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   BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09   

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https://dejure.org/2011,22514
BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09 (https://dejure.org/2011,22514)
BPatG, Entscheidung vom 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09 (https://dejure.org/2011,22514)
BPatG, Entscheidung vom 07. April 2011 - 30 W (pat) 88/09 (https://dejure.org/2011,22514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "signals for motion" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke "Signals for motion" für chirurgische, ärztliche und tierärztliche Apparate und Instrumente

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "signals for motion" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "signals for motion" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wortfolge "signals in motion" mangels Unterscheidungskraft nicht für (zahn-)ärztliche Leistungen und Zubehör als Marke eintragbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09
    Die Ansicht der Beschwerdeführerin, die vorliegende Bezeichnung sei vergleichbar mit "Partner with the Best" (BGH GRUR 2000, 323) und "Radio von hier, Radio wie wir" (BGH GRUR 2000, 321), Wortfolgen, bei denen der BGH die Unterscheidungskraft bejaht habe, teilt der Senat nicht.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09
    Die Ansicht der Beschwerdeführerin, die vorliegende Bezeichnung sei vergleichbar mit "Partner with the Best" (BGH GRUR 2000, 323) und "Radio von hier, Radio wie wir" (BGH GRUR 2000, 321), Wortfolgen, bei denen der BGH die Unterscheidungskraft bejaht habe, teilt der Senat nicht.
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 30 W (pat) 88/09
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard).
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