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   BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08   

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BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08 (https://dejure.org/2009,26989)
BPatG, Entscheidung vom 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08 (https://dejure.org/2009,26989)
BPatG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 30 W (pat) 10/08 (https://dejure.org/2009,26989)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 -MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Verwechslungsgefahr grundsätzlich nach dem Gesamteindruck zu beurteilen ist, zu dem in erster Linie die Übereinstimmungen beitragen (vgl. BGH GRUR 2004, 783 -NEURO-FIBRAFLEX/NEURO-VIBOLEX).

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen -insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsoder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Nutzung, ihrer Eigenart als einander ergänzende Produkte -so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 -Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 600, 601 -dcfix/CD-FIX).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Marken im Schriftbild erfahrungsgemäß mit etwas größerer Sorgfalt wahrgenommen werden als im eher flüchtigen Klangbild, das häufig bei mündlicher Benennung entsteht (vgl. BPatG GRUR 2004, 950, 954 -ACELAT/Acesal).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen -insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsoder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Nutzung, ihrer Eigenart als einander ergänzende Produkte -so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 -Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 600, 601 -dcfix/CD-FIX).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Dabei ist für die Ähnlichkeit der Waren nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl. BGH GRUR 1999, 731 -Canon II).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Nachdem die Widersprechende neue Benutzungsunterlagen für den weiteren Zeitraum von 2007 bis 2008 vorgelegt hat und die Inhaberin der angegriffenen Marke eine Benutzung der Widerspruchsmarke für ein "Magen-Darm-Therapeutikum" anerkannt hat, sind nach den Grundsätzen der sogenannten erweiterten Minimallösung für die Beurteilung der Ähnlichkeit der Vergleichswaren auf Seiten der Widerspruchsmarke "Magen-Darm-Therapeutika" zugrunde zu legen ohne Festlegung auf einen bestimmten Wirkstoff, eine bestimmte Darreichungsform oder eine bestehende Rezeptpflicht (vgl. BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. -CYNARETTEN/Circanetten; GRUR 2001, 513, 515 -CEFABRAUSE/CEFASEL; Ströbele/Hacker MarkenG, 8. Aufl. § 26 Rdn. 141 ff. m. w. N.).
  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Nachdem die Widersprechende neue Benutzungsunterlagen für den weiteren Zeitraum von 2007 bis 2008 vorgelegt hat und die Inhaberin der angegriffenen Marke eine Benutzung der Widerspruchsmarke für ein "Magen-Darm-Therapeutikum" anerkannt hat, sind nach den Grundsätzen der sogenannten erweiterten Minimallösung für die Beurteilung der Ähnlichkeit der Vergleichswaren auf Seiten der Widerspruchsmarke "Magen-Darm-Therapeutika" zugrunde zu legen ohne Festlegung auf einen bestimmten Wirkstoff, eine bestimmte Darreichungsform oder eine bestehende Rezeptpflicht (vgl. BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. -CYNARETTEN/Circanetten; GRUR 2001, 513, 515 -CEFABRAUSE/CEFASEL; Ströbele/Hacker MarkenG, 8. Aufl. § 26 Rdn. 141 ff. m. w. N.).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Vielmehr ist eine gegenseitige Ergänzung in dem Sinne notwendig, dass dadurch die Annahme gemeinsamer oder doch miteinander verbundener Ursprungsstätten nahegelegt wird und damit auch der Kontrolle und Qualitätsverantwortung desselben Unternehmens (vgl. BPatG GRUR 2002, 345, 347 -ASTRO BOY/Boy).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Der Unterschied im Gesamtklangbild beider Marken reicht daher aus, um auch bei Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints) und strenger Anforderungen an den Markenabstand eine Verwechslungsgefahr im markenrechtlich relevanten Umfang auszuschließen.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 10/08
    Entgegen der Ansicht der Widersprechenden ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die angegriffene Marke "Zucar" ebenfalls an das englische Wort "sugar" anlehnt und es in einer Weise verfremdet, die der Bildung der Widerspruchsmarke entspricht, mit der Folge, dass der Schutzumfang im Verhältnis zur angegriffenen Marke nicht begrenzt wäre (vgl. BGH GRUR 2008, 803 -805 -HEITEC).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 536/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "NUTRIVIT/Nutrifit (Unionsmarke)" - Einrede

    Das BPatG habe wiederholt eine Verwechslungsgefahr im Zusammenhang mit den Vergleichswaren "Nahrungsergänzungsmittel" einerseits und "Sirupe, Milchprodukte, diätetische Lebensmittel und Lebensmittel für nichtmedizinische Zwecke" sowie Waren der Klasse 32 andererseits verneint (vgl. BPatG 25 W (pat) 30/08 - Müller-Burzler/Müller; 30 W (pat) 10/08 - Zucar/Suga).
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