Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25554
LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06 (https://dejure.org/2007,25554)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - 307 S 164/06 (https://dejure.org/2007,25554)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - 307 S 164/06 (https://dejure.org/2007,25554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,25554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 163/05

    Unwirksamkeit zweier für sich genommen unbedenklicher Formularklauseln;

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2006, 2116 532 (unter III); NJW 1993, 532 (unter II 2); NJW 2003, 2234 = NZM 2003, 594 = GE 2003, 944 = ZMR 2003, 653 (unter II 2)) liegt ein derartiger Summierungseffekt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.

    Insgesamt führt dies zur Unwirksamkeit der Vereinbarung (vgl. BGH NJW 2006, 2116, 2117).

  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2006, 2116 532 (unter III); NJW 1993, 532 (unter II 2); NJW 2003, 2234 = NZM 2003, 594 = GE 2003, 944 = ZMR 2003, 653 (unter II 2)) liegt ein derartiger Summierungseffekt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.
  • AG Hamburg-Blankenese, 24.11.2006 - 518 C 311/04
    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 24.11.2006, AZ: 518 C 311/04, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.
  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2006, 2116 532 (unter III); NJW 1993, 532 (unter II 2); NJW 2003, 2234 = NZM 2003, 594 = GE 2003, 944 = ZMR 2003, 653 (unter II 2)) liegt ein derartiger Summierungseffekt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06
    Dies bedeutet in der Regel, dass die Parteien das objektiv Vernünftige gewollt und eine gesetzeskonforme Regelung angestrebt haben (BGH NZM 2004, 613 ff.).
  • AG Dortmund, 26.08.2014 - 425 C 2787/14

    Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen

    Auch wenn vielleicht gegen die Wirksamkeit der Individualvereinbarung über die Endrenovierung und den Teppichbodenaustausch bei isolierter Betrachtung keine Bedenken bestehen sollten, sind diese Vereinbarungen hier gem. § 139 BGB unwirksam (AG Mannheim ZMR 2011, 805; LG Freiburg WuM 2005, 383; LG Hamburg ZMR 2008, 454; Langenberg, Schönheitsreparaturen, 4. Aufl., Teil I Rn 248; Blank in Blank/Börstinghaus § 535 BGB Rn. 493).
  • AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11

    Mietvertrag: Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel in Verbindung mit einer

    Da beide Klauseln wegen ihres sachlichen Zusammenhangs ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen, hat dies weiter gemäß Regelfall des § 139 BGB zur Folge, dass die Nichtigkeit dieses Teils des Vertrages dazu führt, dass auch die inhaltlich und wirtschaftlich nicht zu trennende Individualabrede - der Vermieter will, dass die Renovierungslast insgesamt auf den Mieter übertragen wird - über die Endrenovierung nichtig ist, somit beide Regelungen insgesamt unwirksam sind (vgl. hierzu LG Freiburg WuM 2005, 383; LG Hamburg ZMR 2008, 454; Langenberg, Schönheitsreparaturen 4. Aufl. Teil I, Rdnr. 248; Blank/Börstinghaus Miete 3. Aufl. § 535 BGB Rdnr. 399; Staudinger BGB 2010 § 139 Rdnr. 40; Derleder, Individuelle Abreden bei Vertragsdurchführung zur Rettung unwirksamer Schönheitsreparaturenklauseln, NZM 2009, 227).
  • LG Paderborn, 13.12.2017 - 1 S 10/17

    Nachweis eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

    Wegen des Summierungseffekts - die Beklagten hätten nach den mietvertraglichen Regelungen neben der Übernahme der Malerarbeiten zu Beginn, auch die während und zum Ende des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen zu erbringen, wäre die Klausel unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 163/05 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 08.11.2007 - 307 S 164/06 -, juris).
  • LG Bonn, 03.11.2010 - 6 S 175/10

    Die Herausgabe eines Kautionssparbuchs sowie die Freigabe eines verpfändeten

    Die Klage auf Herausgabe des Kautionssparbuchs sowie auf Freigabe des verpfändeten Sparguthabens dürfte schon deshalb Erfolg haben, weil die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche nicht gleichartig im Sinne des § 387 BGB sind (LG Hamburg, Urteil vom 08.11.2007 - 307 S 164/06 - LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.10.2002 - 3 T 40/02 - Kammergericht, Urteil vom 16.09.2002 - 8 U 89/01 - Staudinger/Gursky, Neubearbeitung 2006, § 387 BGB Rn. 97).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2008 - 14 O 4377/08
    Das Gericht kann es vorliegend dahin gestellt sein lassen, ob sich dies bereits aus einer Anwendung des § 139 BGB ergibt (vgl. zu dieser Argumentation Beyer aaO.; LG Hamburg ZMR 2008, 454; BGH NJW 2006, 2116 [2117]); dafür spräche die enge sprachliche und inhaltliche Verknüpfung von Formularklausel und Individualabrede, die bereits in der Anknüpfung "Zusatz zu..." deutlich wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht