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   BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09   

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BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09 (https://dejure.org/2009,27861)
BPatG, Entscheidung vom 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09 (https://dejure.org/2009,27861)
BPatG, Entscheidung vom 17. September 2009 - 30 W (pat) 35/09 (https://dejure.org/2009,27861)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).

    Die aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge "vital.expertise" in ihrer Gesamtheit enthält damit keinen Aussagegehalt, der über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 29 -BioID).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem als Folge des gemeinsamen europäischen Markts nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 326, 327 m. w. N.).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem als Folge des gemeinsamen europäischen Markts nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 326, 327 m. w. N.).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem als Folge des gemeinsamen europäischen Markts nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 326, 327 m. w. N.).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 900 -903 -SPA II).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Selbst wenn der Begriff "vital.expertise" auf eine Wortschöpfung durch die Anmelderin zurückzuführen wäre, so ist er doch sprachüblich gebildet, ohne weiteres verständlich und deshalb zur Beschreibung der Waren und Dienstleistungen geeignet, so dass seine freie Benutzung durch Dritte gewährleistet sein muss (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Vor allem bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich warenoder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Der Punkt verdeutlicht allenfalls, dass der Begriff aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 -info.portal; 32 W (pat) 85/06 -in Stuttgart in PAVIS PROMA (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 85/06
    Auszug aus BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Der Punkt verdeutlicht allenfalls, dass der Begriff aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 -info.portal; 32 W (pat) 85/06 -in Stuttgart in PAVIS PROMA (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 57/08

    Ausreichende Unterscheidungskraft für Markeneintragung von "ladiesfirst.tv"

    Der Punkt verdeutlicht allenfalls, dass der Begriff aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 -info.portal; 30 W (pat) 35/09 -vital.expertise).
  • BPatG, 26.04.2016 - 25 W (pat) 51/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GUARD CONTROL" - keine Unterscheidungskraft

    Solche Punkte sind werbeübliche dekorative Gestaltungsmittel (siehe die st.Rspr. z. B. BPatG GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; Beschlüsse vom 14.11.2005, 30 W(pat) 147/04 - S.L.I.D.E.; vom 27.9.2006, 32 W (pat) 104/04 - assistent.steuern; vom 6.10.2005, 33 W (pat) 342/02 - REPUTATION.MANAGEMENT; vom 17.9.2009, 30 W (pat) 35/09 - vital.expertise; vom 1.8.2011, 26 W (pat) 72/10 -WOHN.HAUS; vgl. ferner HABM Beschlüsse v. 30.5.2007, R 1569/2006-4 - BE SAFE.BE SURE.; v. 24.3.2010, R 1396/2009-1 - PLAY.SHARE.TOUCH.; v. 19.4.2013, R 10/2013-4 - pure.proven.perfekt.; vgl. schließlich auch Urteile des EuG v. 9.3.2015, T-377/13 - ultra.air ultrafilter und des EuGH v. 15.9.2005, C-37/03 = GRUR 2006, 229 Rn. 72 - BioID.; sämtliche vorgenannten Entscheidungen sind über die Homepages der entsprechenden Gerichte und Ämter öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 09.05.2016 - 25 W (pat) 52/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DATA.SECURE" - keine Unterscheidungskraft

    Solche Punkte sind werbeübliche dekorative Gestaltungsmittel (siehe die st.Rspr. z. B. BPatG GRUR 1998, 1023 - K.U.L.T.; Beschlüsse vom 14.11.2005, 30 W (pat) 147/04 -S.L.I.D.E.; vom 27.9.2006, 32 W (pat) 104/04 - assistent.steuern; vom 6.10.2005, 33 W (pat) 342/02 - REPUTATION.MANAGEMENT; vom 17.9.2009, 30 W (pat) 35/09 - vital.expertise; vom 1.8.2011, 26 W (pat) 72/10 -WOHN.HAUS; vgl. ferner HABM Beschlüsse v. 30.5.2007, R 1569/2006-4 -BE SAFE.BE SURE.; v. 24.3.2010, R 1396/2009-1 - PLAY.SHARE.TOUCH.; v. 19.4.2013, R 10/2013-4 - pure.proven.perfekt.; vgl. schließlich auch Urteile des EuG v. 9.3.2015, T-377/13 - ultra.air ultrafilter und des EuGH v. 15.9.2005, C-37/03 = GRUR 2006, 229 Rn. 72 - BioID.; sämtliche vorgenannten Entscheidungen sind über die Homepages der entsprechenden Gerichte und Ämter öffentlich zugänglich).
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