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   LG Hamburg, 01.02.2017 - 302 S 16/16   

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https://dejure.org/2017,16235
LG Hamburg, 01.02.2017 - 302 S 16/16 (https://dejure.org/2017,16235)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2017 - 302 S 16/16 (https://dejure.org/2017,16235)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 302 S 16/16 (https://dejure.org/2017,16235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 9 Abs 5 StVO
    Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Rückwärtsfahrenden mit einem anderen Fahrzeug; Berücksichtigung der Betriebsgefahr des stehenden Kraftfahrzeugs

  • ra.de
  • RA Kotz

    Parkplatzunfall - Rückwärtsfahren und Betriebsgefahr des stehenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Unfall: Haftung auf Parkplätzen beim Rückwärtsfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus LG Hamburg, 01.02.2017 - 302 S 16/16
    Abweichend von dem Sachverhalt des in der Berufungsbegründung angeführten Urteils des Bundesgerichtshofs (Az: VI ZR 6/15) hat das Amtsgericht vorliegend nach der Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, dass das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug tatsächlich rückwärts gefahren ist.
  • AG Bottrop, 21.08.2017 - 12 C 38/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen

    Aus diesem Grund ist regelmäßig eine - wenn auch geringe - Mithaftung desjenigen Fahrzeugführers, welcher zum Kollisionszeitpunkt das von ihm geführte Fahrzeug bereits zum Halten gebracht hat, anzunehmen, wenn nur einen der Fahrzeugführer ein Verschulden trifft und keine besonderen Umstände hinzutreten, die ein Zurücktreten der Betriebsgefahr ausnahmsweise rechtfertigen würden (vgl. LG Essen, Urteil vom 19.03.2015, Az. 8 O 139/14; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.12.2015, Az. 8 S #####/####; LG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 302 S 16/16; LG Dortmund, Urteil vom 22.08.2017, Az. 1 S 388/16; AG Essen, Beschluss vom 03.05.2016, Az. 11 C 64/16).
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