Rechtsprechung
BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 108/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
Kostenauferlegung im Widerspruchsverfahren bei Waren-Unähnlichkeit
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 108/05
- BPatG, 25.02.2010 - 30 W (pat) 108/05
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 14.03.2012 - 29 W (pat) 115/11
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - Gegenstandswert
Während einige Senate (BPatG 27 W(pat) 75/08; BPatG 26 W (pat) 47/10) den Gegenstandswert bei unbenutzten Marken im Anschluss an die regelmäßige Wertfestsetzung des Bundesgerichtshofs mit 50.000 EUR annehmen, halten andere Senate (BPatG 24 W (pat) 18/10; BPatG 25 W (pat) 29/10; BPatG 28 W (pat) 52/09; BPatG 30 W (pat) 108/05; BPatG 33 W (pat) 84/04) an dem Gegenstandswert von 20.000 EUR im Widerspruchsbeschwerdeverfahren fest. - BPatG, 22.08.2016 - 27 W (pat) 37/16
Markenbeschwerdeverfahren - "CURRY 61 Berlin (Wort-Bild-Marke)/CURRY 36/CURRY 36 …
Ob gegen Sorgfaltspflichten nur derjenige verstößt, der trotz ersichtlich fehlender Verwechslungsgefahr Widerspruch einlegt (BPatG, Beschl. v. 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 108/05, BeckRS 2009, 23711 - CigarSpa/Spa), kann vorliegend dahinstehen, denn es verstößt jedenfalls nicht gegen die Sorgfaltspflicht, in einem vom Ausgang her offenen Verfahren Widerspruch zu erheben. - BPatG, 23.07.2013 - 27 W (pat) 109/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert und Kosten" - zur Kostenauferlegung …
Ob gegen Sorgfaltspflichten nur derjenige verstößt, der trotz ersichtlich fehlender Verwechslungsgefahr Widerspruch einlegt (BPatG, Beschl. v. 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 108/05, BeckRS 2009, 23711 - CigarSpa/Spa), kann vorliegend dahinstehen, denn es verstößt jedenfalls nicht gegen die Sorgfaltspflicht, in einem vom Ausgang her offenen Verfahren, bei dem sich zudem Abgrenzungsvereinbarungen anbieten, Widerspruch zu erheben. - BPatG, 27.01.2014 - 27 W (pat) 55/12
Markenbeschwerdeverfahren - "INGAST/INTERGAST" - zur Kostenauferlegung im Falle …
Ob gegen Sorgfaltspflichten nur derjenige verstößt, der trotz ersichtlich fehlender Verwechslungsgefahr Widerspruch einlegt (BPatG, Beschl. v. 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 108/05, BeckRS 2009, 23711 - CigarSpa/Spa), kann vorliegend dahinstehen, denn es verstößt jedenfalls nicht gegen die Sorgfaltspflicht, in einem vom Ausgang her offenen Verfahren Widerspruch zu erheben.
Rechtsprechung
BPatG, 25.02.2010 - 30 W (pat) 108/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 108/05
- BPatG, 25.02.2010 - 30 W (pat) 108/05