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   BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06   

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BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2009,16213)
BPatG, Entscheidung vom 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2009,16213)
BPatG, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2009,16213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Apotheke pur" als Marke für den Gesundheitsbereich nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "Apotheke pur" mangels Unterscheidungskraft für Pharmaziebereich nicht eintragbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke in ihrer Gesamtheit durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 41) -Linde u. a.; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 50) -Henkel; MarkenR 2005, 391, 393 (Nr. 28, 29) -BioID).

    Dieser Grundsatz findet sich -wie der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat -zudem im Gemeinschaftsmarkenrecht (vgl. insbesondere EuGH GRUR 2006, 229, 231 (Nr. 46 -49) -BioID; GRUR 2006, 233, 235 f. (Nr. 41 -50) -Standbeutel).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke in ihrer Gesamtheit durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 41) -Linde u. a.; GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 50) -Henkel; MarkenR 2005, 391, 393 (Nr. 28, 29) -BioID).

    Hierbei schließt der Gerichtshof ausdrücklich an seine zur Bedeutung ausländischer Voreintragungen ergangene Grundsatzentscheidung (EuGH GRUR 2004, 428, 431 f. (Nr. 59 -65) -Henkel) an, mit der er hervorgehoben hat, dass Markeneintragungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Beurteilung der Schutzfähigkeit angemeldeter Marken nie maßgebend sein dürfen.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Jedoch ist das Eintragungshindernis fehlender Unterscheidungskraft nicht auf konkrete Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angaben beschränkt (vgl. EuGH a. a. O. -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 19) -BIOMILD; BGH a. a. O. -Cityservice).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Dabei vermögen einfache grafische Gestaltungen und Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, die fehlende Unterscheidungskraft von Wortbestandteilen nicht aufzuwiegen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK), wobei diese Möglichkeit umso unwahrscheinlicher wird, je deutlicher und unmittelbarer die Wortbestandteile der Marke einen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen haben (vgl. BPatG GRUR 1996, 410, 411 -Color COLLECTION).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung zwar vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; WRP 2004, 1173, 1174 m. w. N. -URLAUB DIREKT; EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) -Postkantoor).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung zwar vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; WRP 2004, 1173, 1174 m. w. N. -URLAUB DIREKT; EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) -Postkantoor).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    So fehlt einer Wortmarke u. a. auch dann die Unterscheidungskraft, wenn sich ihr Aussagegehalt in einer bloßen Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art erschöpft (vgl. BGH GRUR 2001, 735, 736 -Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 -Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84

    Hinreichende Kennzeichnung einer Ware

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit jeher von der Unverbindlichkeit nationaler Voreintragungen ausgegangen (vgl. z. B. BGH GRUR 1985, 1055 -Datenverarbeitungsprogramme als Ware; GRUR 1989, 420, 421 -KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 -TURBO; GRUR 1997, 527, 529 -Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 -Today).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung zwar vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; WRP 2004, 1173, 1174 m. w. N. -URLAUB DIREKT; EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) -Postkantoor).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit jeher von der Unverbindlichkeit nationaler Voreintragungen ausgegangen (vgl. z. B. BGH GRUR 1985, 1055 -Datenverarbeitungsprogramme als Ware; GRUR 1989, 420, 421 -KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 -TURBO; GRUR 1997, 527, 529 -Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 -Today).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03

    Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 268/03
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

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Rechtsprechung
   BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06   

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https://dejure.org/2011,26148
BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2011,26148)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2011,26148)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2011 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2011,26148)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Hierbei handelt es sich einmal um die Anmeldung sogenannter "Spekulationsmarken", d. h. Marken, welche der Anmelder nicht benutzen möchte, sondern allein mit dem Ziel schützen lassen möchte, um gutgläubige Dritte unter Druck zu setzen, ohne dass ein genereller Benutzungswille des Markenanmelders vorliegt (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 539).

    Des weiteren hat der Bundesgerichtshof Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG bejaht, wenn Marken mit dem Ziel angemeldet werden, den erkannten schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH GRUR 2008, 160, 161 CORDARONE; BGH GRUR 2001, 242, 244 ­ Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 547).

    Danach ist Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 528, § 50 Rn. 7) die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (ständige Rechtsprechung: vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck, BGH GRUR 2001, 242 Classe E; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 558 m. w. N.).

  • BPatG, 28.06.2010 - 30 W (pat) 519/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pure Power" - keine Unterscheidungkraft

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    30 W (pat) 519/10).
  • OLG Köln, 19.05.2010 - 6 U 186/09

    Verwechlsungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Die Antragstellerin war den Markeninhaberinnen auch in dem anschließenden Verletzungsprozess zur Hauptsache vor dem Landgericht Köln und sodann vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2010, Az.: 6 U 186/09) unterlegen.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Des weiteren hat der Bundesgerichtshof Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG bejaht, wenn Marken mit dem Ziel angemeldet werden, den erkannten schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH GRUR 2008, 160, 161 CORDARONE; BGH GRUR 2001, 242, 244 ­ Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 547).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Ein so weitreichender Schutz kann auch nicht mit der BGH-Entscheidung "HEITEC" (GRUR 2008, 803 (Tz. 22)) gemeint gewesen sein.
  • BPatG, 09.02.2010 - 24 W (pat) 9/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "PURE" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Zwar spricht einiges für die Rechtsauffassung der Antragstellerin zur Unbegründetheit der Markenverletzung, da der Schutzumfang eines Zeichens wie "pjur", das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe annähert, im Verhältnis zu anderen Bezeichnungen besonderen Beschränkungen unterliegt, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an den beschreibenden oder freizuhaltenden Begriff annähern oder sogar rein beschreibende Sachangaben enthalten, wie dies bei den von der Antragstellerin verwendeten Zeichen "pure", "pure massageoil, "pure massageoil.com" der Fall sein dürfte (vgl. "Apotheke pur" (BPatG 30 W (pat) 011/06; "Pure" BPatG 24 W (pat) 009/09; "Pure Power" BPatG.
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Dabei ist die Annahme einer Bösgläubigkeit nicht allein durch den Nachweis eines eigenen Benutzungswillens des Anmelders ausgeschlossen, vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH GRUR 2008, 621, 624 (Nr. 32) AKADEMIKS; vgl. Ströbele in Hacker/Ströbele, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 558).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Danach ist Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 528, § 50 Rn. 7) die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (ständige Rechtsprechung: vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck, BGH GRUR 2001, 242 Classe E; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 558 m. w. N.).
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