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   BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00   

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https://dejure.org/2001,18706
BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00 (https://dejure.org/2001,18706)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00 (https://dejure.org/2001,18706)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 30 W (pat) 120/00 (https://dejure.org/2001,18706)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 19.10.1998 - 30 W (pat) 114/98
    Auszug aus BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Die angemeldete Marke ist in vollkommen gebräuchlicher Form aus den beiden Einzelwörtern "smart" und "card" zusammengesetzt, wobei die beiden Einzelbegriffe deutlich erkennbar bleiben, entsprechend ihrem Sinngehalt verwendet werden und keinen neuen Begriff bilden (BPatG, 30 W (pat) 114/98 - SmartManager, PAVIS PROMA CD-ROM).

    Daran ändert nichts, dass die angemeldete Marke nur noch für Softwareerstellung verwendet werden soll, denn der Begriff "smart" ist an sich schon rein beschreibend, wenn er im Zusammenhang mit Hardware oder Software gebraucht wird, weil er insoweit als Möglichkeit der Programmierung, einen rein beschreibenden Charakter hat (vgl. BPatG, 30 W (pat) 114/98 - SmartManager; 33 W (pat) 152/99 - SMARTNET; HABM R0872/99-1, SMART ALBUM, alle PAVIS PROMA CD-ROM).

  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Damit ist eine beschreibende Angabe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG auch in bezug auf die zur Bearbeitung der entsprechenden Chipkarten einzusetzende Software zu sehen, da zwischen diesen beiden ein so enger Zusammenhang besteht, dass die eine Komponente nicht ohne die andere zu sehen ist (BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; GRUR 1998, 465 - BONUS; GRUR 1996, 770 - MEGA) und die Übergänge zwischen Hard- und Software grundsätzlich fließend und nicht genau bestimmbar sind.
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Damit ist eine beschreibende Angabe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG auch in bezug auf die zur Bearbeitung der entsprechenden Chipkarten einzusetzende Software zu sehen, da zwischen diesen beiden ein so enger Zusammenhang besteht, dass die eine Komponente nicht ohne die andere zu sehen ist (BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; GRUR 1998, 465 - BONUS; GRUR 1996, 770 - MEGA) und die Übergänge zwischen Hard- und Software grundsätzlich fließend und nicht genau bestimmbar sind.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Damit ist eine beschreibende Angabe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG auch in bezug auf die zur Bearbeitung der entsprechenden Chipkarten einzusetzende Software zu sehen, da zwischen diesen beiden ein so enger Zusammenhang besteht, dass die eine Komponente nicht ohne die andere zu sehen ist (BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; GRUR 1998, 465 - BONUS; GRUR 1996, 770 - MEGA) und die Übergänge zwischen Hard- und Software grundsätzlich fließend und nicht genau bestimmbar sind.
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Auch wenn die Anmelderin das ursprüngliche Warenverzeichnis im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens auf "Erstellen von Programmen zum Betreiben von Kartenpersonalisierungsanlagen, ausgenommen Chipkarten" beschränkte und nun von dieser Sachlage auszugehen ist (BGH GRUR 1997, 634 - Turbo II), ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Das englische Wort smart ist die geläufige Bezeichnung für eine gerätetechnische "Intelligenz" (BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE), also die Möglichkeit einer Programmierung; das englische Wort card steht hier einfach für Karte.
  • BPatG, 16.06.2000 - 33 W (pat) 152/99
    Auszug aus BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Daran ändert nichts, dass die angemeldete Marke nur noch für Softwareerstellung verwendet werden soll, denn der Begriff "smart" ist an sich schon rein beschreibend, wenn er im Zusammenhang mit Hardware oder Software gebraucht wird, weil er insoweit als Möglichkeit der Programmierung, einen rein beschreibenden Charakter hat (vgl. BPatG, 30 W (pat) 114/98 - SmartManager; 33 W (pat) 152/99 - SMARTNET; HABM R0872/99-1, SMART ALBUM, alle PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 34/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "smartbook for smart people" -

    Der englische Begriff "smart" bedeutet im hier einschlägigen Computerbereich allerdings auch "fähig zu unabhängigen und scheinbar intelligenten Operationen" und steht damit für die sogenannte "gerätetechnische Intelligenz" (vgl. BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; BPatG, 30 W (pat) 120/00 sm@rt c@rd).
  • BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 32/11

    smartbook - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "smartbook" -

    Der englische Begriff "smart" bedeutet im hier einschlägigen Computerbereich allerdings auch "fähig zu unabhängigen und scheinbar intelligenten Operationen" und steht damit für die sogenannte "gerätetechnische Intelligenz" (vgl. BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; BPatG, 30 W (pat) 120/00 sm@rt c@rd).
  • BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 33/11

    smartbook - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "smartbook" -

     Der englische Begriff "smart" bedeutet im hier einschlägigen Computerbereich allerdings auch "fähig zu unabhängigen und scheinbar intelligenten Operationen" und steht damit für die sogenannte "gerätetechnische Intelligenz" (vgl. BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; BPatG, 30 W (pat) 120/00 sm@rt c@rd).
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