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   OLG Karlsruhe, 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17   

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https://dejure.org/2018,653
OLG Karlsruhe, 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17 (https://dejure.org/2018,653)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17 (https://dejure.org/2018,653)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - Ausl 301 AR 185/17 (https://dejure.org/2018,653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 IRG, § 13 Abs 2 IRG, § 15 Abs 2 IRG, Art 1 Buchst e EuTerrorÜbk, Art 3 EuAuslfÜbk
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Inhaltliche Anforderungen an ein Auslieferungsersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation wegen der Teilnahme an Aktivitäten einer terroristischen Organisation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuTerrÜbk
    Voraussetzungen des Erlasses eines Auslieferungshaftbefehls aufgrund Grundlage des EuTerrÜbk

  • rechtsportal.de

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Inhaltliche Anforderungen an ein Auslieferungsersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation wegen der Teilnahme an Aktivitäten einer terroristischen Organisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1704
  • NStZ-RR 2018, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 1 AK 57/06

    Auslieferungsfähige Straftat - politische Straftat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17
    Soweit die russischen Justizbehörden dem Verfolgten vorwerfen, er habe sich der terroristischen und in der russischen Föderation verbotenen Organisation "Imarat Kaukasus" angeschlossen und sich von Mai bis August 2014 insoweit in Syrien aufgehalten, handelt es sich um eine politische Straftat, welche nach Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 IRG nicht auslieferungsfähig ist (Senat StraFo 2008, 121; ders. StraFo 2007, 72; ders. StraFo 2006, 510; ders. Beschluss vom 29.06.2017, Ausl 301 AR 101/17, juris).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17
    Nur eine solche konkrete Umschreibung der dem Verfolgten vorgeworfenen Gefährdung anderer Menschen ermöglicht es nicht nur dem Verfolgten, sich hiergegen zu verteidigen, sondern auch dem Senat, darüber zu befinden, ob ausnahmsweise die Durchführung einer Tatverdachtsprüfung veranlasst sein könnte (vgl. zu § 6 Abs. 2 IRG: BVerfGE 63, 197).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2017 - Ausl 301 AR 101/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17
    Soweit die russischen Justizbehörden dem Verfolgten vorwerfen, er habe sich der terroristischen und in der russischen Föderation verbotenen Organisation "Imarat Kaukasus" angeschlossen und sich von Mai bis August 2014 insoweit in Syrien aufgehalten, handelt es sich um eine politische Straftat, welche nach Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 IRG nicht auslieferungsfähig ist (Senat StraFo 2008, 121; ders. StraFo 2007, 72; ders. StraFo 2006, 510; ders. Beschluss vom 29.06.2017, Ausl 301 AR 101/17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2006 - 1 AK 40/05

    Auslieferung in die Türkei: Auslieferungsersuchen wegen Verfolgung einer Straftat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17
    Soweit die russischen Justizbehörden dem Verfolgten vorwerfen, er habe sich der terroristischen und in der russischen Föderation verbotenen Organisation "Imarat Kaukasus" angeschlossen und sich von Mai bis August 2014 insoweit in Syrien aufgehalten, handelt es sich um eine politische Straftat, welche nach Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 IRG nicht auslieferungsfähig ist (Senat StraFo 2008, 121; ders. StraFo 2007, 72; ders. StraFo 2006, 510; ders. Beschluss vom 29.06.2017, Ausl 301 AR 101/17, juris).
  • OLG Rostock, 16.02.2018 - 20 OLGAusl 37/17

    Auslieferungsverfahren: Auslieferungshindernis bei politischen Straftaten

    Nur wenn der allgemein-kriminelle Charakter der vorgeworfenen Tat deren politische Zielrichtung deutlich in den Hintergrund treten lässt, erscheint es vertretbar, ein sich aus Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk ergebendes Auslieferungshindernis zu verneinen (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 15.01.2018 - Ausl 301 AR 185/17 -, vom 29.06.2017 - Ausl 301 AR 101/17 -, vom 18.01.2008 - 1 AK 3/08 - und vom 06.12.2006 - 1 AK 57/06-, juris; vgl. auch BVerfG a.a.O. Rdz. 51 ff.).
  • KG, 07.03.2019 - 4 AuslA 10/19

    Unzulässigkeit der Auslieferung an Russland wegen des (bloßen) Vorwurfs der

    Insoweit schützt die Norm maßgeblich die politische Ordnung, insbesondere den Fortbestand des ersuchenden Staates sowie dessen innere und äußere Sicherheit (vgl. OLG Rostock NJ 2018, 213; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2018, 125; Vogel in Grützner/Pötz/Kress, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 6 IRG Rn. 37).
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