Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,73106
LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16 (https://dejure.org/2017,73106)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2017 - 304 O 90/16 (https://dejure.org/2017,73106)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 304 O 90/16 (https://dejure.org/2017,73106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,73106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 1 S 1 InsO, § 21 Abs 2 Nr 1 InsO, § 130 InsO, § 131 InsO
    Anfechtbarkeit von Zahlungen des Schuldnerunternehmens aufgrund einer Zusage des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 156/04

    Anfechtung von mit Zustimmung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verknüpfung von Zahlungszusage und Vertragsschluss ausdrücklich erfolgt oder sich diese aus den Umständen ergibt (vgl. BGH, Az. IX ZR 156/04, a.a.O., Rz. 14 f.).
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 09.12.2004 (Az.: IX ZR 108/04, hier zitiert nach juris, Rz. 18 ff.) ausgeführt, dass wenn der starke vorläufige Insolvenzverwalter Verträgen des Schuldners vorbehaltlos zustimme, die dieser mit dem Vertragspartner nach Anordnung von Sicherungsmaßnahmen schließe und in denen im Zusammenhang mit noch zu erbringenden Leistungen des Vertragspartners Erfüllungszusagen für Altverbindlichkeiten gegeben würden, dies grundsätzlich einen Vertrauenstatbestand begründe, den er später bei der Vornahme der Erfüllungshandlung durch den Schuldner nicht mehr zerstören könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht