Erzeugungsgebiet unter Einhaltung des in der Spezifikation vorgesehenen Verfahrens durchgeführt werden.

    (34) So verhält es sich insbesondere, wenn die Spezifikation Fachleute, die über spezielle Kenntnisse der Eigenschaften des betreffenden Erzeugnisses verfügen, mit der Vornahme eingehender und systematischer Kontrollen betraut und es somit kaum vorstellbar ist, solche Kontrollen in den anderen Mitgliedstaaten wirksam einzurichten [unter Bezugnahme auf EuGH GRUR 2003, 616, Nr. 75 - Prosciutto di Parma].

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 6/12

    Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine markenrechtliche Beschwerdeentscheidung des

    Auszug aus BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09
    Mit Beschluss vom 3. April 2014 (GRUR 2014, 1132) hat der Bundesgerichtshof den vorgenannten Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, weil der Senat den Anspruch der Einsprechenden zu 3 auf rechtliches Gehör verletzt habe.

    Davon geht wohl auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH GRUR 2014, 1132, Nr. 25 - Schwarzwälder Schinken).

  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Auszug aus BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09
    Dass dies überhaupt möglich ist, ist erst durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen "Prosciutto di Parma" (GRUR 2003, 616 ff.) und "Grana Padano" (GRUR 2003, 609 ff.) und die zeitgleich betriebene Änderung der VO (EWG) Nr. 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 692/2003 ersichtlich geworden (s. hierzu Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 130 Rn. 81-82).

    Dieser hat sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Spezifikation vorgeschrieben werden darf, dass das Erzeugnis im Ursprungsgebiet konfektioniert, z. B. aufgeschnitten und verpackt, werden muss, in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 (Rechtssache C-108/01) befasst, die zu der g. U. "Prosciutto di Parma" ergangen ist (GRUR 2003, 616); am gleichen Tag ist in der Rechtssache C-469/00 ein Urteil ergangen, das vergleichbare Fragen beim Reiben und Verpacken von Käse mit der g. U. "Grana Padano" betraf (GRUR 2003, 609).

  • BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09

    Schwarzwälder Schinken - Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken

    Auszug aus BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09
    Mit Beschluss vom 13. Oktober 2011 (GRUR 2012, 398) hat der erkennende Senat den Beschluss der Markenabteilung 3.2.
  • EuGH, 19.12.2018 - C-367/17

    Schwarzwälder Schinken muss nur dann im Schwarzwald geschnitten und verpackt

    Auszug aus BPatG, 12.08.2019 - 30 W (pat) 33/09
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Dezember 2018 (GRUR 2019, 183, im Folgenden: EuGH-Urt.) die Vorlagefrage 1 offen gelassen, da die genannten Regelungen im Wesentlichen inhaltsgleich seien und die Vorlagefragen 2 und 3 wie folgt beantwortet:.
  • BGH, 03.09.2020 - I ZB 72/19

    Schwarzwälder Schinken II

    Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Bundespatentgericht die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts insoweit aufgehoben und festgestellt, dass der Antrag auf Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe "Schwarzwälder Schinken" vom 18. April 2005 in der Fassung der Spezifikation vom 10. August 2007 den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel entspricht (Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 30 W (pat) 33/09, BPatGE 53, 113 = GRUR 2012, 398).

    Das Bundespatentgericht hat daraufhin die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen (Beschluss vom 12. August 2019 - 30 W (pat) 33/09, BPatGE 56, 126).

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Rechtsprechung
   BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,76113
BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2017,76113)
BPatG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2017,76113)
BPatG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 30 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2017,76113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 Buchst e EUV 1151/2012, Art 4 Abs 2 Buchst e EGV 510/2006, Art 8 EGV 1898/2006
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken" - Schutz von geografischen Angaben - Antrag auf Änderung der Spezifikation - Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung des Art. 4 ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken" - Schutz von geografischen Angaben - Antrag auf Änderung der Spezifikation - Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung des Art. 4 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09
    Vor diesem rechtlichen Hintergrund habe es bei der grundsätzlichen Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs zu verbleiben, wonach Kontrollen vor Ort unter der Verantwortung der Inhaber der Bezeichnung grundsätzlich vorzugswürdig seien, da Kontrollen außerhalb des Erzeugungsgebiets weniger Garantien für die (Qualität und) Echtheit des Erzeugnisses böten (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616, 620 [Nr. 75] - Prosciutto di Parma).

    Die beantragte Änderung betreffe eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 29 EGV/Art. 35 AEUV (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616 [Nr. 59] - Prosciutto di Parma).

    Ihre Zulässigkeit setze wegen der Auswirkungen auf den freien Warenverkehr voraus, dass die Maßnahme zur Erhaltung des Ansehens der geografischen Angabe oder der Ursprungsbezeichnung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sei (unter Hinweis auf EuGH GRUR 2003, 616 [Nr. 66] - Prosciutto di Parma).

    vorgeschrieben werden darf, dass das Erzeugnis im Ursprungsgebiet konfektioniert, z. B. aufgeschnitten und verpackt, werden muss, in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 (Rechtssache C-108/01) befasst, die zu der g. U. "Prosciutto di Parma" ergangen ist (in Deutschland z.B. veröffentlicht in GRUR 2003, 616); am gleichen Tag ist in der Rechtssache C-469/00 ein Urteil ergangen, das vergleichbare Fragen beim Reiben und Verpacken von Käse mit der g. U. "Grana Padano" betraf (in Deutschland z. B. veröffentlicht in GRUR 2003, 609).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von der Sachlage, die dem oben erwähnten Urteil des Gerichtshofes vom 20. Mai 2003 in der Rechtssache C-108/01 (GRUR 2003, 616 - Prosciutto di Parma) zugrunde lag.

    In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof schon in seinem Urteil zu "Prosciutto di Parma" ausgeführt, dass "Kontrollen außerhalb des Erzeugungsgebiets weniger Garantien für die Qualität und Echtheit des Erzeugnisses gäben als Kontrollen, die im Erzeugungsgebiet unter Einhaltung des in der Spezifikation vorgesehenen Verfahrens durchgeführt werden" (EuGH, Urteil vom 20.5.2003, C-108/01, Nr. 75, GRUR 2003, 616, 620 - Prosciutto di Parma).

    Zwar kann man vielleicht davon ausgehen, dass der Katalog des Art. 7 Abs. 1 VO 1151/2012 nicht abschließend ist (vgl. zu Art. 4 Abs. 2 VO 2081/92 EuGH, Urteil vom 20.5.2003, C-108/01, Nr. 44, GRUR 2003, 616, 618 - Prosciutto di Parma).

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 6/12

    Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine markenrechtliche Beschwerdeentscheidung des

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09
    Mit Beschluss vom 3. April 2014 (veröffentlicht in GRUR 2014, 1132) hat der Bundesgerichtshof den vorgenannten Beschluss des vorlegenden Gerichts vom 13. Oktober 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das vorlegende Gericht zurückverwiesen, weil dieses den Anspruch der Einsprechenden zu 3 auf rechtliches Gehör verletzt habe.

    Davon geht offensichtlich auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH GRUR 2014, 1132 [Nr. 25] - Schwarzwälder Schinken), wobei das vorlegende Gericht nach nationalem Verfahrensrecht (§ 89 Abs. 4 Satz 2 MarkenG) im wieder eröffneten Beschwerdeverfahren an diese Vorgabe ohnehin gebunden ist, sofern nicht der Europäische Gerichtshof die Vorlagefrage in anderem Sinne beantwortet.

  • BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09

    Schwarzwälder Schinken - Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09
    Mit Beschluss vom 13. Oktober 2011 (veröffentlicht in GRUR 2012, 398) hat das vorlegende Gericht den Beschluss der Markenabteilung 3.2.
  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09
    Eine solche Kontrolle war in der VO 510/2006 noch nicht vorgesehen (vgl. zur VO 2081/92 EuGH, Urteil vom 26.2.2008, C-132/05, GRUR 2008, 524, Rn. 72 ff. - Parmesan).
  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09
    Dem könnte allerdings entgegenstehen, dass der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung die absolute oder relative Schutzfähigkeit einer Unionsmarke auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke geltenden Rechts prüft (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 9.9.2010, C-265/09, GRUR 2010, 1096 - HABM/BORCO; Urteil vom 2.9.2010, C-254/09, GRUR 2010, 1098 - Calvin Klein/HABM).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09
    Dem könnte allerdings entgegenstehen, dass der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung die absolute oder relative Schutzfähigkeit einer Unionsmarke auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke geltenden Rechts prüft (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 9.9.2010, C-265/09, GRUR 2010, 1096 - HABM/BORCO; Urteil vom 2.9.2010, C-254/09, GRUR 2010, 1098 - Calvin Klein/HABM).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09
    vorgeschrieben werden darf, dass das Erzeugnis im Ursprungsgebiet konfektioniert, z. B. aufgeschnitten und verpackt, werden muss, in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 (Rechtssache C-108/01) befasst, die zu der g. U. "Prosciutto di Parma" ergangen ist (in Deutschland z.B. veröffentlicht in GRUR 2003, 616); am gleichen Tag ist in der Rechtssache C-469/00 ein Urteil ergangen, das vergleichbare Fragen beim Reiben und Verpacken von Käse mit der g. U. "Grana Padano" betraf (in Deutschland z. B. veröffentlicht in GRUR 2003, 609).
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