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   OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06   

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OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06 (https://dejure.org/2007,1026)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2007 - 30 U 131/06 (https://dejure.org/2007,1026)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 30 U 131/06 (https://dejure.org/2007,1026)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der Innentemperaturen in Mieträumen; Vorliegen erhöhter Raumtemperaturen aufgrund unzureichender Lüftung und Klimatisierung ; Berechtigung zur Minderung des Mietzinses aufgrund des Bestehens eines Mietmangels; Notwendigkeit ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietminderung und fristlose Kündigung bei zu hohen Temperaturen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 535 Abs. 1; ; BGB § 535 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 536 b; ; BGB § 536 c; ; BGB § 539 a.F.; ; BGB § 779; ; ArbStättVO § 6 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 265 Abs. 1; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2; ArbStättVO § 6 Abs. 1
    Mangel gemieteter Gewerberäumen wegen zu hoher Raumtemperaturen - Vertragszweck Betrieb einer Spielhalle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter muss für erträgliche Raumtemperatur sorgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Behaglichkeit

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Heiße Spielhölle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heiße Spielhölle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hitzeschutz in der Spielhölle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Aufgeheizte Geschäftsräume im Sommer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu heiße Spielhalle - Überhöhte Raumtemperatur ist ein Mangel der Mietsache

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Spielhölle darf nicht zu heiß sein

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewerbemietrecht: Hohe Innentemperatur als Mietmangel

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Bauordnungsrecht: Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • soldan.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr als 26 Grad Raumtemperatur in Arbeitsräumen ein Mangel der Mietsache!?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Temperaturen in Mieträumen können Mangel der Mietsache begründen! (IMR 2007, 183)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 18.10.1994 - 7 U 132/93

    Vertragsmäßiger Zustand der Mietsache; Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Danach müssen die Räume so beschaffen sein, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen nicht aufgrund des Bauzustandes in unzuträglicher Weise beeinträchtigt werden (vgl. OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143).

    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).

    Diese Bestimmung wird konkretisiert durch die Arbeitsstättenrichtlinie Nr. 3.3 ASR 6, die bis zum 25.08.2010 gültig ist und deren Regelung als antizipiertes Sachverständigengutachten zu bewerten und damit im Rahmen eines Rechtsstreits verbindlich ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143).

    Ergänzend ist die DIN 1946-2 heranzuziehen (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143), die entgegen der Auffassung der Beklagten zu berücksichtigen ist.

  • OLG Köln, 28.10.1991 - 2 U 185/90

    Überhitzung der Mieträume durch Sonneneinstrahlung als Mangel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Danach müssen die Räume so beschaffen sein, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen nicht aufgrund des Bauzustandes in unzuträglicher Weise beeinträchtigt werden (vgl. OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143).

    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).

    Der Mangel liegt primär nicht in der äußeren Gestaltung des Gebäudes, sondern in deren erst im Laufe der Mietzeit erkennbar werdenden Auswirkungen (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1993, 466, 467).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Die Regelung des § 539 BGB a.F., für die die einhellige Ansicht vertreten worden ist, dass der Mieter sein Recht zur Minderung verliere, wenn er den Mangel längere Zeit nicht gerügt und die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter gezahlt habe (vgl. etwa BGH, NJW 2003, 2601), bezog sich nur auf die Frage der Minderung, nicht aber auf den Herstellungsanspruch.

    Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536 c BGB (BGH, NJW 2003, 2601, BGH, NZM 2005, 303; BGH, NZM 2006, 929), so dass erst recht der Herstellungsanspruch durch die ungeminderte Mietzahlung nicht ausgeschlossen ist.

  • OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01

    Zur Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags über

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Danach müssen die Räume so beschaffen sein, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen nicht aufgrund des Bauzustandes in unzuträglicher Weise beeinträchtigt werden (vgl. OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143).

    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).

  • OLG Rostock, 29.12.2000 - 3 U 83/98

    Voraussetzungen eines Sachmangels aufgrund zu hoher Innentemperatur vermieteter

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Danach müssen die Räume so beschaffen sein, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen nicht aufgrund des Bauzustandes in unzuträglicher Weise beeinträchtigt werden (vgl. OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143).

    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536 c BGB (BGH, NJW 2003, 2601, BGH, NZM 2005, 303; BGH, NZM 2006, 929), so dass erst recht der Herstellungsanspruch durch die ungeminderte Mietzahlung nicht ausgeschlossen ist.
  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02

    Verwirkung des Rechts auf Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536 c BGB (BGH, NJW 2003, 2601, BGH, NZM 2005, 303; BGH, NZM 2006, 929), so dass erst recht der Herstellungsanspruch durch die ungeminderte Mietzahlung nicht ausgeschlossen ist.
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 24 U 194/96

    Tropische Hitze im Innenraum - fristlose Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Da es sich bei dem Mietvertrag um eine echte Urkunde handelt, die über ein Rechtsgeschäft aufgenommen worden ist, hat der Mietvertrag die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich (BGH, NJW 2002, 3164).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06
    Unter einem Mangel ist die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes von dem vertraglich geschuldeten Zustand der Mietsache zu verstehen, wobei sowohl tatsächliche als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache und auch Störquellen außerhalb der Mietsache als Mangel in Betracht kommen können (BGH, NJW 2000, 1714, 1715 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 24 U 112/05

    Keine außerordentliche Kündigung infolge der Kenntnis des Mangels gemäß §§ 543

  • LG Bielefeld, 16.04.2003 - 3 O 411/01

    Vermieter haftet für baulich vermeidbare übermäßige Hitze

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Entsteht während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 BGB - wie hier in Gestalt des Brandschadens -, schuldet der Vermieter dessen Beseitigung im Rahmen seiner Erfüllungspflicht gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB unabhängig davon, ob die Mangelursache in seinem eigenen oder im Gefahrenbereich des Mieters zu suchen ist (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 271/07, NJW 2008, 2432 Rn. 9; OLG Hamm, OLGR 2007, 540, 541; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 297).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2009 - 9 U 42/09

    Mangelhaftigkeit von Gewerbemieträumen im Hinblick auf die Innentemperaturen bei

    Dass die Berufung Erfolg habe, ergebe sich schließlich aus einem Urteil des OLG Hamm vom 28. Februar 2007 ( 30 U 131/06).
  • KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11

    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in

    Das OLG Naumburg NZM 2011, 35 und OLGR Hamm 2007, 540, 541 weisen darauf hin, dass die Einhaltung des Baurechts nicht per se genüge, um einen Mangel in mietrechtlicher Hinsicht auszuschließen, und mittelbar auf die Abeitsstättenverordnung zurückgegriffen werden könne, um den Soll-Zustand zu bestimmen.
  • OLG Naumburg, 13.10.2009 - 9 U 45/09

    Rechte des Mieters von Arbeitsräumen bei übermäßiger Aufheizung aufgrund einer

    Insoweit folge das Gericht der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm aus dessen Urteil vom 28. Februar 2007 (OLGR Hamm 2007, 540 ff.).

    Dafür genügt es nicht bereits, dass das Objekt bautechnisch den anerkannten Regeln der Technik entspricht (der Senat schließt sich insoweit der durch das OLG Hamm, in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 in 30 U 131/06 - zitiert nach juris, Rn. 66 = OLGR 2008, 540 ff. vertretenen Meinung ausdrücklich an).

  • LG Wuppertal, 20.08.2018 - 1 O 212/17

    Mietminderung - Defekt der Lüftungsanlage

    Insofern muss er die bautechnischen Voraussetzungen für ein Herabkühlen der Temperatur schaffen und gewährleisten (OLG Hamm, Urt. v. 28.02.2007, 30 U 131/06).
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