Weitere Entscheidung unten: BPatG, 07.12.2017

Rechtsprechung
   BPatG, 08.09.2016 - 30 W (pat) 801/16   

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https://dejure.org/2016,34918
BPatG, 08.09.2016 - 30 W (pat) 801/16 (https://dejure.org/2016,34918)
BPatG, Entscheidung vom 08.09.2016 - 30 W (pat) 801/16 (https://dejure.org/2016,34918)
BPatG, Entscheidung vom 08. September 2016 - 30 W (pat) 801/16 (https://dejure.org/2016,34918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Tabaktopf

    § 34a Abs 2 GeschmMG, § 82 Abs 2 PatG
    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Tabaktopf" - fehlender Widerspruch gegen den Nichtigkeitsantrag - Feststellung der Nichtigkeit des Designs durch Beschluss - Statthaftigkeit der Beschwerde - Entscheidung ohne Sachprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Nichtigkeit des eingetragenen Designs "Tabaktopf für Wasserpfeifen"

  • rewis.io

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Tabaktopf" - fehlender Widerspruch gegen den Nichtigkeitsantrag - Feststellung der Nichtigkeit des Designs durch Beschluss - Statthaftigkeit der Beschwerde - Entscheidung ohne Sachprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Tabaktopf" - fehlender Widerspruch gegen den Nichtigkeitsantrag - Feststellung der Nichtigkeit des Designs durch Beschluss - Statthaftigkeit der Beschwerde - Entscheidung ohne Sachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 803/15
    für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. BPatG 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf, veröffentlicht in juris und auf der Internetseite des BPatG).
  • BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. BPatG 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf, veröffentlicht in juris und auf der Internetseite des BPatG).
  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 803/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - BGH hat die

    für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. BPatG 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf, veröffentlicht in juris und auf der Internetseite des BPatG).
  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 802/15

    In der Beschwerdesache...betreffend das Design ...(hier:

    für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. BPatG 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf, veröffentlicht in juris und auf der Internetseite des BPatG).
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Rechtsprechung
   BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,72728
BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16 (https://dejure.org/2017,72728)
BPatG, Entscheidung vom 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16 (https://dejure.org/2017,72728)
BPatG, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 30 W (pat) 801/16 (https://dejure.org/2017,72728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswerts bei Designs, die entweder unbenutzt sind oder bei denen sich zu Art und Umfang einer Benutzung keine Feststellungen treffen lassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 07.02.2012 - 27 W (pat) 15/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "bonntango" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 09.03.2015 - 30 W (pat) 1/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Titanshield" - keine

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16
    Maßstab ist dabei im Hinblick auf den Popularcharakter des Nichtigkeitsantrages wie in Patentnichtigkeitsverfahren und Markenlöschungsverfahren grundsätzlich das Interesse der Allgemeinheit an der Nichtigkeitsfeststellung bzw. der Löschung, welches in der Regel dem gemeinen Wert des angegriffenen Designs entspricht (vgl. für die Nichtigkeitswiderklage BGH GRUR 1957, 79, 80; Eichmann/ v. Falckenstein/Kühne, DesignG 5. Aufl. 2014, § 54 Rdnr. 7).
  • BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 15/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WASSERKRAFT Unerschöpfliche

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 12.12.2012 - 28 W (pat) 48/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "kiel (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZB 25/18

    Bestimmen des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nach billigem

    Deshalb sei im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren bei Designs, die entweder unbenutzt seien oder bei denen sich zu Art und Umfang einer Benutzung keine Feststellungen treffen ließen, regelmäßig eine Verdoppelung des im markenrechtlichen Löschungsverfahren allgemein angenommenen Gegenstandswerts von 50.000 EUR und damit ein Gegenstandswert von 100.000 EUR angemessen (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 30 W [pat] 801/16, juris; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 30 W [pat] 802/17, juris Rn. 17 und 19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 802/15, juris Rn. 33 bis 36; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 803/15, juris Rn. 28 bis 31; Kühne/Meiser in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, DesignG GGV, 6. Aufl., § 34a DesignG Rn. 43).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZB 26/18

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das

    Deshalb sei im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren bei Designs, die entweder unbenutzt seien oder bei denen sich zu Art und Umfang einer Benutzung keine Feststellungen treffen ließen, regelmäßig eine Verdoppelung des im markenrechtlichen Löschungsverfahren allgemein angenommenen Gegenstandswerts von 50.000 EUR und damit ein Gegenstandswert von 100.000 EUR angemessen (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 30 W [pat] 801/16, juris; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 30 W [pat] 802/17, juris Rn. 17 und 19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 802/15, juris Rn. 33 bis 36; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 803/15, juris Rn. 28 bis 31; Kühne/Meiser in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, DesignG GGV, 6. Aufl., § 34a DesignG Rn. 43).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 802/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 807/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 804/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 813/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 809/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 811/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 814/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 805/17
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Design-Nichtigkeitsverfahren bei einem Design, das entweder unbenutzt oder wenig benutzt ist oder bei dem sich Feststellungen zu Art und Umfang einer Benutzung nicht treffen lassen, einen Mittelwert von 100.000.- Euro als angemessen betrachtet (vgl. Beschl. v. 7.12.2017, 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf).
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 803/17
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 806/17
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 812/17
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 810/17
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 808/17
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