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   BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03   

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https://dejure.org/2004,23324
BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03 (https://dejure.org/2004,23324)
BPatG, Entscheidung vom 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03 (https://dejure.org/2004,23324)
BPatG, Entscheidung vom 08. September 2004 - 30 W (pat) 37/03 (https://dejure.org/2004,23324)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    Anders liegt der Fall, wenn die Bildmarke zum Beispiel nicht die Ware selbst, sondern einen Teil derselben darstellt, und sie sich nicht in der Darstellung von Merkmalen erschöpft, die für die Darstellung der Ware typisch oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Elemente aufweist, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH GRUR 2001, 239 f. - Zahnpastastrang; BGH GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche; BGH GRUR 2004, 683, 684 - farbige Arzneimittelkapsel).

    In der Entscheidung "Zahnpastastrang" (GRUR 2001, 239) hat der Bundesgerichtshof selbst minimale Abweichungen von einem "natürlichen" Zahnpastastrang ausreichen lassen, um festzustellen, das Zeichen erschöpfe sich nicht in der Abbildung der Ware als solcher.

  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt für als Marke angemeldete Bildzeichen nichts anderes als für Wortmarken: sie sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt (vgl. BGH GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche; BGH WRP 2000, 520, 522 - St. Pauli Girl; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH WRP 2004, 1173, 1174 mwN - UR-LAUB DIREKT).

    Anders liegt der Fall, wenn die Bildmarke zum Beispiel nicht die Ware selbst, sondern einen Teil derselben darstellt, und sie sich nicht in der Darstellung von Merkmalen erschöpft, die für die Darstellung der Ware typisch oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Elemente aufweist, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH GRUR 2001, 239 f. - Zahnpastastrang; BGH GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche; BGH GRUR 2004, 683, 684 - farbige Arzneimittelkapsel).

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    So ist die naturgetreue bildliche Wiedergabe des im Warenverzeichnis genannten Erzeugnisses als bloß beschreibende Angabe nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; GRUR 1999, 495, 496 - Etiketten; GRUR 1995, 732 - Füllkörper).
  • BPatG, 09.10.1996 - 5 W (pat) 9/95
    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Autofelge" (GRUR 1997, 525) ausgeführt, dass Abweichungen in den Gestaltungsmerkmalen, die sich auf wenig einprägsame Nuancen, denen darüber hinaus ein hohes Maß von Beliebigkeit anhaftet und die sich der Verkehr regelmäßig nicht merken könne, wenn er sie überhaupt wahrnehme, keine herkunftshinweisende Funktion beigemessen werden könne.
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    Anders liegt der Fall, wenn die Bildmarke zum Beispiel nicht die Ware selbst, sondern einen Teil derselben darstellt, und sie sich nicht in der Darstellung von Merkmalen erschöpft, die für die Darstellung der Ware typisch oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Elemente aufweist, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH GRUR 2001, 239 f. - Zahnpastastrang; BGH GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche; BGH GRUR 2004, 683, 684 - farbige Arzneimittelkapsel).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 46/98

    "Rado-Uhr II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen, die Form der Ware

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    Bei der entsprechenden Beurteilung ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2004, 505 - Radio-Uhr II mwNachw; EuGH MarkenR 2004, 116, 120 - Waschmittelflasche).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    So ist die naturgetreue bildliche Wiedergabe des im Warenverzeichnis genannten Erzeugnisses als bloß beschreibende Angabe nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; GRUR 1999, 495, 496 - Etiketten; GRUR 1995, 732 - Füllkörper).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    So ist die naturgetreue bildliche Wiedergabe des im Warenverzeichnis genannten Erzeugnisses als bloß beschreibende Angabe nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; GRUR 1999, 495, 496 - Etiketten; GRUR 1995, 732 - Füllkörper).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt für als Marke angemeldete Bildzeichen nichts anderes als für Wortmarken: sie sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt (vgl. BGH GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche; BGH WRP 2000, 520, 522 - St. Pauli Girl; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH WRP 2004, 1173, 1174 mwN - UR-LAUB DIREKT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 30 W (pat) 37/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt für als Marke angemeldete Bildzeichen nichts anderes als für Wortmarken: sie sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt (vgl. BGH GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche; BGH WRP 2000, 520, 522 - St. Pauli Girl; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH WRP 2004, 1173, 1174 mwN - UR-LAUB DIREKT).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

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