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   BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08   

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BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08 (https://dejure.org/2009,21623)
BPatG, Entscheidung vom 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08 (https://dejure.org/2009,21623)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 46/08 (https://dejure.org/2009,21623)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06

    Äskulapstab - Abbildung eines Äskulapstabs als Marke schutzfähig

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Die Entscheidung BPatG 29 W (pat) 143/06 -auf die der Anmelder mit nachgereichtem Schriftsatz vom 15. Juli 2009 verweist -liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde, da die beanspruchten Waren und Dienstleistungen gerade keinen Bezug zu Heilberufen oder dem Gesundheitswesen haben.
  • BPatG, 30.07.2008 - 27 W (pat) 81/08
    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Das gilt auch in Anbetracht der vom Anmelder in dem nachgereichten Schriftsatz vom 15. Juli 2009 zitierten Entscheidung des BPatG i. S. 27 W (pat) 81/08, in der der dort erkennende Senat deutlich die individualisierende Gestaltung und Funktion des zusätzlichen Bildbestandteils hervorgehoben hat; an dieser individualisierenden Funktion des Bildbestandteils fehlt es jedoch vorliegend gerade, wie oben ausgeführt.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Dabei hat sich die Prüfung darauf zu erstrecken, ob die Marke als solche, jedenfalls mit einem ihrer Elemente, den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (vgl. BGH GRUR 1991, 136, 137 -NEW MAN; GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1153 -antiKALK).
  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 170/06
    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    B. Engel, Stern, Kreuz, Fortuna -allgemein gebräuchlich (vgl. auch BPatG 30 W (pat) 170/06 -Johannes -Apotheke in PAVIS PROMA-CD-ROM).
  • BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    In solchen Bezeichnungen erkennt der Verkehr zwar regelmäßig eine besondere Geschäftsbezeichnung im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG, da ihm bekannt ist, dass es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (vgl. BGH GRUR 1995, 507, 508 -City-Hotel); er wird darin jedoch ihrer häufigen Verwendung wegen keinen betrieblichen Herkunftshinweis in Bezug auf damit gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen sehen, so dass eine solche weithin gebräuchliche Etablissementbezeichnung nicht ihre für eine konkrete Unterscheidungskraft erforderlich betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 38/04 -Stanglwirt -in PAVIS PROMA -CD ROM; Ströbele/Hackera.
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen -ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein -ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus -um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Zum einen handelt es sich bei der vom Anmelder genannten eingetragenen Marke um eine Bildmarke, zum anderen erwächst selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; GRUR 2005, 578 -LOKMAUS; EuGH a. a. O. -BioID; BPatG PMZ 2007, 160 -Papaya; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen -ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein -ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus -um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best).
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    In solchen Bezeichnungen erkennt der Verkehr zwar regelmäßig eine besondere Geschäftsbezeichnung im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG, da ihm bekannt ist, dass es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (vgl. BGH GRUR 1995, 507, 508 -City-Hotel); er wird darin jedoch ihrer häufigen Verwendung wegen keinen betrieblichen Herkunftshinweis in Bezug auf damit gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen sehen, so dass eine solche weithin gebräuchliche Etablissementbezeichnung nicht ihre für eine konkrete Unterscheidungskraft erforderlich betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 38/04 -Stanglwirt -in PAVIS PROMA -CD ROM; Ströbele/Hackera.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 28.04.2014 - 25 W (pat) 50/12

    ENGEL APOTHEKE SEEHEIM / ENGEL APOTHEKE - Markenbeschwerdeverfahren - "ENGEL

    Deshalb sind Platzgeschäftsbezeichnungen in Entscheidungen des Bundespatentgerichts mehrfach als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. dazu speziell bezogen auf Apotheken die Entscheidungen 30 W (pat) 170/06 vom 2. Juni 2008 - Johannes Apotheke, angemeldet u.a. für pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse und Dienstleistungen eines Apothekers und 30 W (pat) 46/08 vom 18. Juni 2009 - Kreuz Apotheke, angemeldet u.a. für pharmazeutische Erzeugnisse, Parfümeriewaren und Beratung in medizinischen und kosmetischen Fragen; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgericht zugänglich).

    Einer Bezeichnung wie "Brunnen Apotheke", die eine ähnlich verbreitete Apothekenbezeichnung darstellt wie die Bezeichnung "Engel-Apotheke", dürfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. dazu die bereits zitierten Entscheidungen 30 W (pat) 170/06 - Johannes Apotheke und 30 W (pat) 46/08 - Kreuz Apotheke) eine originäre Schutzfähigkeit ohne weiteres abzusprechen sein.

  • BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 113/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "DOC (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Neben dem roten "Apotheken A" des deutschen Apotheker Verbandes findet als international weit verbreitetes Symbol für die Apotheke in jüngster Zeit das grüne Kreuz auch in Deutschland zunehmend Verwendung (vgl. BPatG 30 W (pat) 46/08 - Kreuz-Apotheke auf PAVIS PROMA CD-ROM; "Die heutige Apotheke" unter www.
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