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   LG Hamburg, 30.08.2017 - 301 T 280/17   

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https://dejure.org/2017,54044
LG Hamburg, 30.08.2017 - 301 T 280/17 (https://dejure.org/2017,54044)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 301 T 280/17 (https://dejure.org/2017,54044)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 301 T 280/17 (https://dejure.org/2017,54044)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Betreuungsverfahren: Kostentragungspflicht einer Bank bei grundloser Zurückweisung einer Vorsorgevollmacht

  • IWW

    § 81 Abs. 4 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164, 1896; FamFG § 81 Abs. 4
    Kostentragung für Betreuungsverfahren durch Kreditinstitut wegen unberechtigter Weigerung, eine Vorsorgevollmacht anzuerkennen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsverfahren, Kostentragung durch Kreditinstitut, Weigerung der Anerkennung einer Vorsorgevollmacht, Bankvertrag

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sparkasse akzeptiert Vorsorgevollmacht nicht - Tochter sollte für ihre kranke, alte Mutter Geld abheben: Extra-Bankvollmacht nötig?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Bankhaftung bei ungerechtfertigter Zurückweisung einer Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken müssen privatschriftliche Vorsorgevollmachten beachten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 773
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20

    Kostenentscheidung bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens trotz

    Denn wenn im Falle einer vorgelegten Vorsorgevollmacht keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht ordnungsgemäß ausgestellt ist, geht eine Vorsorgevollmacht regelmäßig einem gerichtlichen Betreuungsverfahren vor (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 Rn. 12, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.3017, Az.: 301 T 280/17).

    Angesichts der erheblichen Bedeutung von Vorsorgevollmachten im Rechtsverkehr, deren Sinn und Zweck es gerade ist, gerichtlich kostspielige Betreuungsverfahren und die damit verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen der Betroffenen zu vermeiden (LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.3017, Az.: 301 T 280/17), ist es schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass die Mitarbeiterin der Beschwerdeführerin offensichtlich nicht ausreichend über den Umgang mit derartigen Vollmachten informiert ist und daher ohne nachvollziehbaren Grund bei grundsätzlicher Bereitschaft zum Vertragsschluss auf die Errichtung einer Betreuung bestand.

  • AG Brandenburg, 03.06.2021 - 85 XVII 79/21

    Vorsorgevollmacht - Eintritt des "Ersatzbevollmächtigten" bei Ersatzfall

    Eine Vollmacht bzgl. der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers - so wie hier - berechtigt die hier Bevollmächtigte im Übrigen auch dann zu einer Verfügung über ein Bank- bzw. Sparkassen-Konto des Vollmachtgebers, wenn für dieses Konto eine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden war ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 28.05.2015, Az.: 11 T 42/15; LG Detmold , Urteil vom 14.01.2015, Az.: 10 S 110/14, u.a. in: ZEV 2015, Seiten 353 f. ).

    Akzeptiert eine Bank bzw. Sparkasse ungeachtet der o.g. Rechtsgrundsätze die erteilte notarielle Vorsorgevollmacht nicht und macht sie eine Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens dieser notariellen Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie im Übrigen dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch ggf. entstandenen Schaden ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 28.05.2015, Az.: 11 T 42/15; LG Detmold , Urteil vom 14.1.2015, Az.: 10 S 110/14, u.a. in: ZEV 2015, Seiten 353 f. ).

    Einem Geldinstitut, das trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht, an deren Wirksamkeit keine Zweifel bestehen, auf die gerichtliche Anordnung einer Betreuung besteht, können somit unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten des Betreuungsverfahrens auferlegt werden ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f. ).

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

    (LG Hamburg, Beschluss vom 30. August 2017 - 301 T 280/17 -, Rn. 13, juris).
  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    (LG Hamburg, Beschluss vom 30. August 2017 - 301 T 280/17 -, Rn. 13, juris).
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