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LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 242 BGB, § 1 S 1 InsO, § 21 Abs 2 Nr 1 InsO, § 130 InsO, § 131 InsO
Anfechtbarkeit von Zahlungen des Schuldnerunternehmens aufgrund einer Zusage des Insolvenzverwalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16
- OLG Hamburg, 18.05.2018 - 1 U 109/17
- BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2005 - IX ZR 156/04
Anfechtung von mit Zustimmung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters …
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verknüpfung von Zahlungszusage und Vertragsschluss ausdrücklich erfolgt oder sich diese aus den Umständen ergibt (vgl. BGH, Az. IX ZR 156/04, a.a.O., Rz. 14 f.). - BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04
Anfechtbarkeit der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch …
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2017 - 304 O 90/16
Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 09.12.2004 (Az.: IX ZR 108/04, hier zitiert nach juris, Rz. 18 ff.) ausgeführt, dass wenn der starke vorläufige Insolvenzverwalter Verträgen des Schuldners vorbehaltlos zustimme, die dieser mit dem Vertragspartner nach Anordnung von Sicherungsmaßnahmen schließe und in denen im Zusammenhang mit noch zu erbringenden Leistungen des Vertragspartners Erfüllungszusagen für Altverbindlichkeiten gegeben würden, dies grundsätzlich einen Vertrauenstatbestand begründe, den er später bei der Vornahme der Erfüllungshandlung durch den Schuldner nicht mehr zerstören könne.