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   LG Hamburg, 21.10.2016 - 306 O 141/16   

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https://dejure.org/2016,47845
LG Hamburg, 21.10.2016 - 306 O 141/16 (https://dejure.org/2016,47845)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2016 - 306 O 141/16 (https://dejure.org/2016,47845)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 306 O 141/16 (https://dejure.org/2016,47845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Abzug für ersparte berufsbedingte Aufwendungen bei der Geltendmachung eines Verdienstausfallschadens

  • verkehrslexikon.de

    Abzug für ersparte berufsbedingte Aufwendungen bei der Geltendmachung eines Verdienstausfallschadens

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Vollbremsung bei Blaulicht oder Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs zulässig?

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verdienstausfallschaden - Abzug ersparte berufsbedingte Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrerin bremst wegen Martinshorns - Der Auffahrende haftet für die Folgen, außer der vordere Fahrer bremste "ohne zwingenden Grund"

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Autounfall: Darf ein Autofahrer wegen eines Martinshorns bremsen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall in Kreuzungsbereich nach Abbremsen wegen Hörens eines Martinshorns: Auffahrender haftet vollständig für Unfallfolgen - Kein Vorliegen eines grundlos starken Abbremsens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 29.11.2005 - 14 U 58/05

    Berechnung des Verdienstausfallschadens infolge eines Verkehrsunfalls; Schätzung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.10.2016 - 306 O 141/16
    Dieser Prozentsatz lässt sich aber nicht generell festlegen, sondern ist vom jeweiligen Fall abhängig (vgl. OLG Celle, MDR 2006, 985 f.).
  • LG Stuttgart, 08.09.2022 - 6 O 240/20

    Voraussetzungen für den Anscheinsbeweis zu Lasten eines Linksabbiegers;

    Hiervon sind berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% in Abzug zu bringen (Brandenburgisches Oberlandesgericht v. 06.09.2018 - 13 UF 91/17, juris, Rn. 21; OLG München v. 31.10.2014 - 10 U 2755/12, juris, Rn. 67; LG Hamburg v. 21.10.2016 - 306 O 141/16, juris, Rn. 21; AG Freiburg v. 27.08.2003 - 47 F 88/03; Küppersbusch/Höher, aaO, Rn. 79).
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