Rechtsprechung
BPatG, 23.04.1996 - 30 W (pat) 102/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99
Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken
Dementsprechend ist auch die Feststellung im Beschluß des 30. Senats des Bundespatentgerichts vom 23. April 1996 - 30 W(pat) 102/95 (zit. bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 504), die Grundsätze zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr von Kombinationsmarken dürften nicht auf Einwortmarken übertragen werden, vom Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM / POLYFLAM") nicht beanstandet worden. - BPatG, 14.05.2002 - 27 W (pat) 228/00 Dementsprechend ist auch die Feststellung im Beschluß des 30. Senats des Bundespatentgerichts vom 23. April 1996 - 30 W (pat) 102/95 (zitiert bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 504), die Grundsätze zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr von Kombinationsmarken dürften nicht auf Einwortmarken übertragen werden, vom Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM/POLYFLAM") nicht beanstandet worden.
- BPatG, 14.05.2002 - 27 W (pat) 229/00 Dementsprechend ist auch die Feststellung im Beschluß des 30. Senats des Bundespatentgerichts vom 23. April 1996 - 30 W (pat) 102/95 (zitiert bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 504), die Grundsätze zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr von Kombinationsmarken dürften nicht auf Einwortmarken übertragen werden, vom Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM/POLYFLAM") nicht beanstandet worden.