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   BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17   

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BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17 (https://dejure.org/2018,49388)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17 (https://dejure.org/2018,49388)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 30 W (pat) 534/17 (https://dejure.org/2018,49388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Karnaval" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Abzustellen ist hierbei auf einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen durchschnittlichen Angehörigen des angesprochenen Verkehrs (BGH GRUR 2015, 587 Rn. 22 - PINAR).

    Eine andere Beurteilung ist lediglich dann gerechtfertigt, wenn sich verschiedene Verkehrskreise objektiv voneinander abgrenzen lassen (BGH GRUR 2015, 587 Rn. 23 - PINAR).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Aber auch die Dienstleistungen, die - wie z. B. Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen - lediglich der Herstellung medialer Produkte dienen, werden durch die angemeldete Marke ebenso wie diese Produkte selbst beschrieben (vgl. BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou, m. w. N.).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BiolD; BGH GRUR 2008, 710 Rn. 12 - VISAGE).
  • BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mangal" - Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    aa) Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem türkischsprachigen Verkehrskreis um einen in diesem Sinne relevanten Teil des angesprochenen Verkehrs handelt, der das angemeldete Wortzeichen in seinem ursprünglichen Bedeutungsgehalt versteht, mag dies auch bei einem Bevölkerungsanteil von 4, 3 Millionen türkischen und türkischstämmigen Personen (vgl. Anzahl der Ausländer aus der Türkei in Deutschland, Statistisches Bundesamt, Jahr 2015; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Migrationsbericht 2015, S. 162) naheliegend sein (a. A. BPatG, 26 W (pat) 64/11 - Mangal).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610 Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 808 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUl; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).
  • BPatG, 28.02.2018 - 29 W (pat) 16/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "WIR BEWEGEN DAS HANDWERK" - keine

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Sämtliche genannten Dienstleistungen können sich inhaltlich mit Themen auseinander setzen, die den Karneval betreffen, und somit Informationen themen- und sachbezogen bereitstellen (vgl. BPatG, 29 W (pat) 16/17 - WIR BEWEGEN DAS HANDWERK).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Bei der Beurteilung fremdsprachiger Marken, die in der jeweiligen Fremdsprache die betreffenden Waren und Dienstleistungen beschreiben, ist vielmehr maßgeblich, ob die beteiligten Verkehrskreise in dem Land, in dem die Eintragung beantragt wird, im Stande sind, die beschreibende Bedeutung zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 26, 32 - Matratzen Concord/Hukla).
  • BPatG, 27.03.2006 - 25 W (pat) 31/05
    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17
    Als bespielte Datenträger können diese den Karneval zum Inhalt haben, insbesondere als Thema diverser Darbietungen (vgl. BPatG, 25 W (pat) 31/05 - Fasteloveend om Rhing).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 05.06.2008 - 25 W (pat) 115/06
  • BPatG, 26.03.2013 - 27 W (pat) 124/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Zauber der TRAVESTIE (Wort-Bildmarke)" -- teilweise

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BPatG, 06.03.2024 - 29 W (pat) 10/21
    Anders als der Beschwerdeführer ausführt, werden die angesprochenen inländischen Verkehrskreise die geringfügige Abweichung des angemeldeten Zeichens zum spanischen, italienischen bzw. portugiesischen Begriff "antifascista", die lediglich in dem zusätzlichen Buchstaben "h" in der Mitte des zweiten Wortteils besteht und klanglich nicht erkennbar ist, entweder schon nicht bemerken oder für einen Druck- bzw. Schreibfehler halten (vgl. hierzu u. a. BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2008, 1002 Rn. 35 - Schuhpark; BPatG, Beschluss vom 19.08.2022, 25 W (pat) 42/21 - Belagio; Beschluss vom 20.12.2021, 29 W (pat) 527/21 - Sportbokx; Beschluss vom 25.01.2021, 25 W (pat) 543/19 - Das Prot; Beschluss vom 12.11.2020, 30 W (pat) 529/20 - bankkart; Beschluss vom 06.05.2020, 25 W (pat) 506/20 - H.ostels; Beschluss vom 27.09.2018, 30 W (pat) 534/17 - Karnaval; Beschluss vom 25.09.2018, 28 W (pat) 606/17 - GLYDE; Beschluss vom 06.08.2018, 27 W (pat) 52/16 - RECHT§PRACHE; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - Happyness; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto; ; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 234 m. w. N.).
  • BPatG, 20.12.2021 - 29 W (pat) 527/21
    Diese werden den an vorletzter Stelle zusätzlich eingefügten Buchstaben "k", der zudem den Klang des Wortes nicht wahrnehmbar verändert, entweder übersehen oder für einen Schreibfehler halten und daher keinen betrieblichen Herkunftshinweis darin erblicken (vgl. u.a. neben der schon von der Markenstelle hierzu umfangreich zitierten Rechtsprechung BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2008, 1002 Rn. 35 - Schuhpark; BPatG, Beschluss vom 12.11.2020, 30 W (pat) 529/20 - bankkart; Beschluss vom 06.05.2020, 25 W (pat) 506/20 - H.ostels; Beschluss vom 27.09.2018, 30 W (pat) 534/17 - Karnaval; Beschluss vom 06.08.2018, 27 W (pat) 52/16 - RECHTSPRACHE; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 mobiLotto; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 220).
  • BPatG, 12.11.2020 - 30 W (pat) 529/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "bankkart (Wort-Bildmarke) - Unterscheidungskraft,

    Aber auch die geringfügige Abweichung am Wortende wird der (Fach-)Verkehr entweder nicht bemerken, weil die Wortstruktur und die Buchstabenfolge im Übrigen gleich sind, oder für einen Druckfehler halten, oder aber er erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung inhaltlich den ihm geläufigen Begriff "Bankkarte" ohne weiteres wieder (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 555/11 - Happyness [Happiness]; 28 W (pat) 546/10 - Catz ["cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto ["mobil Lotto"], vgl. auch BPatG 30 W (pat) 534/17 - Karnaval).
  • BPatG, 19.11.2019 - 29 W (pat) 41/18
    Die adjektivische Bedeutung des Begriffs "ÜNLÜ" als "berühmt" wird das der türkischen Sprache nicht mächtige Publikum - anders als im Fall der Entscheidung zu "Kanal Avrupa" (BPatG, Beschluss vom 05.06.2008, 25 W (pat) 115/06) oder zu "Karnaval" (BPatG, Beschluss vom 27.09.2018, 30 W (pat) 534/17) angenommen wurde - aber kaum erkennen, so dass dem Anmeldezeichen insofern die Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden kann.
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