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   VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13 (HS), 31-IV-13 (e.A.)   

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https://dejure.org/2013,45163
VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13 (HS), 31-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45163)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2013 - 30-IV-13 (HS), 31-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45163)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 30-IV-13 (HS), 31-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sz-online.de (Pressebericht, 14.06.2013)

    Klaus Heininger ist frei

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Der Verfassungsgerichtshof hob mit Beschluss vom 14. August 2012 auf die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hin den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Juni 2012 auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Dresden zurück (Vf. 60-IV12 [HS]/ Vf. 61-IV-12 [e.A.]).

    Willkür oder die Verkennung von Tragweite und Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sind insoweit weder dargetan noch ersichtlich (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/ Vf. 61-IV-12 [e.A.]).

  • LG Leipzig, 19.01.2011 - 11 KLs 395 Js 2/10

    Ex-Chef der Wasserwerke muss hinter Gitter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Zugleich beantragt er, im Wege der einstweiligen Anordnung den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 19. Juli 2010 (270 Gs 2269/10) in der Fassung der Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 19. Januar 2011 (11 KLs 395 Js 2/10) aufzuheben.

    Am 19. Januar 2011 verurteilte das Landgericht Leipzig (11 KLs 395 Js 2/10) den Beschwerdeführer wegen Bestechlichkeit in drei Fällen (II.1.

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutrage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Gleiches muss - ungeachtet der Straferwartung - in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft gelten, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.] - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Sich aufdrängende Ausführungen dazu, ob das Freiheitsrecht des Beschwerdeführers gebieten könnte, den Haftbefehl wegen der besonders langen Dauer der Untersuchungshaft außer Vollzug zu setzen, sind insgesamt unterblieben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • OLG Dresden, 05.09.2012 - 1 Ws 165/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft im Fall des ehemaligen Geschäftsführers der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
    Mit Beschluss vom 5. September 2012 (1 Ws 165/12) verwarf das Oberlandesgericht Dresden die gegen den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 15. März 2012 eingelegte Beschwerde erneut als unbegründet.
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

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