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   AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11 - 25   

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AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11 - 25 (https://dejure.org/2011,534)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.12.2011 - 30 C 1849/11 - 25 (https://dejure.org/2011,534)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 30 C 1849/11 - 25 (https://dejure.org/2011,534)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

  • Telemedicus

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Kein "fliegender Gerichtsstand' bei Urheberrechtsverletzungen

  • RA Kotz

    Urheberrechtsverletzung im Web - Klageort

  • kanzlei-rader.de

    Keine "uferlose Ausdehnung” des "fliegenden Gerichtsstands”

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einschränkung des "fliegenden Gerichtsstands"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einschränkung des "fliegenden Gerichtsstands"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand bei Urheberechtsverletzung nur bei Bezug zu Gericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Online-Urheberrechtsverletzungen fliegender Gerichtsstand nicht immer anwendbar

  • Telepolis (Kurzinformation)

    Adliger erhält Landeverbot am AG Frankfurt am Main

Besprechungen u.ä.

  • Telepolis (Entscheidungsbesprechung)

    Frankfurt erteilt "fliegendem Gerichtsstand" Landeverbot

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Im ähnlichen Sinne hat sich das Landgericht Krefeld in einer Entscheidung vom 14.09.2007 geäußert (Az. 1 S 32/07, abzurufen unter Juris), wenn es feststellt, dass einer "Ausuferung des fliegenden Gerichtsstand" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen dadurch Einhalt zu geben sei, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.

    Dass - nach der noch herrschenden Meinung - der Verzicht auf Abgrenzungskriterien zur wertungskonformen Anwendung des den Kläger begünstigenden Wahlgerichtsstands des § 32 ZPO diesen "zu einem "Selbstbedienungsladen" der Prozessbevollmächtigten bei persönlichkeitsverletzenden Delikten im Internet verkommen lässt" (so zugespitzt die Formulierung des Amtsgerichts Charlottenburg in AfP 2010, 86), erfordert ein Gesetzesverständnis von § 32 ZPO, wonach zur Bejahung des § 32 ZPO ein "deutlicher Bezug" der im Internet erfolgten Rechtsverletzung zu dem in Anspruch genommenen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne des § 32 ZPO vorliegen muss (vergleiche in diesem Sinne die zunehmend kritische Rechtsprechung der Instanzgerichte, etwa Landgericht Mosbach, K&R 2007, 486; Landgericht München I, Urteil vom 21. August 2007, Az. 33 O 3699/07 (Juris); Amtsgericht Luckenwalde, K&R 2007, 344; Amtsgericht Krefeld, K& R 2007, 229; Landgericht Krefeld, AfP 2008, 99; Amtsgericht Frankfurt am Main, MMR 2009, 480).

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die die Rechtsprechung des fliegenden Gerichtsstands begründenden Entscheidungen des BGH (NJW 1971, 323 und NJW 1977, 1590) zu seinerzeitigen Veröffentlichungen in Zeitungsartikeln erging.
  • LG Bremen, 25.11.1999 - 12 O 440/99

    Beratungsdienstleistungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Denn das Willkürverbot und das Gebot der Einhaltung des gesetzlichen Richters im Sinne des Artikel 101 Grundgesetz gebieten, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sondern ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsorts der unerlaubten Handlung nur dort gegeben sein kann, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (OLG Celle, Urteil vom 17.10.2010, Az. 4 AR 81/02, abzurufen aus Juris zum Stichwort "fliegender Gerichtsstand"; LG Potsdam, MMR 2001, 833; LG Bremen, ZUM 2001, 257).
  • AG Köln, 07.12.1993 - 129 C 340/93

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei synallagmatischen Verträgen bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Dies gilt umso mehr, als es sich bei den Zuständigkeitsvorschriften der §§ 12 ff. ZPO "nicht um bloße Zweckmäßigkeitsvorschriften handelt, sondern um Regelungen mit ausgesprochenem Gerechtigkeitsgehalt, die grundsätzlich von einer Begünstigung des Beklagten ausgehen, da der Kläger schon den Vorteil hat, dass er diesem das Ob, Wann und Wie der Klageschrift aufzwingen kann" ( Urteil des hier erkennenden Gerichts vom 20.10.1998, Aktenzeichen 30 C 1635/98 - 25, abgedruckt in NJW 2000, 1802; Zöller, ZPO, Kommentar, 28. Auflage, Anm. 2 zu § 12 ZPO; ), mit denen der Gesetzgeber " eine allgemeine, an der Natur der Sache und dem allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierte prozessuale Lastenverteilung vorgenommen hat (AG Köln, NJW-RR 1995, 185).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Im Übrigen darf nicht verkannt werden, dass selbst der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 02.03.2010 (Az. VI ZR 23/09), wenn auch vordergründig zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß § 32 ZPO, Rechtsgrundsätze entwickelt hat, die eine alsbaldige Änderung der Rechtsprechung zu den "fliegenden Gerichtsständen" erwarten lassen.
  • AG Frankfurt/Main, 29.10.1998 - 30 C 1635/98

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Honorarstreitigkeiten eines

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Dies gilt umso mehr, als es sich bei den Zuständigkeitsvorschriften der §§ 12 ff. ZPO "nicht um bloße Zweckmäßigkeitsvorschriften handelt, sondern um Regelungen mit ausgesprochenem Gerechtigkeitsgehalt, die grundsätzlich von einer Begünstigung des Beklagten ausgehen, da der Kläger schon den Vorteil hat, dass er diesem das Ob, Wann und Wie der Klageschrift aufzwingen kann" ( Urteil des hier erkennenden Gerichts vom 20.10.1998, Aktenzeichen 30 C 1635/98 - 25, abgedruckt in NJW 2000, 1802; Zöller, ZPO, Kommentar, 28. Auflage, Anm. 2 zu § 12 ZPO; ), mit denen der Gesetzgeber " eine allgemeine, an der Natur der Sache und dem allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierte prozessuale Lastenverteilung vorgenommen hat (AG Köln, NJW-RR 1995, 185).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Letztendlich sei nur für den hiesigen Bezirk auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 07.02.2011 (Az. 25 W 41/10, abgedruckt in AfP 2011, 278) verwiesen, in der klargestellt ist, dass "allein die Möglichkeit, dass ein Internetbenutzer im Gerichtsbezirk zufällig auf die betreffende Website stößt und den das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers betreffenden Artikel auffindet, nicht ausreicht, um eine konkrete Eignung zur Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung zu bejahen".
  • LG Berlin, 26.04.1979 - 16 S 1/79
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Demgemäß hat das Landgericht Berlin in einer Entscheidung vom 26.04.1979 (16 S 1/79) zutreffend darauf erkannt, dass die Erstattung von Kosten für Abmahnschreiben ihre Rechtsgrundlage in den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag i. S .
  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Der "favor defensionis" (BGHZ 88, 335 [richtig: BGHZ 88, 331, 335 - d. Red.] ) gebietet, den Beklagten "nicht auch noch zusätzlichen Erschwerungen dadurch auszusetzen, den ihm aufgezwungenen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führen zu müssen" (Zöller, a.a.O.).
  • LG München I, 21.08.2007 - 33 O 3699/07
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
    Dass - nach der noch herrschenden Meinung - der Verzicht auf Abgrenzungskriterien zur wertungskonformen Anwendung des den Kläger begünstigenden Wahlgerichtsstands des § 32 ZPO diesen "zu einem "Selbstbedienungsladen" der Prozessbevollmächtigten bei persönlichkeitsverletzenden Delikten im Internet verkommen lässt" (so zugespitzt die Formulierung des Amtsgerichts Charlottenburg in AfP 2010, 86), erfordert ein Gesetzesverständnis von § 32 ZPO, wonach zur Bejahung des § 32 ZPO ein "deutlicher Bezug" der im Internet erfolgten Rechtsverletzung zu dem in Anspruch genommenen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne des § 32 ZPO vorliegen muss (vergleiche in diesem Sinne die zunehmend kritische Rechtsprechung der Instanzgerichte, etwa Landgericht Mosbach, K&R 2007, 486; Landgericht München I, Urteil vom 21. August 2007, Az. 33 O 3699/07 (Juris); Amtsgericht Luckenwalde, K&R 2007, 344; Amtsgericht Krefeld, K& R 2007, 229; Landgericht Krefeld, AfP 2008, 99; Amtsgericht Frankfurt am Main, MMR 2009, 480).
  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

  • LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes unter Berücksichtigung des

  • AG Hamburg, 03.09.2013 - 23a C 311/13

    Filesharing, fliegender Gerichtsstand

    Eines solchen hinreichenden Bezuges bedarf es - unabhängig von den unter 1. erörterten Aspekten - auch bei Urheberrechtsverletzungen (vergleiche etwa Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 - 25; Urt. v. 13.02.2012, Az. 31 C 2528/11; Beschl. vom 19.07.2013, Az. 30 C 1042/13; aber auch LG Frankfurt am Main, Ur. v. 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12; LG Mosbach, KR 2007, 486; LG München I, Urt. vom 21.08.2007, Az. 33 O 3699/07; ebenso auch Vollkommer in Zöller, 29. Auflage 2012, 8 32 Rn. 17 m.w.N.).
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