Rechtsprechung
EuGH, 20.03.1986 - 303/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
1 . MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Zahlung von Verzugszinsen bei verspäteter Gutschrift der eigenen Einnahmen der Gemeinschaften auf dem Konto der Kommission; Fristgerechte Feststellung der Produktionsabgaben für Zucker durch die Mitgliedstaaten; Eigene Einnahmen der Gemeinschaften; Eingeständnis einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84
- EuGH, 20.03.1986 - 303/84
Wird zitiert von ... (20)
- EuGH, 21.09.1989 - 68/88
Kommission / Griechenland
17 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß ein unlösbarer Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Feststellung der eigenen Mittel der Gemeinschaften, der Verpflichtung zur Gutschrift auf dem Konto der Kommission innerhalb der gesetzten Frist und schließlich der Verpflichtung zur Zahlung der Verzugszinsen besteht ( Urteil vom 20 . März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg . - EuGH, 05.10.2006 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …
Vorgaben für die Beseitigung einer Vertragsverletzung könnten nämlich nur in der Urteilsbegründung, nicht aber im Urteilstenor gemacht werden (vgl. u. a. Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, S. 1171, Randnr. l9).41 Was den fünften Klageantrag angehe, sehe Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89 eine eindeutige und unbedingte Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen vor; auf eine solche Verpflichtung habe der Gerichtshof bereits in anderen Verfahren wegen Vertragsverletzung verwiesen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 19).
Dieser kann dem Mitgliedstaat hingegen nicht aufgeben, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen (vgl. u. a. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 49).
47 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 23, und vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-441/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 59) grenzen das von der Kommission an den Mitgliedstaat gerichtete Mahnschreiben und ihre mit Gründen versehene Stellungnahme den Streitgegenstand ab, so dass dieser nicht mehr erweitert werden kann.
48 Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass nicht in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, dem Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert, sondern lediglich beschränkt worden ist (Urteil Kommission/Deutschland vom 27. April 2006, Randnr. 61 und die dort zitierte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - C-96/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
Generalanwalt Mancini hatte in seinen Schlußanträgen zu dem Urteil Kommission/ Deutschland übrigens ausgeführt, daß "die Feststellung... nicht der den Anspruch auf die Einnahmen begründende Akt, sondern nur der Umstand [ist], der die Verpflichtung 26 - Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 267/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 31, Randnr. 15.27 _ Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2891/77.28 - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Slg. 1986, 1171, Randnr. 16.- Schlußanträge in der Rechtssache 303/84, Slg. 1986, 1176.
- EuGH, 09.07.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission
Es besteht folglich ein unlösbarer Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Feststellung der Eigenmittel der Union, der Verpflichtung zu deren Gutschrift auf dem Konto der Kommission innerhalb der gesetzten Frist und der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1986, Kommission/Deutschland, 303/84, EU:C:1986:140, Rn. 11), die unabhängig davon verlangt werden können, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (…Urteil vom 1. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-442/08, EU:C:2010:390, Rn. 93). - Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
Kommission / Dänemark
11 - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnrn. 17 bis 19).18 - Urteil Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 11, Randnr. 17.
- EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …
Der Gerichtshof habe in anderen Vertragsverletzungsverfahren bereits auf diese Verpflichtung verwiesen (Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 19). - EuG, 14.09.2015 - T-784/14
Rumänien / Kommission
Ainsi, le caractère attaquable de la lettre attaquée, en ce qu'elle aborde le montant des ressources propres traditionnelles concernées, le délai dans lequel cette mise à disposition devrait intervenir, ainsi que l'éventuel versement d'intérêts de retard, ne saurait être apprécié de manière autonome par rapport au caractère attaquable de ladite lettre en ce qu'elle mentionne l'obligation de mettre des ressources propres à la disposition du budget de l'Union (voir, en ce sens, arrêt du 20 mars 1986, Commission/Allemagne, 303/84, Rec, EU:C:1986:140, point 11). - EuG, 14.09.2015 - T-678/14
Slowakei / Kommission
Ainsi, le caractère attaquable de la lettre attaquée, en ce qu'elle aborde le montant des ressources propres traditionnelles concernées, le délai dans lequel cette mise à disposition devrait intervenir, ainsi que l'éventuel versement d'intérêts de retard, ne saurait être apprécié de manière autonome par rapport au caractère attaquable de ladite lettre en ce qu'elle mentionne l'obligation de mettre des ressources propres à la disposition du budget de l'Union (voir, en ce sens, arrêt du 20 mars 1986, Commission/Allemagne, 303/84, Rec, EU:C:1986:140, point 11). - Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …
21 - Vgl. beispielsweise die Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 11) sowie vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 17). - EuG, 14.09.2015 - T-585/14
Slowenien / Kommission
Somit kann die Anfechtbarkeit des angefochtenen Schreibens, soweit dieses den Betrag der betreffenden traditionellen Eigenmittel und die etwaige Zahlung von Verzugszinsen betrifft, nicht eigenständig gegenüber der Anfechtbarkeit des Schreibens, soweit es um die Verpflichtung geht, dem Unionshaushalt Eigenmittel zur Verfügung zu stellen, beurteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1986, Kommission/Deutschland, 303/84, Slg, EU:C:1986:140, Rn. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
Kommission / Niederlande
- EuG, 14.09.2015 - T-779/14
Slowakei / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- EuGH, 22.02.1989 - 54/87
Kommission / Italien
- EuG, 14.09.2015 - T-841/14
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-247/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1988 - 54/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Eigene …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.11.1986 - 93/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1989 - 68/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1987 - 70/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
Rechtsprechung
RG, 12.11.1884 - Rep. I. 303/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Bedeutung des Wortes "erwachsen" in §. 166 Abs. 1 C.P.O. 2. Rechtliche Bedeutung von Mängeln der s. g. Ersatzzustellung. 3. Verzicht auf die Geltendmachung solcher Mängel nach §. 267 C.P.O.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung von Fehlern in der Ersatzzustellung; Verzicht auf die Geltendmachung von Mängeln in der Ersatzzustellung
- opinioiuris.de
Ersatzzustellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 14, 338
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 06.07.2007 - 1 W 144/07
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung an einen Minderjährigen (hier: 11jähriges …
Bei einem erst 11 Jahre alten Kind kann jedoch nicht angenommen werden, dass es nach seinem Alter und seiner geistigen Entwicklung dazu in der Lage ist, den Zweck der Zustellung und der Verpflichtung, die Sendung dem Adressaten auszuhändigen, zu erkennen (vgl. RGZ 14, 338 sowie die Nachweise bei Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 178 Rdn. 13). - BSG, 24.08.1976 - 8 RU 130/75
Ersatzzustellung - 15-jährige Person - Emfangsfähigkeit - Wiedereinsetzung - …
Ob eine Person als "erwachsen" im Sinne von § 181 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, richtet sich bei unter Achtzehnjährigen nicht allein nach dem Lebensalter, sondern danach, ob sie nach ihrer körperlichen Entwicklung - ihrer äußeren Erscheinung - als erwachsen zu gelten haben und nicht etwa schon danach, ob von ihnen zu erwarten ist, daß sie das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben werden (RGZ 14, 338 ff; RGSt 47, 374, 375, 376;… Stein/Jonas aaO, Anm. III 1 a;… Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 34. Aufl., Anm. 1 B zu § 181 ZPO).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Verzugszinsen, die von den Mitgliedstaaten bei verspäteter Gutschrift der eigenen Einnahmen der Gemeinschaften auf dem Konto der Kommission geschuldet werden
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84
- EuGH, 20.03.1986 - 303/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.02.1973 - 39/72
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84
könne an der Feststellung einer Vertragsverletzung "ein sachliches Interesse ... deshalb bestehen, weil [diese Feststellung] die Grundlage für eine Haftung abgeben kann, die möglicherweise einen Mitgliedstaat ... gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder einzelnen trifft" (Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101). - EuGH, 30.09.1982 - 108/81
Amylum / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 303/84
Als haushaltsrechtliche Maßnahme verbietet es dieser Beschluß nicht, daß [die Gemeinschaftsorgane] eine Abgabe wie die für [die Zuckerproduktion] vorgesehene [einführen], da [die] Zuständigkeit für die Einführung dieser Abgabe ... ihre Grundlage in den Vorschriften des Vertrages ... findet" (Urteil vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107).