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   OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10   

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OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 (https://dejure.org/2011,5173)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.05.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 (https://dejure.org/2011,5173)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 (https://dejure.org/2011,5173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    EMRK Art 8; AufenthG § 25 Abs 3; AufenthG § 53 Nr 1; AufenthG § 53 Nr 2; AufenthG § 56 Abs 1 Satz 2
    Ausweisung eines als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers wegen Straffälligkeit - Ausweisung; Verwurzelung; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Btm-Delikt; Spezialprävention; Generalprävention

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen; Besonderer Ausweisungsschutz wegen Einreise in die BRD als Minderjähriger trotz bestehender zwingender Ausweisungsgründe wegen wiederholter strafrechtlicher Auffälligkeiten

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen; Besonderer Ausweisungsschutz wegen Einreise in die BRD als Minderjähriger trotz bestehender zwingender Ausweisungsgründe wegen wiederholter strafrechtlicher Auffälligkeiten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § ... 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2 Bst. b, RL 2004/83/EG Art. 17 Abs. 1 Bst. b, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 53, EMRK Art. 8 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 2, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 4, AufenthG § 25 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 17 Abs. 1
    Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, besonderer Ausweisungsschutz, Verwurzelung, Straftat, Drogendelikt, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Verlängerungsantrag, Fiktionswirkung, effektiver Rechtsschutz, Achtung des ...

  • infauslr.de PDF

    Ausweisung eines verwurzelten Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen; Besonderer Ausweisungsschutz wegen Einreise in die BRD als Minderjähriger trotz bestehender zwingender Ausweisungsgründe wegen wiederholter strafrechtlicher Auffälligkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Ob ein schwerwiegender Ausweisungsgrund i.S.v. § 56 Abs. 1 S. 2 AufenthG vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die voll gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, U. v. 11.06.1996 - 1 C 24/94 - BVerwGE 101, 247 = InfAuslR 1997, 8 zu § 48 Abs. 1 AuslG ).

    Bei spezialpräventiv begründeten Ausweisungen müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (BVerwG, U. v. 31.08.2004 - 1 C 25/03 - NVwZ 2005, 229 = InfAuslR 2005, 49 unter Bezugnahme auf U. v. 11.06.1996, a.a.O.).

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Der EGMR bezieht im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung stets die von dem Ausländer ausgehende Rückfallgefahr bzw. sein Verhalten nach der Straftat in die Prüfung ein (vgl. U. v. 12.10.2010 - 47486/06 [Khan] - InfAuslR 2010, 369; U. v. 25.03.2010 - 40601/05 [Mutlag] -InfAuslR 2010, 325).

    Es ist berührt bei Ausländern, die in dem Aufnahmestaat geboren und aufgewachsen sind, dort also ihre maßgebliche Prägung erfahren haben (vgl. EGMR , U. v. 23.06.2008 - 1638/03 [Maslov] - InfAuslR 2008, 333; U. v. 12.01.2010 - 47486/06 [Khan], a.a.O.).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, dass die Fortbestehensfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG ebenso wie früher die Fiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG dem Aufenthalt nur einen vorläufig erlaubten Charakter bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde verleiht, die Vorschrift also lediglich verfahrensrechtlicher Natur ist (BVerwG, U. v. 30.03.2010 - 1 C 6/09 - BVerw-GE 136, 211 = InfAuslR 2010, 343).

    Der Ausländer ist in diesem Fall aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes so zu stellen, als hätte die Behörde von Anfang an rechtmäßig gehandelt (vgl. BVerwG, U. v. 30.03.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Bei spezialpräventiv begründeten Ausweisungen müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (BVerwG, U. v. 31.08.2004 - 1 C 25/03 - NVwZ 2005, 229 = InfAuslR 2005, 49 unter Bezugnahme auf U. v. 11.06.1996, a.a.O.).

    Eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention ist bei Ausländern, die einen besonderen Ausweisungsschutz genießen, aber nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, B. v. 16.08.1995 - 1 B 43/95 - InfAuslR 1995, 404; U. v. 31.08.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Die Entscheidung steht dann vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde (BVerwG, U. v. 22.11.2005 - 1 C 18/04 - BVerwGE 124, 326 = InfAuslR 2006, 272).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Nach der im gegenwärtigen Zeitpunkt gegebenen Sachlage, auf die es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ankommt (vgl. BVerwG, U. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 - BVerwGE 130, 20 = InfAuslR 2008, 156), fehlt es an einem schwerwiegenden Ausweisungsgrund (3.).
  • OVG Hamburg, 24.03.2009 - 3 Bf 166/04

    Verstoß einer Ausweisungsverfügung gegen die MRK

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass eine zwingende Ausweisung, die in den Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreift, in jedem Fall einer ergänzenden Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Maßgabe des Schrankenvorbehalts in Art. 8 Abs. 2 EMRK zu unterziehen ist, und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 AufenthG für einen besonderen Ausweisungsschutz nicht erfüllt sind (OVG Hamburg, U. v. 24.03.2009 - 3 Bf. 166/04 -InfAuslR 2009, 279; OVG Münster, B. v. 26.05.2009 - 18 E 1230/08 - NWVBl 2009, 435; OVG Koblenz, U. v. 04.12.2009 - 7 A 10881/09 - InfAuslR 2010, 144 und U. v. 30.07.2010 - 7 A 11230/09 - [...]).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention ist bei Ausländern, die einen besonderen Ausweisungsschutz genießen, aber nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, B. v. 16.08.1995 - 1 B 43/95 - InfAuslR 1995, 404; U. v. 31.08.2004, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Für eine allein auf die Generalprävention gestützte Ausweisung ist nach der Rechtsprechung des EGMR , soweit die Maßnahme in den Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreift, kein Raum (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.04.2004 - 1 A 303/03 - InfAuslR 2004, 328; U. v. 06.11.2007 - 1 A 82/07 - InfAuslR 2008, 163; U. v. 23.06.2010 - 1 A 416/07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10
    Aus diesem Grund kann die Frage, ob die überwiegend vertretene Ansicht sich noch im Rahmen einer methodengerechten Auslegung bewegt - die die Grenze für die Inkorporierung der EMRK in das nationale Recht bildet (BVerfG, B. v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307 [317/329] = NJW 2004, 3407 [3408/3411]) - hier dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 18 E 1230/08

    Erforderlichkeit einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung am Maßstab

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher

  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

  • OVG Bremen, 06.11.2007 - 1 A 82/07

    Ausweisung wegen eines Betäubungsmitteldelikts - Ausweisung; Generalprävention;

  • BVerwG, 19.01.2010 - 1 B 25.09

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; außergewöhnliche Härte;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Denn das Bundesverwaltungsgericht ist für die bisherige Rechtslage davon ausgegangen, dass mit der (richterrechtlichen) Bildung von spezifischen Begrenzungen, soweit sie in der Rechtsprechung statuiert wurden, übergangen werde, dass die Generalprävention in den zwingenden Ausweisungsgründen angelegt sei und zudem dem gesetzgeberischen Willen entsprochen habe (vgl. einerseits BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29-48 Rn. 20 und andererseits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.03.2011 - 11 S 2/11 -, juris Rn. 24 ff.; OVG Bremen, Urteile vom 10.05.2011 - 1 A 306/10 -, juris Rn. 87 ff., m.w.N. und vom 06.11.2007 - 1 A 82/07 -, juris Rn. 56, jew. unter Berufung auf die Unzulässigkeit generalpräventiver Ausweisungen in Fällen von hier verwurzelten oder in familiärer Lebensgemeinschaft mit Deutschen lebenden Ausländern).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auch die vom EGMR aufgestellten sog. "Boultif/Üner-Kriterien" (vgl. EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99 - Üner/Niederlande - NVwZ 2007, 1279 Rn. 57 f.) laufen der Sache nach nicht auf ein de-facto-Verbot solcher Ausweisungen hinaus (a.A. OVG Bremen, zuletzt Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 A 306.10 u.a. - InfAuslR 2011, 341 ).
  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Es steht daher außer Zweifel, dass die unerlaubte Einfuhr und die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge grundsätzlich geeignet sind, eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG zu sein (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2023 - 2 LA 465/21, juris Rn 23 f.; Urt. v. 10.05.2011 - 1 A 306/10, juris Rn. 112).

    (2) Von Bedeutung ist auch, inwieweit der Strafrahmen des verwirklichten Straftatbestandes im konkreten Fall ausgeschöpft wurde (OVG Bremen, Urt. v. 10.05.2011 - 1 A 306/10, juris Rn. 112).

    (4) Die Tat des Klägers des vorliegenden Verfahrens weist trotz der ähnlichen Höhe der verhängten Strafe und der Verwirklichung teilweise identischer Straftatbestände bei konkreter Betrachtung aller Umstände erhebliche Unterschiede zu der Tat auf, die dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 10.05.2011 - 1 A 306/10 zugrunde lag.

    Der Kläger des Verfahrens 1 A 306/10 war verurteilt worden, weil er in Bremen 250 g Kokain erworben hatte, die er zur Finanzierung seines eigenen Drogenkonsums an andere Abhängige in Bielefeld verkaufen wollte (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 10.05.2011 - 1 A 306/10, juris Rn. 12 f.).

  • OVG Bremen, 05.07.2011 - 1 A 184/10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene

    Das dort verankerte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst nach ständiger Rechtsprechung des EGMR (vgl. zuletzt Urt. v. 14.06.2011 - 38058/09 - Osman gegen Dänemark , Rn 55), der sich auch das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 , das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.1. 2009 - 1 C 40/07 -, BVerw- GE 133, 72, Rn 21) und der beschließende Senat (vgl. zuletzt den zitierten Beschluss vom 22.11.2010 sowie das Urteil vom 10.05.2011 - 1 A 306 und 307/10) angeschlossen haben, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für die Lebensführung eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt.

    Allein das Fehlen eines Schulabschlusses und einer daran anschließenden Berufsausbildung reicht aber nicht ohne Weiteres, eine Verwurzelung in Deutschland zu verneinen (BVerwG, Beschl. v. 10.01.2010 - 1 B 25.09 -, NVwZ 2010, 707, Rn 4; OVG Bremen; Beschl. v. 22.11.2010, a.a.O.).

    Auch die Tatsache, dass die Klägerin bislang offenbar ausschließlich von öffentlichen Sozialleistungen gelebt hat, reicht nicht ohne Weiteres aus, ihre Verwurzelung in Deutschland zu verneinen (BVerwG, Beschl. v. 19.01.2010 - 1 B 25.09 -, NVwZ 2010, 707, Rn 4; OVG Bremen, Beschl. v. 22.11.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.04.2014 - 10 C 12.497

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Dabei kann offenbleiben, ob § 25 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b AufenthG a.F. und § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG entgegen ihrem Wortlaut für den Ausschluss der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG keine Straftat von erheblicher Bedeutung, sondern eine schwere Straftat voraussetzen, weil sie, wie der Kläger geltend macht, in Anlehnung an Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 (ABl EG Nr. L 304 S. 12) und den an seine Stelle getretenen Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2011/95/EU des Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (ABl EU Nr. L 337 S. 9) auszulegen wären (vgl. OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 - juris Rn. 111 f.), die Drittstaatsangehörige oder Staatenlose von der Gewährung subsidiären Schutzes ausschließen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass sie eine schwere Straftat begangen haben.

    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Straftat nur dann im Sinne von § 25 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b AufenthG a.F. und § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG von erheblicher Bedeutung ist, wenn sie schwer im Sinne von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b Richtlinie 2004/83/EG und Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b Richtlinie 2011/95/EU ist (vgl. OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 - juris Rn. 112), sind diese Voraussetzungen erfüllt.

    Dies gilt unabhängig davon, ob man insoweit eine Straftat als schwer einstuft, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, das im Ergebnis den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit berührt, und zu den schweren Straftaten neben den Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag auch Delikte wie Raub und Kindesmissbrauch, Entführung, schwere Körperverletzung oder Drogenhandel zählt (vgl. OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 - juris Rn. 112) oder ob man verlangt, dass es sich um eine Straftat handelt, der zunächst nach internationalen Standards ein gewisses Gewicht zukommt, wobei es sich um ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat handeln muss, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert und entsprechend strafrechtlich verfolgt wird (vgl. BayVGH, B.v. 20. März 2013 - 19 BV 11.288 - juris Rn. 54).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

    Der Kläger hatte, soweit dies ausreichen sollte (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 - juris Rn. 76), auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
  • VG Göttingen, 25.07.2016 - 1 B 105/16

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Jugendstrafe; Niederlassungserlaubnis;

    Der Ausländer ist in diesem Fall so zu stellen, als hätte die Behörde von Anfang an rechtmäßig gehandelt (OVG Bremen, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 -, juris, Rn. 76).

    Der Ausländer ist in diesem Fall so zu stellen, als hätte die Behörde von Anfang an rechtmäßig gehandelt (OVG Bremen, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 -, juris, Rn. 76).

  • OVG Bremen, 23.06.2023 - 2 LA 465/21

    Ausweisung; Betäubungsmittelabhängigkeit; Betäubungsmitteldelikte;

    Das Zulassungsvorbringen zu diesem Gesichtspunkt beschränkt sich auf die bloße Wiedergabe des Auszugs eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 10.05.2011 ( 1 A 306/10).

    Das Oberverwaltungsgericht hat seine Auffassung darüber, dass eine Verurteilung des damaligen Klägers in dieser Höhe die Annahme einer "schweren Straftat" im Sinne des Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95/EU nicht trage, vielmehr ausdrücklich bei einzelfallbezogener Beurteilung der verübten Straftat und besonderer Berücksichtigung der aus dem Strafurteil ersichtlichen strafrichterlichen Würdigung der Tatumstände sowie der Strafzumessungserwägungen getroffen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 10.05.2011 - 1 A 306/10, juris Rn. 113).

  • VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11

    Türkei; Asylfolgeantrag; erstmalige Prüfung des subsidiären Schutzstatus -

    Als schwere Straftaten in diesem Sinne sind danach neben vorsätzlichen Tötungsdelikten auch Raub, gefährliche bzw. schwere Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Entführung und Drogenhandel (in nicht geringer Menge) (vgl. VG ........, Schlussurteil vom 8. Juli 2014 - VG 34 K 196.06 A -, S. 5 UA; a.A. für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 A 306/10 u.a. -, juris Rn. 113) sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 28) angesehen worden; demgegenüber wird beispielsweise ein einfacher Diebstahl keine schwere Straftat darstellen (vgl. auch Marx, AsylVfG, 8. Auflage 2014, § 3 Rn. 26 unter Verweis auf UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: Anwendung der Ausschlussklauseln, 3. September 2003, S. 5).
  • VG Regensburg, 04.01.2024 - RN 13 S 23.31428

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Widerruf des subsidiären Schutzes wegen schwerer

    Als schwere Straftaten in diesem Sinne sind danach neben vorsätzlichen Tötungsdelikten auch Raub, gefährliche bzw. schwere Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Entführung (OVG Hamburg, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 -juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris) sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (vgl. BVerwG, U.v. 25.03.2015 - 1 C 16/14 -juris Rn. 28) angesehen worden; demgegenüber wird beispielsweise ein einfacher Diebstahl keine schwere Straftat darstellen (vgl. auch Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 3 Rn. 26 unter Verweis auf UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: Anwendung der Ausschlussklauseln, 3. September 2003, S. 5).
  • VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 5070/19

    Ausweisung eines Ausländers nach Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie

  • VG Karlsruhe, 11.05.2021 - A 8 K 13288/17

    Abschiebungsschutz Afghanistan; Feststellung eines Abschiebungshindernisses im

  • VG Würzburg, 25.03.2019 - W 9 K 17.30895

    Ausschluss von der Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen der Annahme einer

  • VG Freiburg, 13.09.2022 - 10 K 1443/20

    Ausweisung eines Ausländers wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen

  • OVG Bremen, 19.08.2022 - 2 LA 394/21

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Berufungszulassung; besonders schwer wiegendes

  • VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20

    Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung;

  • VG Freiburg, 23.06.2022 - A 7 K 2897/21

    Rücknahme subsidiären Schutzes wegen einer schweren Straftat;

  • OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
  • OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21

    Ausweisung einer als Kind nach Deutschland gekommenen Ausländerin wegen

  • VG München, 17.02.2021 - M 31 K 17.44353

    Ausschluss der Zuerkennung internationalen Schutzes wegen Mitgliedschaft in einer

  • VG München, 26.01.2021 - M 31 S 20.33367

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag wegen Gefahr für die Allgemeinheit wegen

  • VG Hamburg, 02.04.2014 - 10 A 465/12

    Asyl Iran - subsidiärer Schutz wegen Homosexualität

  • VG Würzburg, 07.05.2020 - W 9 K 19.31444

    Asyl, Irak: Rechtmäßige Rücknahme der Gewährung des subsidiären Schutzstatus

  • VG Gießen, 09.05.2017 - 6 K 2574/15

    Ausschlussgründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 13.30527

    Folgeantrag, Russische Föderation, subsidiärer Schutz, drohende

  • VG Magdeburg, 18.05.2022 - 9 A 50/21

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG bei

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