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   BPatG, 11.05.2004 - 30 W (pat) 177/02   

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BPatG, 11.05.2004 - 30 W (pat) 177/02 (https://dejure.org/2004,70982)
BPatG, Entscheidung vom 11.05.2004 - 30 W (pat) 177/02 (https://dejure.org/2004,70982)
BPatG, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 30 W (pat) 177/02 (https://dejure.org/2004,70982)
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   BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02   

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BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02 (https://dejure.org/2004,30774)
BPatG, Entscheidung vom 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02 (https://dejure.org/2004,30774)
BPatG, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 30 W (pat) 177/02 (https://dejure.org/2004,30774)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01

    Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs

    Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02
    Dabei kann eine Beschreibung von Waren nicht nur durch Worte, sondern ebenso durch Bilder erfolgen; so werden Waren häufig in beschreibendem Sinn auf der Verpackung abgebildet; auch die Warenabbildungen in Katalogen dienen ausschließlich der Produktbeschreibung (vgl BPatG GRUR 2003, 245, 246 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf mwN).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass ein starkes Freihaltebedürfnis für Warenbereiche besteht, in denen nur ein begrenzter Gestaltungsspielraum für die Form von Waren besteht (vgl BGH GRUR 2001, 334, 337 - Gabelstapler), was bei Druckschläuchen mit Anschlußstücken schon durch DIN-Normen enger festgelegt sein könnte.
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02
    In der Formgestaltung sieht er deshalb in erster Linie Merkmale der Funktion und/oder der Ästhetik und keine Herstellerhinweise (vgl BGH GRUR 2003, 332 - ABSCHLUßSTÜCK).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02
    Ferner ist zu verhindern, dass der Schutz des Markenrechts seinem Inhaber ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware einräumt (vgl EuGH GRUR Int. 2000, 439 - Philips/Remington; GRUR 2003, 514 - Linde/Winward/Rado).
  • BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Auch in jüngerer Zeit sind durch das Bundespatentgericht Anmeldungen von Mustern auf Kabeln und Schläuchen zurückgewiesen worden, wenn sie sich auf einfache und regelmäßige Gestaltungen beschränkten, wobei verschiedene zurückgewiesene Anmeldungen im übrigen weitgehende Ähnlichkeiten mit der angemeldeten Marke aufwiesen (vgl. BPatG 30 W (pat) 177/02 "Druckschlauchstück mit Metallumflechtung"; BPatG 30 W (pat) 176/02" Druckschlauchstück mit Metallumflechtung" Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM; vgl. auch Grabrucker/Fink, GRUR 2005, 289, 291).
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