Rechtsprechung
BPatG, 05.02.2015 - 30 W (pat) 708/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Musterfähigkeit des Designs (hier: "Lehrmittel") i.R.e. Antrags auf Verfahrenskostenhilfe für die Eintragung eines Geschmacksmusters
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 05.02.2015 - 30 W (pat) 708/13
- BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 709/17
Designbeschwerdeverfahren - Antrag auf Verfahrenskostenhilfe im …
Denn grundsätzlich ist es dem Inhaber von Designs zuzumuten, diese zu verwerten, um die Verfahrenskosten für die (erneute) Anmeldung aufzubringen (BPatG, Beschluss vom 5. Februar 2015, 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 27).Hat der Designinhaber indes keine derartigen Verwertungsbemühungen unternommen bzw. muss von einer Wertlosigkeit der bereits eingetragenen Schutzrechte ausgegangen werden, muss sich die Prüfung der Frage anschließen, ob die jetzige Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers - d. h. die erneute Designanmeldung unter Beanspruchung von Verfahrenskostenhilfe - mutwillig erscheint (BPatG, a. ao., 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 28).
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 708/17
Designbeschwerdeverfahren - Antrag auf Verfahrenskostenhilfe im …
Denn grundsätzlich ist es dem Inhaber von Designs zuzumuten, diese zu verwerten, um die Verfahrenskosten für die (erneute) Anmeldung aufzubringen (BPatG, Beschluss vom 5. Februar 2015, 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 27).Hat der Designinhaber indes keine derartigen Verwertungsbemühungen unternommen bzw. muss von einer Wertlosigkeit der bereits eingetragenen Schutzrechte ausgegangen werden, muss sich die Prüfung der Frage anschließen, ob die jetzige Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers - d. h. die erneute Designanmeldung unter Beanspruchung von Verfahrenskostenhilfe - mutwillig erscheint (BPatG, a. a. O., 30 W (pat) 708/13, juris Rn.28).
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 707/17
Designbeschwerdeverfahren - Antrag auf Verfahrenskostenhilfe im …
Denn grundsätzlich ist es dem Inhaber von Designs zuzumuten, diese zu verwerten, um die Verfahrenskosten für die (erneute) Anmeldung aufzubringen (BPatG, Beschluss vom 5. Februar 2015, 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 27).Hat der Designinhaber indes keine derartigen Verwertungsbemühungen unternommen bzw. muss von einer Wertlosigkeit der bereits eingetragenen Schutzrechte ausgegangen werden, muss sich die Prüfung der Frage anschließen, ob die jetzige Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers - d. h. die erneute Designanmeldung unter Beanspruchung von Verfahrenskostenhilfe - mutwillig erscheint (BPatG, a. a. O., 30 W (pat) 708/13, juris Rn. 28).
Rechtsprechung
BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BPatG, 05.02.2015 - 30 W (pat) 708/13
- BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BPatG, 28.01.2002 - 10 W (pat) 707/00
Auszug aus BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13
Bezogen auf den vorliegenden Fall der beantragten Verfahrenskostenhilfe für eine Designanmeldung liegt Mutwilligkeit also vor, wenn eine verständige Person, die nicht bedürftig ist und daher die Kosten der Anmeldung tragen könnte, in gleicher Situation das Design nicht anmelden würde (BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung;… Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Auflage 2015, § 24 Rn. 4).Insoweit besteht in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zwar weitgehend Übereinstimmung dahingehend, dass die Anmeldung eines Schutzrechts nicht schon allein deswegen mutwillig erscheint, weil der Anmelder - auch unter Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe - zahlreiche andere Anmeldungen ohne wirtschaftlichen Erfolg getätigt hat (vgl. BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung; BPatGE 42, 178, 179 f.; BPatGE 40, 224, 226, jeweils m. w. N.).
Schließlich zeugt von Mutwillen die fehlende Ernsthaftigkeit des Anmelders, so z. B. die geäußerte Erkenntnis über das Missverhältnis zwischen dem durch zahlreiche Anmeldungen hervorgerufenen finanziellen Aufwand und dem erwirtschafteten Ertrag für das Produkt (vgl. BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung;… Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, a. a. O., § 24 Rn. 4;… Günther/Beyerlein, a. a. O., § 24 Rn. 4).
- BPatG, 18.11.2015 - 19 W (pat) 58/12
Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe" - eine Vielzahl von …
Auszug aus BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13
Vielmehr ist immer auf den konkreten Einzelfall der jeweiligen Anmeldung abzustellen, wobei aber das bisherige Anmelde- und Verwertungsverhalten des Antragstellers mit in die Gesamtbewertung einbezogen werden und diesem eine indizielle Bedeutung beigemessen werden kann (vgl. m. w. N. BPatG, Beschluss vom 18. November 2015 - 19 W (pat) 58/12, juris Rn. 18). - BPatG, 11.09.1998 - 8 W (pat) 47/98
Patentanmeldung - Verfahrenskostenhilfe und Mutwilligkeit der Inanspruchnahme
Auszug aus BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13
Insoweit besteht in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zwar weitgehend Übereinstimmung dahingehend, dass die Anmeldung eines Schutzrechts nicht schon allein deswegen mutwillig erscheint, weil der Anmelder - auch unter Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe - zahlreiche andere Anmeldungen ohne wirtschaftlichen Erfolg getätigt hat (vgl. BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung; BPatGE 42, 178, 179 f.; BPatGE 40, 224, 226, jeweils m. w. N.). - BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 722/16
Designbeschwerdeverfahren - "Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für …
Auszug aus BPatG, 05.10.2017 - 30 W (pat) 708/13
30 W(pat) 722/16.