Rechtsprechung
   BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35927
BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06 (https://dejure.org/2008,35927)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06 (https://dejure.org/2008,35927)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 30 W (pat) 93/06 (https://dejure.org/2008,35927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein - ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein - ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Selbst aus inländischen Voreintragungen übereinstimmender Marken erwächst unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248, 249 "Today"; vgl. dazu auch EuGH GRUR 2004, 428, 431 f. - Nr. 60 ff. "Henkel").
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr streng und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 - Libertel-Orange; a. a O. - Postkantoor).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der EuGH als beteiligte Verkehrskreise nicht stets die Verbraucher in ihrer Gesamtheit als maßgeblich ansieht, sondern zwischen dem Handel und dem Durchschnittsverbraucher differenziert und auch einen dieser Kreise als allein ausschlaggebend ansieht (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/Hukla).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Selbst aus inländischen Voreintragungen übereinstimmender Marken erwächst unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248, 249 "Today"; vgl. dazu auch EuGH GRUR 2004, 428, 431 f. - Nr. 60 ff. "Henkel").
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Der Begriff "SPACE TRAVELER" ist auch für diese spezielleren Zusammenhänge sprachüblich gebildet, ohne Weiteres verständlich und deshalb zur Beschreibung der Waren geeignet, so dass seine freie Benutzung durch Dritte gewährleistet sein muss (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 - Postkantoor).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.02.2008 - 30 W (pat) 93/06
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 30.11.2016 - 29 W (pat) 516/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Space IC" - langes Waren- und

    Neben der deutschen Bedeutung für "Platz, Raum" (vgl. BPatG, Beschluss vom 21.09.2016, 29 W (pat) 503/15 - CREATOR SPACE) ist dem hiesigen Verkehrskreis die Wortbedeutung "Weltraum" ebenfalls bekannt (BPatG, Beschluss vom 18.03.2010, 26 W (pat) 79/09; Beschluss vom 08.10.2007, 30 W (pat) 93/06).
  • BPatG, 26.02.2018 - 25 W (pat) 6/16

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung als Wortmarke und Bildmarke angemeldeten

    Das Wort "space" gehört zum englischen Grundwortschatz (vgl. BPatG 26 W (pat) 79/09 - MYSPACE; 29 W (pat) 503/15 - CREATOR SPACE; 30 W (pat) 93/06 - SPACE TRAVELLER; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich) und ist auch für breite Verkehrskreise ohne Weiteres verständlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht