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   BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17   

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BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17 (https://dejure.org/2018,45904)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17 (https://dejure.org/2018,45904)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 30 W (pat) 54/17 (https://dejure.org/2018,45904)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610 Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 808 Rn. 66 f. - EURO- HYPO; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas?; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUl; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).

    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BiolD; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas?).

    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Für die Annahme einer beschreibenden Bezeichnung reicht ferner der bloße Eintrag in einem Abkürzungslexikon für sich gesehen noch nicht ohne weiteres aus (BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 13 - ISET/lSETsolar).

    Insoweit bedarf es vielmehr weiterer Anhaltspunkte, die im Einzelfall darauf schließen lassen, dass die fragliche Angabe im Verkehr als beschreibende Abkürzung verstanden und deshalb auch als solche verwendet werden kann (BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 13 - ISET/ISETsolar).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Die Dienstleistung "Erziehung" erfasst nicht nur die erzieherische Tätigkeit, sondern auch die Vermittlung erzieherischen Wissens durch Beratung und Information über Erziehung (BGH MarkenR 2016, 604 Rn. 48 - Kinderstube II; vgl. auch BPatG, 26 W (pat) 65/14).
  • BPatG, 16.08.2017 - 26 W (pat) 65/14

    (Markenbeschwerdeverfahren - "O

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Die Dienstleistung "Erziehung" erfasst nicht nur die erzieherische Tätigkeit, sondern auch die Vermittlung erzieherischen Wissens durch Beratung und Information über Erziehung (BGH MarkenR 2016, 604 Rn. 48 - Kinderstube II; vgl. auch BPatG, 26 W (pat) 65/14).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Das bloße Aneinanderreihen von beschreibenden Bestandteilen eines Zeichens bleibt im Allgemeinen - wie auch vorliegend - beschreibend, selbst wenn es sich um eine auf die Anmelderin zurückzuführende begriffliche Neuschöpfung handeln sollte (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39 - Biomild; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 21 - smartbook; BPatG, 30 W (pat) 511/16 - Ecotop).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Ebenso ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes - zusammengesetztes - Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel KGaA; BGH GRUR 2015, 173 Rn. 16 - for you).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 64/13

    Markenanmeldung: Unterscheidungskraft einer eine abkürzende Buchstabenfolge

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 12.07.2016 - 28 W (pat) 512/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GSG-PDR" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 26.04.2018 - 30 W (pat) 511/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ecotop" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 526/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAN" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 22.01.2021 - 29 W (pat) 524/18
    Das aus dem Englischen stammende Adjektiv "TOP" hat mit der Bedeutung "von höchster Güte, hervorragend; auf dem aktuellen Stand, hochmodern" (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/top) Eingang in die deutsche Sprache gefunden und wird in anpreisendem Sinn in diversen Wortkombinationen verwendet wie beispielsweise "Top-Manager", "top secret", "Top-Ten", "topfit" etc. Sowohl in Alleinstellung als auch in Kombination mit anderen Bestandteilen wird ihm in Zusammenhang mit verschiedenen Waren und Dienstleistungen vielfach die Unterscheidungskraft abgesprochen (vgl. BPatG, Beschluss vom 05.11.2018, 29 W (pat) 554/17 m. w. N. - topprint; Beschluss vom 18.10.2018, 30 W (pat) 54/17 - MW ECO TOP; Beschluss vom 07.03.2018, 28 W (pat) 541/17 - topgrain; Beschluss vom 25.02.2016, 25 W (pat) 535/13 - TOPSCAN; Beschluss vom 27.08.2013, 24 W (pat) 536/12 - TOP IMAGE SYSTEMS; Beschluss vom 26.03.2013, 33 W (pat) 543/11 - Top-Label; Beschluss vom 13.06.2012, 28 W (pat) 506/11 - TOP-WING; Beschluss vom 08.03.2012, 27 W (pat) 122/11 - Top Kosher & Gourmet; Beschluss vom 22.02.2012, 29 W (pat) 543/11 - TOP; Beschluss vom 15.03.2007, 27 W (pat) 98/06 - Topline m. w. N.; Beschluss vom 25.05.2004, 33 W (pat) 22/02 - Top Care-Plus; Beschluss vom 23.01.2002, 29 W (pat) 173/00 - TOPNOTE).
  • BPatG, 23.09.2020 - 29 W (pat) 524/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "COPYSTOP (Wort-Bildmarke)/COPY-TOP

    Das aus dem Englischen stammende Adjektiv "TOP" hat mit der Bedeutung "von höchster Güte, hervorragend; auf dem aktuellen Stand, hochmodern" (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/top) Eingang in die deutsche Sprache gefunden und wird in anpreisendem Sinn in diversen Wortkombinationen verwendet wie beispielsweise "Top-Manager", "top secret", "Top-Ten", "topfit" etc. Sowohl in Alleinstellung als auch in Kombination mit anderen Bestandteilen wird ihm in Zusammenhang mit verschiedenen Waren und Dienstleistungen vielfach die Unterscheidungskraft abgesprochen (vgl. BPatG, Beschluss vom 05.11.2018, 29 W (pat) 554/17 m. w. N. - topprint; Beschluss vom 18.10.2018, 30 W (pat) 54/17 - MW ECO TOP; Beschluss vom 07.03.2018, 28 W (pat) 541/17 - topgrain; Beschluss vom 25.02.2016, 25 W (pat) 535/13 - TOPSCAN; Beschluss vom 27.08.2013, 24 W (pat) 536/12 - TOP IMAGE SYSTEMS; Beschluss vom 26.03.2013, 33 W (pat) 543/11 - Top-Label; Beschluss vom 13.06.2012, 28 W (pat) 506/11 - TOP-WING; Beschluss vom 08.03.2012, 27 W (pat) 122/11 - Top Kosher & Gourmet; Beschluss vom 22.02.2012, 29 W (pat) 543/11 - TOP; Beschluss vom 15.03.2007, 27 W (pat) 98/06 - Topline m. w. N.; Beschluss vom 25.05.2004, 33 W (pat) 22/02 - Top Care-Plus; Beschluss vom 23.01.2002, 29 W (pat) 173/00 - TOPNOTE).
  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MW TOP" - Unterscheidungskraft -

    So existieren z. B. besondere Messer für die Bearbeitung von Mineralwolle, die dergestalt beworben und vertrieben werden (vgl. Bildschirmausdruck und Werbeanzeige für "Yato Messer für Mineralwolle" im Parallelverfahren 30 W (pat) 54/17).
  • BPatG, 20.05.2021 - 29 W (pat) 535/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ecomates" - Unterscheidungskraft - kein

    Hierfür spricht vor allem die Bekanntheit und häufige Verwendung von "Eco" als Abkürzung für "ecological" bzw. "economic" und seine Verwendung in Wortzusammensetzungen (vgl. u. a. zuletzt BPatG, Beschluss vom 17.09.2020, 30 W (pat) 024/19 - EcoMatt; Beschluss vom 18.10.2018, 30 W (pat) 054/17 - MW ECO TOP; Beschluss vom 21.11.2016, 24 W (pat) 548/14 - ECOTEQ).
  • BPatG, 17.09.2020 - 30 W (pat) 24/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "EcoMatt" - fehlende Unterscheidungskraft

    Der ökologische Aspekt hielt gerade auch in der Baubranche bereits geraume Zeit vor der Markenanmeldung Einzug (vgl. hierzu schon ausführlich BPatG 30 W (pat) 54/17 - MW ECO TOP).
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