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   BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11   

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BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11 (https://dejure.org/2011,2688)
BPatG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11 (https://dejure.org/2011,2688)
BPatG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 30 W (pat) 513/11 (https://dejure.org/2011,2688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "B & P" - Buchstaben oder Buchstabenkombinationen unterliegen einem Freihaltebedürfnis, wenn es sich um Abkürzungen für beschreibende Angaben handelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Anmeldung der Bezeichnung "B & P" zur Eintragung in das Markenregister wegen fehlender Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "B & P" - Buchstaben oder Buchstabenkombinationen unterliegen einem Freihaltebedürfnis, wenn es sich um Abkürzungen für beschreibende Angaben handelt

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "B & P" - Buchstaben oder Buchstabenkombinationen unterliegen einem Freihaltebedürfnis, wenn es sich um Abkürzungen für beschreibende Angaben handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    "B & P” - Zum Freihaltebedürfnis von Buchstabenkombinationen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "B & P" - Buchstaben oder Buchstabenkombinationen unterliegen einem Freihaltebedürfnis, wenn es sich um Abkürzungen für beschreibende Angaben handelt

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

    Anhaltspunkte für ein sonstiges, zwar außerhalb des Bereiches unmittelbar beschreibender Angaben liegendes, gleichwohl die Unterscheidungseignung der Marke ausschließendes Verständnis der Bezeichnung "B & P" (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 679 (Nr. 86) - PostKantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) sind nicht erkennbar geworden.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 - EUROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411 - STREETBALL).

    Anhaltspunkte für ein sonstiges, zwar außerhalb des Bereiches unmittelbar beschreibender Angaben liegendes, gleichwohl die Unterscheidungseignung der Marke ausschließendes Verständnis der Bezeichnung "B & P" (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 679 (Nr. 86) - PostKantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) sind nicht erkennbar geworden.

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 - EUROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411 - STREETBALL).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

  • EuG, 21.05.2008 - T-329/06

    Enercon / OHMI (E) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Für eine Zurückweisung wegen Schutzunfähigkeit muss in einer auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bezogenen Einzelfallbeurteilung festgestellt werden, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Annahme besteht, dass derartige Buchstaben auf dem einschlägigen Gebiet als beschreibende Angaben benutzt und verstanden werden können (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 - AC; GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; EuG GRUR Int. 2008, 838, 839 (Nr. 25 - 30) - Buchstabe E; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. § 8 Rdn. 135 m. w. N).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Für eine Zurückweisung wegen Schutzunfähigkeit muss in einer auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bezogenen Einzelfallbeurteilung festgestellt werden, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Annahme besteht, dass derartige Buchstaben auf dem einschlägigen Gebiet als beschreibende Angaben benutzt und verstanden werden können (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 - AC; GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; EuG GRUR Int. 2008, 838, 839 (Nr. 25 - 30) - Buchstabe E; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. § 8 Rdn. 135 m. w. N).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik); GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Für eine Zurückweisung wegen Schutzunfähigkeit muss in einer auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bezogenen Einzelfallbeurteilung festgestellt werden, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Annahme besteht, dass derartige Buchstaben auf dem einschlägigen Gebiet als beschreibende Angaben benutzt und verstanden werden können (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 - AC; GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; EuG GRUR Int. 2008, 838, 839 (Nr. 25 - 30) - Buchstabe E; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. § 8 Rdn. 135 m. w. N).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Dabei ist der beschreibende Charakter von Abkürzungen auch dann nicht in Frage zu stellen, wenn diese als Abkürzung für eine Vielzahl von Begriffen verwendet werden, da eine Angabe, die jedenfalls mit einer Bedeutung zur Beschreibung der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen dienen kann, vom Schutz ausgeschlossen ist, unabhängig davon, ob ihr noch andere Bedeutungen zukommen (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 f. (Nr. 32) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 38) - BIOMILD).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 - EUROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411 - STREETBALL).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuG, 28.01.2009 - T-174/07

    Volkswagen / HABM (TDI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 526/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAN" - keine Unterscheidungskraft

    Buchstaben und Buchstabenfolgen - wie vorliegend CAN - fehlt entsprechend dann die Unterscheidungskraft, wenn sie in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen gebräuchliche oder aus sich heraus verständliche Abkürzungen beschreibender Angaben darstellen oder es sich um eine Angabe handelt, durch die lediglich ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe "Z"; BPatG BlPMZ 2012, 283 - B & P sowie zur Frage der Kennzeichnungskraft einer Buchstabenfolge BGH GRUR 2015, 1127, Rn. 10 - ISET/ISETsolar; GRUR 2011, 831 Rn. 18 - BCC; GRUR 2004, 600 - d-c-fix/CD- FIX).

    Deshalb sind nur solche Abkürzungen schutzunfähig, die ebenso wie die betreffende vollständige Beschaffenheitsangabe beschreibend eingesetzt werden können, weil sie in diesem Sinne gebräuchlich oder zumindest aus sich heraus für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind (vgl. BPatG BlPMZ 2012, 283 - B & P; vgl. auch BGH GRUR 2013, 731, Nr. 16-21 - Kaleido [keine Abkürzung von »Kaleidoskop"]), wobei es im Einzelfall auch auf die Kenntnisse von Fachleuten ankommen kann (Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 428).

  • BPatG, 12.07.2016 - 28 W (pat) 512/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GSG-PDR" - Unterscheidungskraft - kein

    Aus einer Buchstabenfolge bestehenden Abkürzungen fehlt dann jegliche Unterscheidungskraft, wenn der angesprochene inländische Verkehr sie ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als bekannte und gebräuchliche Abkürzung für eine beschreibende Angabe verstehen kann (BGH WRP 2015, 52, 53, Rdnr. 13 - ECR-Award; BPatG 30 W (pat) 513/11, BIPMZ 2012, 283 - B & P).

    Schon der Bestandteil "PDR" stellt keine gebräuchliche oder aus sich heraus für die angesprochenen Verbraucher verständliche Abkürzung einer beschreibenden Angabe dar (vgl. auch BPatG 30 W (pat) 513/11, BIPMZ 2012, 283 - B & P).

  • BPatG, 12.12.2018 - 26 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HERZO" - Freihaltungsbedürfnis

    70 - BioID; GRUR Int. 2009, 720 TDI; BGH GRUR 1985, 41, 43 - REHAB; GRUR 2002, 626, 628 f. - IMS; BPatG 30 W (pat) 53/17 - MW TOP; 28 W (pat) 523/17 - LÜNEGAS; 26 W (pat) 61/14 - MUC; 25 W (pat) 17/14 - econ; 26 W (pat) 16/11 - VRN; BlPMZ 2012, 283 - B & P).
  • BPatG, 10.12.2015 - 30 W (pat) 514/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "iComfort" - Unterscheidungskraft - kein

    Dagegen kann von einer schutzbegründenden Unbestimmtheit ausgegangen werden, wenn eine derartige begriffliche Ungenauigkeit erreicht ist, dass die fragliche Angabe zur konkreten Beschreibung der betreffenden Waren nicht mehr geeignet erscheint (vgl. BPatG, BlPMZ 2012, 283 - B&P; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 375, 376 m. w. N.).
  • BPatG, 13.02.2019 - 25 W (pat) 81/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "EB" - Unterscheidungskraft - kein

    Buchstaben und Buchstabenfolgen fehlt entsprechend die Unterscheidungskraft, wenn sie in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen gebräuchliche oder aus sich heraus verständliche Abkürzungen beschreibender Angaben darstellen oder es sich um eine Angabe handelt, durch die lediglich ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe "Z"; BPatG BlPMZ 2012, 283 - B & P sowie zur Frage der Kennzeichnungskraft einer Buchstabenfolge BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 10 - ISET/ISETsolar; GRUR 2004, 600 - d-c-fix/CD-FIX; GRUR 2011, 831 Rn. 18 - BCC).
  • BPatG, 31.08.2023 - 30 W (pat) 53/21
    Einzelnen Buchstaben oder Buchstabenfolgen - wie vorliegend "KVM" - fehlt entsprechend dann die Unterscheidungskraft, wenn sie in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen gebräuchliche oder aus sich heraus verständliche Abkürzungen beschreibender Angaben darstellen oder es sich um eine Angabe handelt, durch die lediglich ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe "Z"; BPatG BlPMZ 2012, 283 - B & P, sowie zur Frage der Kennzeichnungskraft einer Buchstabenfolge BGH GRUR 2015, 1127, Rn. 10 - ISET/ISETsolar; GRUR 2011, 831 Rn. 18 - BCC; GRUR 2004, 600 - d-c-fix/CDFIX; BPatG Beschl. v. 18.10.2018 - 30 W (pat) 526/17, BeckRS 2018, 34237).
  • BPatG, 19.12.2017 - 25 W (pat) 503/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "BCM" - teilweise Unterscheidungskraft - zur

    Buchstaben und Buchstabenfolgen fehlt entsprechend die Unterscheidungskraft, wenn sie in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen gebräuchliche oder aus sich heraus verständliche Abkürzungen beschreibender Angaben darstellen oder es sich um eine Angabe handelt, durch die lediglich ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe "Z"; BPatG BlPMZ 2012, 283 - B & P sowie zur Frage der Kennzeichnungskraft einer Buchstabenfolge BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 10 - ISET/ISETsolar; 2004, 600 - d-c-fix/CD-FIX; GRUR 2011, 831 Rn. 18 - BCC).
  • BPatG, 03.07.2014 - 30 W (pat) 62/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "XMG" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Dagegen kann von einer schutzbegründenden Unbestimmtheit ausgegangen werden, wenn eine derartige begriffliche Ungenauigkeit erreicht ist, dass die fragliche Angabe zur konkreten Beschreibung der betreffenden Waren nicht mehr geeignet erscheint (vgl. BPatG BlPMZ 2012, 283 - B&P; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 325 m.w.N.).
  • BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "SpeakUp" - Unterscheidungskraft - kein

    Insoweit muss in einer auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bezogenen Einzelfallbeurteilung festgestellt werden, dass das betreffende Zeichen auf dem einschlägigen Gebiet als beschreibende Angabe benutzt und verstanden werden kann (vgl. für Buchstabenfolge: BPatG BlPMZ 2012, 283, 284 - B&P m. w. N.).
  • BPatG, 18.10.2012 - 30 W (pat) 54/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "NC" - teilweise fehlende Unterscheidungskraft - kein

    Insoweit muss in einer auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen bezogenen Einzelfallbeurteilung festgestellt werden, dass die betreffende Zeichenfolge auf dem einschlägigen Gebiet als beschreibende Angabe benutzt und verstanden werden kann (BPatG BlPMZ 2012, 283, 284 - B&P m. w. N.).
  • BPatG, 31.08.2023 - 30 W (pat) 71/21
  • BPatG, 26.06.2023 - 28 W (pat) 508/23
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