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BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98
SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Die Marke enthalte insgesamt nur beschreibende Anklänge; wie im Fall "swiss army" (BGH GRUR 2001, 240) müsse ihr die Unterscheidungskraft zugesprochen werden; auch der Bildbestandteil sei keine bloße Illustration von "Euro Norm", denn fünf Sterne machten weder die europäische Flagge noch ein anderes Europasymbol aus.Soweit die Anmelderin unter Berufung auf die "SWISS-ARMY"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 2001, 240) die Meinung vertritt, auch im vorliegenden Fall könne die Unterscheidungskraft einer allgemeinen Qualitätsangabe durch ihre Platzierung auf der Ware herbeigeführt werden, so kann dem nicht gefolgt werden.
- BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06
Marlene-Dietrich-Bildnis
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Hierbei ist aber, wie der BGH erst kürzlich bestätigt hat, auf den branchenüblichen Einsatz von Zeichen der in Rede stehenden Art als Herkunftshinweis für die beanspruchten Waren abzustellen (vgl. BGH WRP 2008, 1428 -Marlene-Dietrich-Bildnis), so dass vom Anmelder vorgesehene besondere Verwendungsformen außer Betracht zu bleiben haben.Vielmehr hat diese Entscheidung ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu erfolgen, wie dies in ständiger Spruchpraxis des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht und des BGH zum Markengesetz immer wieder bestätigt worden ist (…vgl. etwa EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46 -49 -BioID; BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS; BGH WRP 2008, 1428, 1431 -Marlene-Dietrich-Bildnis).
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Insoweit ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke möglicherweise um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (…vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Insoweit ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke möglicherweise um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM). - BPatG, 03.12.2003 - 26 W (pat) 175/01
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Insoweit ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke möglicherweise um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (…vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Die erforderliche Unterscheidungskraft ist insbesondere solchen Marken abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen eine im Vordergrund stehende Sachaussage zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 ff., Rdn. 86 -Postkantoor;… BGH GRUR 2006, 850 ff., Rdn. 19 -FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Vielmehr hat diese Entscheidung ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu erfolgen, wie dies in ständiger Spruchpraxis des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht und des BGH zum Markengesetz immer wieder bestätigt worden ist (vgl. etwa EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46 -49 -BioID; BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS; BGH WRP 2008, 1428, 1431 -Marlene-Dietrich-Bildnis). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Die Feststellungen zur Unterscheidungskraft sind dabei im Hinblick auf die konkret angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen zu treffen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen abzustellen ist, der mit den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Wirtschaftssektor vertraut ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 ff., Rdn. 24 -SAT.2). - BPatG, 19.07.2006 - 28 W (pat) 308/04
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
v. 19.07.06, Az. 28 W (pat) 308/04 -COOL PREMIUM; HABM Entsch. - EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus BPatG, 01.12.2008 - 30 W (pat) 79/06
Nur wenn eine Marke diese Herkunftsfunktion erfüllen kann, ist es gerechtfertigt, sie durch die Eintragung ins Register der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen und zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, Rdn. 48 -52 -Arsenal FC). - EuG, 21.04.2004 - T-127/02
Concept / OHMI (ECA)
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
LOKMAUS
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
- BPatG, 27.03.1998 - 28 W (pat) 294/97
- BPatG, 12.01.2011 - 29 W (pat) 157/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Premium Ingredients International (Wort-Bild-Marke)" …
(30 W (pat) 79/06, für die Klassen 3 und 5), (24 W (pat) 23/04, für die Klassen 38, 42), (30 W (pat) 165/97, für die Klassen 9, 35, 37), (33 W (pat) 183/04, für die Klassen 36, 42), (25 W (pat) 264/01, für Klasse 42) und (33 W (pat) 66/04, für die Klassen 35, 36, 38).Die den Entscheidungen 30 W (pat) 79/06, 24 W (pat) 23/04, 33 W (pat) 183/04 und 25 W (pat) 264/01 zugrundeliegenden Zeichen sind schon deshalb nicht vergleichbar, weil sie für andere Waren und Dienstleistungen beansprucht wurden.