Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 12.10.2006 - 30 C 1726/06-75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17050
AG Frankfurt/Main, 12.10.2006 - 30 C 1726/06-75 (https://dejure.org/2006,17050)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.10.2006 - 30 C 1726/06-75 (https://dejure.org/2006,17050)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 30 C 1726/06-75 (https://dejure.org/2006,17050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • reise-recht-wiki.de

    Voraussetzungen für Flugannullierung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ Annullierung /Verspätung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Ausgleichsanspruch bei 22 Stunden Flugverspätung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flugannullierung, wenn 22 Stunden später abgeflogen wird

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verspätung oder Annullierung? - Flugzeug flog erst am nächsten Tag, Fluggäste wurden umgebucht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch bei 22 Stunden Flugverspätung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1728 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der

    Wenig Indizwirkung dürften auch die Auswechslung des Flugzeugs und die der Besatzung haben (a.A. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.10.2006 - 30 C 1726/06-75, nicht veröffentlicht), da die Identität der Maschine und des Flugpersonals nichts mit der Planung des Fluges zu tun hat, sondern nur mit dessen Organisation und Durchführung.

    Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 12.10.2006, aaO) hat die Grenze bei 22 Stunden deutlich überschritten gesehen, das Amtsgericht Rüsselsheim (Urt. v. 07.11.2006 - 3 C 717/06 (32), nicht veröffentlicht) hat sie bei 48 Stunden gezogen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht