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   BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18   

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BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18 (https://dejure.org/2020,25424)
BPatG, Entscheidung vom 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18 (https://dejure.org/2020,25424)
BPatG, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 30 W (pat) 542/18 (https://dejure.org/2020,25424)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).

    Zwischen der technischen Dienstleistung und der Contentvermittlung besteht nämlich ein so enger Bezug, dass das Verkehrsverständnis zwischen Technik und Inhalt insoweit nicht mehr trennt (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdn. 22 - TOOOR!; BPatG, Beschluss vom 11.05.2015, 26 W (pat) 72/14 - Shopping Compass; Beschluss vom 22.01.2015, 29 W (pat) 525/13 - The European).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 (Nr. 15) - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 (Nr. 59) - Kit Kat; BGH GRUR 2020, 411 (Nr. 10) - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 (Nr. 11) - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 (Nr. 9) - OUI; jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 22.01.2015 - 29 W (pat) 525/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "The European (Wort-Bild-Marke)" - Verfahren vor dem

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Zwischen der technischen Dienstleistung und der Contentvermittlung besteht nämlich ein so enger Bezug, dass das Verkehrsverständnis zwischen Technik und Inhalt insoweit nicht mehr trennt (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdn. 22 - TOOOR!; BPatG, Beschluss vom 11.05.2015, 26 W (pat) 72/14 - Shopping Compass; Beschluss vom 22.01.2015, 29 W (pat) 525/13 - The European).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-409/12

    Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2014, 373 (Nr. 20) - KORNSPITZ; GRUR 2010, 228 (Nr. 33) - Vorsprung durch Technik; BGH a. a. O. - #darferdas? II; a. a. O. - OUI).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Hierfür reicht es aus, dass ein Zeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 32) - DOUBLEMINT; 674 (Nr. 97) - Postkantoor; GRUR 2004, 680 (Nr. 38) - BIOMILD).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2014, 373 (Nr. 20) - KORNSPITZ; GRUR 2010, 228 (Nr. 33) - Vorsprung durch Technik; BGH a. a. O. - #darferdas? II; a. a. O. - OUI).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fastfold" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BPatG, 11.05.2015 - 26 W (pat) 72/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Shopping Compass" - Unterscheidungskraft -

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • BPatG, 29.12.2020 - 29 W (pat) 30/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "CreamCreator" - Teillöschung-

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudo-Anglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt (vgl. BPatG, Beschluss vom 16.07.2020, 30 W (pat) 542/18 - Driverright; Beschluss vom 29.05.2013, 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; Beschluss vom 11.03.2019, 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb).
  • BPatG, 15.06.2023 - 30 W (pat) 39/21
    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder deutschen Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
  • BPatG, 17.08.2023 - 30 W (pat) 503/22

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft des Wortzeichens und Bildzeichens als

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
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