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   BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08   

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BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08 (https://dejure.org/2008,24262)
BPatG, Entscheidung vom 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08 (https://dejure.org/2008,24262)
BPatG, Entscheidung vom 24. November 2008 - 30 W (pat) 7/08 (https://dejure.org/2008,24262)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Der damit sehr eng bemessene Schutzumfang der Widerspruchsmarke beschränkt sich auf ihre die Eintragung noch rechtfertigende Eigenprägung (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 AntiVir/AntiVirus).

    Davon kann aber bei zusammengeschriebenen Wörtern in Normalschrift nicht ausgegangen werden, diese sind vielmehr nur in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BGH GRUR 2003, 963 -AntiVir/AntiVirus).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile sprechen auch dann gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 -MEISTERBRAND; a. a. O. -POLYFLAM/MONOFLAM).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Der für die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr erforderliche Hinweischarakter des gemeinsamen Stammbestandteils ist schließlich kennzeichnungsschwachen Markenteilen abzusprechen, so dass beschreibende Angaben bzw. daran angelehnte Bezeichnungen nicht als Stammbestandteile von Serienmarken in Betracht kommen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 -Kinder).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Bei der angegriffenen Marke ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, sie -abweichend von dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass der Verkehr Marken regelmäßig ohne analysierende Betrachtungsweise aufnimmt (vgl. BGH GRUR 1999, 735, 736 -MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2001, 1161, 1163 -CompuNet/ComNet; a. a. O. -Zwilling/Zweibrüder) -als mehrteilige Marke zu würdigen.
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Auch kennzeichnungsschwache oder sachbeschreibende Bestandteile bleiben bei der Feststellung des Gesamteindrucks eingliedriger Marken nicht außer Betracht, sondern tragen grundsätzlich zur Prägung des Gesamteindrucks bei (vgl. BGH GRUR 1996, 200, 2001 -Innovadiclophlont; a. a. O. -NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Bei der angegriffenen Marke ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, sie -abweichend von dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass der Verkehr Marken regelmäßig ohne analysierende Betrachtungsweise aufnimmt (vgl. BGH GRUR 1999, 735, 736 -MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2001, 1161, 1163 -CompuNet/ComNet; a. a. O. -Zwilling/Zweibrüder) -als mehrteilige Marke zu würdigen.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Jedoch können schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente auch unter dem Gesichtspunkt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne nicht kollisionsbegründend wirken (vgl. BGH GRUR 2000, 608, 610 ARD-1).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97

    Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2 MarkenG

  • BPatG, 19.09.2005 - 30 W (pat) 280/03
  • BPatG, 03.09.1997 - 28 W (pat) 225/96
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

  • BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "123pool" - keine Unterscheidungskraft

    v. 19. September 2005 - 1-2-3 Success/SAXES; BPatG 30 W (pat) 7/08, Entsch.
  • BPatG, 19.03.2014 - 26 W (pat) 94/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "uno due tre/EINS ZWEI DREI (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Auch in Widerspruchsverfahren ist die eingetragene Widerspruchsmarke "1-2-3" als nur unterdurchschnittlich kennzeichnungskräftig bewertet worden (BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 007/08, Beschluss vom 24.11.2008).
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