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   LG Hamburg, 08.11.2013 - 306 O 126/09   

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LG Hamburg, 08.11.2013 - 306 O 126/09 (https://dejure.org/2013,51137)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2013 - 306 O 126/09 (https://dejure.org/2013,51137)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2013 - 306 O 126/09 (https://dejure.org/2013,51137)
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Jedoch hat die Klägerin weiterhin einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten zu 1.) - der den Unfall schuldhaft verursacht hat - bzgl. der übernommenen Heilbehandlungskosten, wobei sich die Ersatzpflicht auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung erstreckt ( OLG Hamburg , Beschluss vom 16.04.2014, Az.: 14 U 202/13, u.a. in: "juris"; LG Hamburg , Urteil vom 08.11.2013, Az.: 306 O 126/09, u.a. in: "juris" ).
  • OLG Hamburg, 16.04.2014 - 14 U 202/13

    Zur Haftung für seelisch bedingte Unfallfolgeschäden

    Der Senat beabsichtigt die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.11.2013, Aktenzeichen 306 O 126/09, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.11.2014, Az.: 306 O 126/09, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

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