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   BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08   

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BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08 (https://dejure.org/2009,22844)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08 (https://dejure.org/2009,22844)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 30 W (pat) 70/08 (https://dejure.org/2009,22844)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Für die Annahme, der Widerspruchsmarke komme, wie vorgetragen, ein weiter Schutzbereich zu, fehlen jedoch die erforderlichen konkreten Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen bezogen auf die jeweiligen Widerspruchsmarken und im Vergleich zu Mitbewerbern (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) -Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60 -62) -Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 -Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. § 9 Rdn. 189 ff. m. w. N.).

    Der für die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr erforderliche Hinweischarakter des gemeinsamen Stammbestandteils ist schließlich kennzeichnungsschwachen Markenteilen abzusprechen, so dass beschreibende Angaben bzw. daran angelehnte Bezeichnungen nicht als Stammbestandteile von Serienmarken in Betracht kommen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 -Kinder).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Für die Annahme, der Widerspruchsmarke komme, wie vorgetragen, ein weiter Schutzbereich zu, fehlen jedoch die erforderlichen konkreten Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen bezogen auf die jeweiligen Widerspruchsmarken und im Vergleich zu Mitbewerbern (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) -Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60 -62) -Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 -Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. § 9 Rdn. 189 ff. m. w. N.).

    Sie unterscheiden sich in klanglicher Hinsicht durch die zusätzliche Silbe, die abweichende Buchstabenzahl, die unterschiedlichen Vokale und Konsonanten in ihrem Klangbild so deutlich, dass auch unter Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints) ein sicheres Auseinanderhalten beider Marken jederzeit gewährleistet ist.

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Jedoch können schutzunfähige Elemente auch unter dem Gesichtspunkt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne nicht kollisionsbegründend wirken (vgl. BGH GRUR 2000, 608, 610 ARD-1).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Marken im Schriftbild erfahrungsgemäß mit etwas größerer Sorgfalt wahrgenommen werden als im eher flüchtigen Klangbild, das häufig bei mündlicher Benennung entsteht (vgl. BPatG GRUR 2004, 950, 954 -ACELAT/Acesal).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24).
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Solche von der Norm abweichenden Umstände sind insbesondere dann gegeben, wenn ein Verhalten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht zu vereinbaren ist (vgl. BGH GRUR 1972, 600, 601 -Lewapur).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile sprechen auch dann gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 -MEISTERBRAND; a. a. O. -POLYFLAM/ MONOFLAM).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Auch kennzeichnungsschwache oder sachbeschreibende Bestandteile bleiben bei der Feststellung des Gesamteindrucks eingliedriger Marken nicht außer Betracht, sondern tragen grundsätzlich zur Prägung des Gesamteindrucks bei (vgl. BGH GRUR 1996, 200, 2001 -Innovadiclophlont; a. a. O. -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BPatG, 16.12.2013 - 24 W (pat) 34/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Villino/VILLIGER (IR-Marke)" - Warenidentität - zur

    Entgegen der von der Widersprechenden vertretenen Rechtsansicht ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke von der jüngeren Marke nicht tangiert, und die Beschwerde war zurückzuweisen (vgl. ergänzend BGH GRUR 2000, 1028 - Bally/BALL; BPatG, B. v. 12. Februar 2009, 30 W (pat) 70/08 - Geravi-tal/GERATHERM; BPatG, B. v. 22. April 1982, BlPMZ 1983, 23 - KETA-VAL/KETANEST; BPatG, B. v. 12. Dezember 1984, Mitt.
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "V-Bank/VR-Bank Rhein-Berg/VR-Bank Bergisch

    Das reicht jedoch nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen; denn eine solche kann nicht auf die Übereinstimmung in einem schutzunfähigen Element gestützt werden (vgl. BPatG vom 19.12.1997, 33 W (pat) 66/97 - FLORASAN/Floraton, bei PAVIS PROMA; BPatG vom 12.2.2009, 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM; BPatG vom 13.1.2010, 29 W (pat) 34/09 - dayprint24/dailyprint; BGH GRUR 2012, 1040 (Nr. 40) - pure/pjur), und somit erst recht nicht auf die Übereinstimmung in Buchstaben, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als Abkürzung für ein schutzunfähiges Element verstanden werden.
  • BPatG, 15.01.2013 - 33 W (pat) 12/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Florana/FLORANID" - zur Kennzeichnungskraft -

    Allein auf die Übereinstimmung in dem beschreibenden Element kann eine Verwechslungsgefahr nicht gestützt werden (vgl. BPatG vom 19.12.1997, 33 W (pat) 66/97 - FLORASAN/Floraton, bei PAVIS PROMA; BPatG vom 12.2.2009, 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM; BPatG vom 13.1.2010, 29 W (pat) 34/09 - dayprint24/dailyprint).
  • BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10

    Markenbeschwerdeverfahren "SPACE/INTERSPACE" - keine Verwechslungsgefahr

    Die Übereinstimmung in beschreibenden, schutzunfähigen Bestandteilen kann aber eine Verwechslungsgefahr nicht begründen (vgl. hierzu etwa BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2009, 766, 772 Rn. 72 - Stofffähnchen; BPatG 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rn. 300).
  • BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10

    Markenbeschwerdeverfahren "VITALIMO/VITALO" - keine Verwechslungsgefahr

    Insoweit gilt rechtlich der Grundsatz, dass der Bestandteil einer älteren Marke, dessen Schutzunfähigkeit bei der nachträglichen Prüfung im Kollisionsverfahren festgestellt wird, eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht begründen kann (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 34-38 - Kinder II; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM; 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/Enzymix).
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