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   BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10   

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https://dejure.org/2011,1591
BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Obazda

    § 130 MarkenG, Art 3 Abs 1 EGV 510/2006, Art 4 Abs 2 EGV 510/2006
    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnungen Bayerischer Obazda, Obazda, Bayerischer Obazter und Obazter als zu schützende geografische Angaben

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    "Obazda” als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Bayerischer Obazda” ist als geografische Angabe schutzfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Obazter ist typisch bayerisch - Der Name des Biergartenkäses wird als geographische Angabe EU-weit geschützt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Obazda

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 22.09.2011)

    Obazda ist nicht schützenswert

  • bpatg.de (Pressemitteilung)

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • angster.net (Kurzinformation)

    "Obazda” ist als geografische Angabe schutzfähig

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Obazda als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Obazda nur aus Bayern?

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.09.2011)

    Der große Käsestreit

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prozess um "Obazda": Alles Käse? - Ein süddeutscher Streit zur Wiesnzeit

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 402 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Handelt es sich bei dem als geografische Angabe einzutragenden Namen um ein Dialektwort (vorliegend "Hiffenmark" für eine Hagebuttenkonfitüre), ist eine Eintragung in der Regel auch ohne spezifizierende geographische Angabe (vorliegend: "fränkisch") möglich, weil das Dialektwort selbst eine geografische Konnektierung ermöglicht (im Anschluss an BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

    Für das Verfahren auf Gemeinschaftsebene sieht Art. 58 Abs. 1 UAbs. 2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der K...-... vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz).

    Demnach scheidet eine Eintragung jedenfalls aus, wenn die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. BPatGE 53, 102, 106 - Obazda; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 130 Rdn. 32; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rdn. 1885; Knaak ZLR 2006, 66).

    Handelt es sich nämlich bei dem einzutragenden Namen um ein Dialektwort (wie vorliegend unstreitig "Hiffenmark" für eine Hagebuttenkonfitüre), ist eine Eintragung in der Regel auch ohne spezifizierende geographische Angabe (vorliegend: "fränkisch") möglich, weil das Dialektwort selbst eine geografische Konnektierung ermöglicht (Ströbele/Hacker, a. a. O., § 130 Rn. 70, unter Hinweis auf BPatG BPIMZ 2012, 279, 282 Obazda; zweifelnd allerdings Schoene, GRUR-Prax 2011, 510).

  • BPatG, 07.06.2018 - 30 W (pat) 36/15

    Markenbeschwerdeverfahren betreffend die geografische Herkunftsangabe

    neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz; BPatG GRUR 2017, 528, 529 f. - Hiffenmark II).

    Im öffentlichen Interesse ist daher dafür Sorge zu tragen, dass die Spezifikation nur sachlich berechtigte Benutzungsbedingungen enthält (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O. § 130 Rn. 77 m. w. N.), wobei auch der technische Fortschritt und die heute übliche industrielle Herstellung, die eine Haltbarmachung verlangt, zu berücksichtigen sind (BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

    Unter diesen Umständen kann im Einzelfall die Festlegung einer Konservierungsmethode zur Haltbarmachung in der Spezifikation unter Ausschluss der Verwendung von Konservierungsstoffen eine ungerechtfertigte Beschränkung darstellen, weil Hersteller, die so nicht konservieren können oder wollen, von der Herstellung ausgeschlossen werden (vgl. zum Ganzen ausführlich BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).

    Demnach scheidet eine Eintragung jedenfalls aus, wenn die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. BPatGE 53, 102, 106 - Obazda; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 130 Rdn. 24; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rdn. 1885; Knaak ZLR 2006, 66).

  • BPatG, 27.06.2013 - 30 W (pat) 47/11

    Zoigl - Markenbeschwerdeverfahren - "Zoigl" - Antragsbefugnis des Antragstellers

    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. auch BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).
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