Rechtsprechung
BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - von maßgeblichen Verkehrskreisen verstandenes spanisches Wort - keine Unterscheidungskraft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - von maßgeblichen Verkehrskreisen verstandenes spanisches Wort - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung der Bezeichnung "Activo" in das Markenregister
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - von maßgeblichen Verkehrskreisen verstandenes spanisches Wort - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - von maßgeblichen Verkehrskreisen verstandenes spanisches Wort - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - von maßgeblichen Verkehrskreisen verstandenes spanisches Wort - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- markenrecht24.de (Kurzinformation)
Spanisch ist Welthandelssprache, die versteht der Durchschnittsdeutsche
Verfahrensgang
- BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10
- BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (…vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!;… GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL;… GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
- BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06
STREETBALL
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 - EU-ROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411 - STREETBALL).Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (…vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL;… GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (…vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik);… GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID;… BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision;… GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service).Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (…vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!;… GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (…vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!;… GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL;… GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus). - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608 - EU-ROHYPO; MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411 - STREETBALL). - BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09
Die Vision
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (…vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik);… GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision;… GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel;… GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 - Libertel-Orange;… a. a. O. - Postkantoor). - BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07
ROCHER-Kugel
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (…vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi (Vorsprung durch Technik);… GRUR 2006, 220 Rn. 27 - BioID;… BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138 Rn. 23 - ROCHER-Kugel;… GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; MarkenR 2004, 39 - City Service). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98
Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Weiter fehlt solchen Angaben die erforderliche Unterscheidungskraft, bei denen es sich um ein geläufiges und alltägliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (…vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 38 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 735 - Test it;… a. a. O. - City Service). - BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08
TOOOR!
Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (BGH GRUR 2005, 417, 418 - Berlin Card; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um beschreibende Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!;… GRUR 2009, 411 Rn. 9 - STREETBALL;… GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus). - BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95
"BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke
- EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
- EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
- BPatG, 28.01.2022 - 29 W (pat) 556/19 Zudem wurden auch andere auf "-ivo" endende spanische Begriffe zurückgewiesen (z. B. BPatG, Beschluss vom 27.12.2002, 24 W (pat) 006/02 - preventivo; Beschluss vom 23.02.2011, 26 W (pat) 510/10 - acTiVo und 26 W (pat) 513/10 - activo; Beschluss vom 14.04.2011, 30 W (pat) 533/10 - Activo).
Rechtsprechung
BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 3 S 2 MarkenG, § 66 Abs 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde von Amts wegen
Verfahrensgang
- BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10
- BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 533/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10
Der Anmelderin ist jedoch Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, da die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 18. Mai 2010 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156). - BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04
Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift; …
Auszug aus BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10
Der Anmelderin ist jedoch Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, da die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 18. Mai 2010 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156). - OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Schuldhafte Einlegung der Berufung beim …
Auszug aus BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10
Der Anmelderin ist jedoch Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, da die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 18. Mai 2010 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156). - BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch …
Auszug aus BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10
Der Anmelderin ist jedoch Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, da die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 18. Mai 2010 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156).