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   BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11   

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BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11 (https://dejure.org/2012,11671)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11 (https://dejure.org/2012,11671)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 30 W (pat) 73/11 (https://dejure.org/2012,11671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Hochschulkrankenhaus Köln" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freihaltebedürfnis der Marke "Hochschulkrankenhaus Köln" hinsichtlich einer Eintragung für Waren und Dienstleistungen der Klasse 44

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hochschulkrankenhaus Köln" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hochschulkrankenhaus Köln" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 265 m. w. N.; EuGH GRUR 2004, 674, 676, Rn. 54, 55 - Postkantoor; BGH MarkenR 2012, 76f., Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).

    Ob einer zur Eintragung in das Markenregister angemeldeten Bezeichnung absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen, ist losgelöst von der Person des Anmelders zu prüfen, so dass weder Namens- noch Monopolrechte zu einer von den gesetzlichen Bestimmungen des Markengesetzes abweichenden Beurteilung führen können (vgl. BGH MarkenR 2012, 76f., Rn. 17 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2006, 503, Rn. 10 - Casino Bremen).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Die Frage, ob die Marke im Verkehr als beschreibende Bezeichnung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann, beurteilt sich aus der Sicht der beteiligten Verkehrskreise (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 295; EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 265 m. w. N.; EuGH GRUR 2004, 674, 676, Rn. 54, 55 - Postkantoor; BGH MarkenR 2012, 76f., Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Da die Bedeutung der Markenbestandteile nicht abstrakt-lexikalisch zu beurteilen, sondern stets im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu sehen ist (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt), die im vorliegenden Fall Ausbildung, Forschung und Wissenschaft im Bereich Heilbehandlung betreffen oder betreffen können, bezeichnet "Hochschulkrankenhaus" ohne Weiteres verständlich die Kliniken für die Krankenversorgung und die medizinischen Einrichtungen an Hochschulen/Universitäten sowie deren Institute, die die Ausbildung von Medizinern durch Studium und Lehre sowie die medizinische Forschung wahrnehmen.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Dass sich dort verschiedene Einrichtungen für die maßgeblichen Waren und Dienstleistungen ansiedeln können, erscheint angesichts der Größe und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Stadt als möglich (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726, Rn. 37 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Ob einer zur Eintragung in das Markenregister angemeldeten Bezeichnung absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen, ist losgelöst von der Person des Anmelders zu prüfen, so dass weder Namens- noch Monopolrechte zu einer von den gesetzlichen Bestimmungen des Markengesetzes abweichenden Beurteilung führen können (vgl. BGH MarkenR 2012, 76f., Rn. 17 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2006, 503, Rn. 10 - Casino Bremen).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Dass sich dort verschiedene Einrichtungen für die maßgeblichen Waren und Dienstleistungen ansiedeln können, erscheint angesichts der Größe und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Stadt als möglich (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726, Rn. 37 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Die aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge Hochschulkrankenhaus Köln in ihrer Gesamtheit enthält keinen Aussagegehalt, der über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rdn. 29 - BioID).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 73/11
    Die Frage, ob die Marke im Verkehr als beschreibende Bezeichnung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann, beurteilt sich aus der Sicht der beteiligten Verkehrskreise (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 295; EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 13.12.2013 - 24 W (pat) 59/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ISETsolar (Wort-Bild-Marke)/ISET

    Auch ähnlich gebildete Bezeichnungen von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden sind (meist) für nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (vgl. z. B. BPatG, B. v. 22.03.2012, Az. 30 W (pat) 73/11 - Hochschulkrankenhaus Köln; BPatG, B. v. 4.10.2006, Az. 32 W (pat) 230/04 - German Pain Association e. V.; B. v. 9.7.2009, Az. 30 W (pat) 53/09 - Hausärztliche Vereinigung Deutschland; a. A. aber BPatG, GRUR 2010, 342 - German Poker Players Association).
  • BPatG, 12.10.2017 - 25 W (pat) 508/16

    Markenbeschwerdeverfahren - " MAM Munich Asset Management " - keine

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - HKR Rechenzentrum GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - Gesamtverband Autoteile-Handel und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - Hochschulkrankenhaus Köln) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - rheuma-liga-nds und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 11/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "EBD Evangelische Bank Deutschlands" -

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1...; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 10/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "EB Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H... die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 120/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Bank Deutschlands" -

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1... die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 12/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1...; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 13/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Kirchenbank" - Unterscheidungskraft

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H... und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1...; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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