Weitere Entscheidung unten: BPatG, 15.03.2006

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   BPatG, 28.11.2005 - 30 W (pat) 216/03   

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BPatG, 28.11.2005 - 30 W (pat) 216/03 (https://dejure.org/2005,76912)
BPatG, Entscheidung vom 28.11.2005 - 30 W (pat) 216/03 (https://dejure.org/2005,76912)
BPatG, Entscheidung vom 28. November 2005 - 30 W (pat) 216/03 (https://dejure.org/2005,76912)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

    Sie hält dem zwar unter Berufung auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschlüsse vom 28. November 2005 - 30 W [pat] 215/03 und 30 W [pat] 216/03, juris Rn. 25 und 26 - PINAR) entgegen, die beiden Wortelemente "PINAR" und "SOSiS" bildeten keinen neuen Gesamtbegriff.

    (2) Das Berufungsgericht hat zu Recht - ebenso wie das Bundespatentgericht (Beschlüsse vom 28. November 2005 - 30 W [pat] 215/03 und 30 W [pat] 216/03, juris Rn. 25 bzw. 26 - PINAR) - die für die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr entwickelten Grundsätze zu einer gespaltenen Verkehrsauffassung auch für die Prüfung einer rechtserhaltenden Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG herangezogen.

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   BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03   

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https://dejure.org/2006,35802
BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03 (https://dejure.org/2006,35802)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03 (https://dejure.org/2006,35802)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 30 W (pat) 216/03 (https://dejure.org/2006,35802)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 Mustang; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX; WRP 2004, 907 Kleiner Feigling).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03
    Hinsichtlich der übrigen Waren "Babykost" dagegen lässt sich zum einen nicht feststellen, dass die gegenüberstehenden Waren im allgemeinen von demselben Hersteller stammen, zum anderen gibt es auch keine weiteren Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr eine Verbindung der Vergleichswaren dergestalt herstellen würde, dass er einen irgendwie gearteten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen beiden Markeninhabern herstellt (vgl. BGH GRUR 2001, 507 EVIAN-REVIAN).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 Mustang; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX; WRP 2004, 907 Kleiner Feigling).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 Mustang; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX; WRP 2004, 907 Kleiner Feigling).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03
    Ob eine Bezeichnung als beschreibend oder als herkunftshinweisend verwendet wird, richtet sich dabei nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 2004 - I ZR 23/02 - Gazoz).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 Mustang; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX; WRP 2004, 907 Kleiner Feigling).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03
    Dabei ist für die Ähnlichkeit der Waren nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl. BGH, GRUR 1999, 731 Canon II).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 208/12

    Ansprüche wegen Verletzung der Wortmarke "PINAR"

    aa) Die Bezeichnung "PINAR" ist auf den Schauseiten des Etiketts von dem darüber angebrachten Wort-/Bildlogo "Egetürk" und dem unteren Bildelement in Gestalt einer Kuh vor einer idealisierten Landschaft räumlich, farblich und optisch abgesetzt angebracht und wirkt auf diese Weise als eigenständiges Kennzeichen (vgl. auch BPatG vom 15.03.2006 - 30 W (pat) 215/03 -, vom 15.03.2006 - 30 W (pat) 216/03 -, jeweils S. 6).
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