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   BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09   

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BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09 (https://dejure.org/2009,25099)
BPatG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09 (https://dejure.org/2009,25099)
BPatG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 30 W (pat) 25/09 (https://dejure.org/2009,25099)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 -Libertel-Orange; a. a. O. -Postkantoor).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Erkennt der Verkehr in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung hingegen den ihm geläufigen Fachbegriff ohne weiteres wieder, fehlt der als solcher erkannten Abwandlung die erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2002, 540, 541 -.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -Berlin Card) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 1998, 465, 468 -Bonus; BGH a. a. O. -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -Berlin Card) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 1998, 465, 468 -Bonus; BGH a. a. O. -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 220 Nr. 27 -BioID; GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; BGH MarkenR 2004, 39 -City Service).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Abwandlung eines Fachbegriffs selbst ein individualisierender Charakter zukommen, um ihre Unterscheidungskraft als Marke zu begründen (vgl. BGH GRUR 1984, 815, 816 -Indorektal I; GRUR 2005, 258, 259 -Roximycin).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Für die Verneinung der Unterscheidungskraft ist es ausreichend, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Marke von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit (eindeutig) beschreibendem Charakter entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Abwandlung eines Fachbegriffs selbst ein individualisierender Charakter zukommen, um ihre Unterscheidungskraft als Marke zu begründen (vgl. BGH GRUR 1984, 815, 816 -Indorektal I; GRUR 2005, 258, 259 -Roximycin).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
    Soweit sich die Anmelderin unter Hinweis auf den Begriff "Schlusel" auf eine mögliche weitere Bedeutung des angemeldeten Begriffs beruft, vermag dies keine Unterscheidungskraft zu begründen, da der beschreibende oder werblich anpreisende Charakter eines Begriffs nicht dadurch aufgehoben wird, dass diesem in verschiedenen Bedeutungen jeweils eine beschreibende oder allgemein anpreisende Aussage innewohnt (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" -

    Diese Ansicht stützen auch die im Verfahren bereits zitierten Entscheidungen zu "Lichtenstein" (BGH, Beschluss v. 17.07.2003 - I ZB 10/01, GRUR 2003, 882), "NATURLICH" (BPatG, Beschluss v. 08.07.2009 - 28 W (pat) 154/08) und "SCHLÜSEL" (BPatG, Beschluss v. 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09).
  • BPatG, 09.03.2022 - 29 W (pat) 35/20
    Die angesprochenen Verkehrskreise werden darin das Wort "Kollegium" ohne Weiteres wiedererkennen (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rn. 35 - Schuhpark; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal; Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto; Beschluss vom 07.12.2009, 30 W (pat) 67/08 - Unicum; Beschluss vom 12.02.2014, 29 W (pat) 546/11 - UNICUM).
  • BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" -

    Denn sie werden die geringfügige Abweichung (fehlender Buchstabe "k" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber sie erkennen in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihnen geläufige sachbezogene Angabe "Lack" im Zusammenhang mit den fraglichen Waren ohne Weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 546/10 - Catz ["Cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 08.03.2013 - 28 W (pat) 555/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Happyness" - fehlende Unterscheidungskraft

    Denn es wird die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens (Buchstabe "y" statt "i" in der Wortmitte), die sich klanglich nicht auswirkt, entweder nicht bemerken oder für einen Druckfehler halten oder aber es erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige Angabe "Happiness" ohne weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 546/10 - Catz ["cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 25.01.2021 - 25 W (pat) 543/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Prot" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee); 29 W (pat) 501/18 - magnetoboard).
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 501/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAGNETOBOARD" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 9. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
  • BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine

    Denn sie werden die geringfügige Abweichung (fehlender Buchstabe "k" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber sie erkennen in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihnen geläufige sachbezogene Angabe "Lack" im Zusammenhang mit den fraglichen Waren ohne weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 546/10 - Catz ["Cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 12.09.2019 - 30 W (pat) 8/19
    Denn der angesprochene Verkehr wird die geringfügige Abweichung - die alleine in der Schreibweise mit doppeltem "s" anstatt "ß" besteht und sich zudem klanglich nicht auswirkt - entweder nicht bemerken oder für einen Druckfehler halten oder aber er erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige Farbangabe "Weiß" ohne weiteres wieder (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rn. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 555/11 - Happyness [Happiness]; 28 W (pat) 546/10 - Catz ["cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Catz" - keine Unterscheidungskraft -

    Denn es wird die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens (Buchstabe "z" statt "s" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt und auch schriftbildlich sehr ähnlich ist, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber es erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige sachbezogene Angabe "cats" ohne Weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 28.01.2022 - 29 W (pat) 556/19
    Die angesprochenen Verkehrskreise werden in dem Wort "produktivo" das Werbewort "produktiv" ohne Weiteres wiedererkennen (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rn. 35 - Schuhpark; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal; Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto) und die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens von dem Wort "produktiv", die sich in der sprachlich nicht erkennbaren Großschreibung am Wortanfang und dem am Wortende angehängten Vokal "o" erschöpft, für einen Hör- oder Druckfehler halten, der die eindeutig empfundene inhaltliche Aussage unberührt lässt und von der erkannten Bedeutung nicht wegführt (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 220).
  • BPatG, 12.11.2020 - 30 W (pat) 529/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "bankkart (Wort-Bildmarke) - Unterscheidungskraft,

  • BPatG, 03.03.2016 - 30 W (pat) 36/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "BLUCHROME" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 545/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dogz" - keine Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 27.10.2016 - 30 W (pat) 36/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fleck-weg-Weiss" - Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 20.06.2012 - 28 W (pat) 14/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "OPTIMA" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 08.12.2021 - 29 W (pat) 24/19
  • BPatG, 08.12.2022 - 30 W (pat) 533/21
  • BPatG, 28.04.2022 - 28 W (pat) 11/20
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