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   BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08   

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BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08 (https://dejure.org/2009,24206)
BPatG, Entscheidung vom 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08 (https://dejure.org/2009,24206)
BPatG, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 30 W (pat) 67/08 (https://dejure.org/2009,24206)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; BGHZ 167, 278 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 949 -My World).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; BGHZ 167, 278 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 949 -My World).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; BGHZ 167, 278 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 949 -My World).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 -Libertel-Orange; a. a O.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08
    Dabei spielt es keine Rolle, ob es Bezeichnungsalternativen, nämlich Synonyme oder gebräuchlichere Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung dieser Merkmale gibt, da es nicht erforderlich ist, dass diese Zeichen oder Angaben die ausschließliche Bezeichnungsweise der fraglichen Merkmale sind (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 -Postkantoor).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 07.12.2009 - 30 W (pat) 67/08
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; BGHZ 167, 278 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 949 -My World).
  • BPatG, 20.05.2019 - 26 W (pat) 31/16

    Beurteilung einer Verwechslungsgefahr zweier Marken; Annahme einer Ähnlichkeit

    aaa) Das Markenwort "unico" ist sowohl in der italienischen als auch in der spanischen Sprache, dort mit einem Akzent auf dem "ú", die männliche Form des Adjektivs "einmalig", "einzig", "beispiellos", "sondergleichen", "allein" oder "singulär" (https://dict.leo.org/italienisch-deutsch/unico, https://dict.leo.org/spanischdeutsch/unico), gehört zum italienischen und spanischen Grundwortschatz und kann wegen seiner Ähnlichkeit mit dem in die deutsche Sprache eingegangenen Fremdwort "Unikum" in Verbindung gebracht werden, das im allgemeinen Sprachgebrauch in erster Linie auf Menschen, aber auch auf sehr ausgefallene, merkwürdige, einzigartige und ungewöhnliche Waren angewendet wird (www.duden.de; BPatG 29 W (pat) 546/11 - UNICUM; 30 W (pat) 67/08 - Unicum; 27 W (pat) 98/02 - Unikum).

    Da auch auf dem Einrichtungssektor Designerleistungen, Maßanfertigungen und die individuelle Möbelgestaltung durch den Kunden beispielsweise durch die Auswahl von Material, Griffen, Bezugsstoffen, Zubehör etc. üblich sind, dürfte der Verkehr genauso wie im Modebereich (30 W (pat) 67/08 - Unicum) auf dem Warengebiet der Möbel an die beschreibende Verwendung von Unikum für tatsächlich "einzigartige" Produkte im Sinne von Einzelstücken gewöhnt sein.

  • BPatG, 29.01.2020 - 26 W (pat) 575/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNICO" - kein Verstoß gegen die Begründungspflicht -

    ccc) Das Verständnis im Sinne von "einzigartig" wird noch dadurch verstärkt, dass "UNICO" wegen seiner Ähnlichkeit mit dem in die deutsche Sprache eingegangenen Fremdwort "Unikum" in Verbindung gebracht wird, das im allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur auf Menschen, sondern auch auf sehr ausgefallene, merkwürdige, einzigartige und ungewöhnliche Waren angewendet wird (vgl. www.duden.de; Anlage 2 zum zweiten gerichtlichen Hinweis; BPatG 29 W (pat) 546/11 - UNICUM; 30 W (pat) 67/08 - Unicum; 27 W (pat) 98/02 - Unikum).

    jjj) Im Modebereich, den die in Klasse 25 angemeldeten Produkte betreffen, wurden auch schon vor dem Anmeldetag durch das Zusammenwirken von Designerleistung und Maßanfertigung tatsächlich "einzigartige" Produkte im Sinne von Einzelstücken, also Unikaten angeboten (BPatG 30 W (pat) 67/08 - Unicum, vgl. Anlagenkonvolut 3 zum zweiten gerichtlichen Hinweis).

  • BPatG, 12.02.2014 - 29 W (pat) 546/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNICUM" - kein Freihaltungsbedürfnis

    Wie das Bundespatentgericht bereits in der Entscheidung 30 W (pat) 67/08 festgestellt habe, sei das Zeichen für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen freihaltebedürftig.

    Das Wortzeichen "UNICUM" entspricht dem deutschen Begriff "Unikum", da es lediglich in der Schreibweise mit "c" statt "k" geringfügig von diesem abweicht und diese Schreibweise dem Verständnis nicht entgegensteht (BPatG 30 W (pat) 67/08 - Unicum).

  • BPatG, 09.03.2022 - 29 W (pat) 35/20
    Die angesprochenen Verkehrskreise werden darin das Wort "Kollegium" ohne Weiteres wiedererkennen (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rn. 35 - Schuhpark; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal; Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto; Beschluss vom 07.12.2009, 30 W (pat) 67/08 - Unicum; Beschluss vom 12.02.2014, 29 W (pat) 546/11 - UNICUM).
  • BPatG, 27.11.2013 - 29 W (pat) 115/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Procura" - Unterscheidungskraft -

    Diese geringfügig abgewandelte Schreibweise, die klanglich zudem überhaupt nicht wahrzunehmen ist, steht dem Verständnis im Sinne von "Prokura" nicht entgegen, da die angesprochenen Verkehrskreise den Unterschied in der Schreibweise entweder nicht bemerken oder den Fachbegriff in dem Zeichen unmittelbar erkennen werden (BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein; BPatG 30 W (pat) 67/08 - Unicum).
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