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   BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07   

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BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07 (https://dejure.org/2009,28184)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07 (https://dejure.org/2009,28184)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 30 W (pat) 53/07 (https://dejure.org/2009,28184)
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  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 -MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Verwechslungsgefahr grundsätzlich nach dem Gesamteindruck zu beurteilen ist, zu dem in erster Linie die Übereinstimmungen beitragen (vgl. BGH GRUR 2004, 783 -NEURO-FIBRAFLEX/NEURO-VIBOLEX).

  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    BPatG GRUR 2004, 950, 954 -ACELAT/Acesal), und am insoweit beachtlichen Wortende durch den markanten Buchstaben "x" hinreichend divergieren.
  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Anerkannt wird im Arzneimittelbereich unabhängig von der tatsächlichen Verwendung die Benutzung im Bereich, der der jeweiligen Hauptgruppe der Roten Liste entspricht -hier also Psychopharmaka gemäß der Hauptgruppe 71 -ohne Festlegung auf einen bestimmten Wirkstoff, eine bestimmte Darreichungsform oder eine bestehende Rezeptpflicht (vgl. BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. -CYNARETTEN/Circanetten; GRUR 2001, 513, 515 -CEFABRAUSE/CEFASEL; Ströbele/Hacker MarkenG, 8. Aufl. § 26 Rdn. 141 ff. m. w. N.).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsoder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Nutzung, ihrer Eigenart als einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 -Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 600, 601 -dcfix/CD-FIX).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 -MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 -MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Dabei ist für die Ähnlichkeit der Waren nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl. BGH, GRUR 1999, 731 -Canon II).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Vielmehr ist eine gegenseitige Ergänzung in dem Sinne notwendig, dass dadurch die Annahme gemeinsamer oder doch miteinander verbundener Ursprungsstätten nahegelegt wird und damit auch der Kontrolle und Qualitätsverantwortung desselben Unternehmens (vgl. BPatG GRUR 2002, 345, 347 -ASTRO BOY/Boy).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Anerkannt wird im Arzneimittelbereich unabhängig von der tatsächlichen Verwendung die Benutzung im Bereich, der der jeweiligen Hauptgruppe der Roten Liste entspricht -hier also Psychopharmaka gemäß der Hauptgruppe 71 -ohne Festlegung auf einen bestimmten Wirkstoff, eine bestimmte Darreichungsform oder eine bestehende Rezeptpflicht (vgl. BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. -CYNARETTEN/Circanetten; GRUR 2001, 513, 515 -CEFABRAUSE/CEFASEL; Ströbele/Hacker MarkenG, 8. Aufl. § 26 Rdn. 141 ff. m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 53/07
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 -MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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