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   LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17   

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LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17 (https://dejure.org/2018,59586)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2018 - 308 O 120/17 (https://dejure.org/2018,59586)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 308 O 120/17 (https://dejure.org/2018,59586)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klage- oder Verfügungsmusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (vgl. BGH, GRUR 2011, 142, Rn. 17 - Untersetzer; BGH, GRUR 2012, 512, Rn . 26 - Kinderwagen I).

    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17- Untersetzer; GRUR 2012, 512 Rn. 26 - Kinderwagen I).

    Da die Beklagte die Reifen des chinesischen Herstellers in die Union einführt, besteht zumindest auch eine Erstbegehungsgefahr in Bezug auf das Ausführen aus der Union (vgl. ähnlich BGH GRUR 2012, 512 Rn. 52 - Kinderwagen).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - dazu führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck des zu prüfenden Muster gegenüber einzelnen Gestaltungen des vorbekannten Formenschatzes hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers dazu führen können, dass selbst größere Gestaltungsunterschiede des prüfenden Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck als Muster des vorbekannten Formenschatzes erwecken (vgl. BGH GRUR 2013, 285 Rn. - Kinderwagen II; GRUR 2018, 835 Rn. 21 - Ballerinaschuh; eingehend zum Begriff der Musterdichte Hartwig, GRUR 2015, 845 ff.).

    Je größer der Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz ist, desto größer ist der Schutzumfang des Klagemusters zu bemessen (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32- Kinderwagen II).

    Das schließt es allerdings nicht aus, dass zunächst die Merkmale bezeichnet werden, die den Gesamteindruck der in Rede stehenden Muster bestimmen, um den Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz zu ermitteln (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II; GRUR 2018, 832 Rn. 21 - Ballerinaschuh).

  • EuG, 10.09.2015 - T-525/13

    Das Gericht der EU weist die von H&M erhobenen Klagen gegen die Eintragung zweier

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Die bei der Beurteilung der Eigenart im Sinne des Art. 6 GGV vorzunehmende Prüfung setzt sich nach der Rechtsprechung des EuG im Wesentlichen aus vier Schritten zusammen: Diese Prüfung besteht darin, erstens den Bereich der Erzeugnisse zu bestimmen, in die das Geschmacksmuster eingefügt oder in denen es benutzt werden soll, zweitens den informierten Benutzer dieser Waren je nach ihrer Zweckbestimmung und mit Bezug auf diesen informierten Benutzer den Grad der Kenntnis vom Stand der Technik sowie den Grad der Aufmerksamkeit beim möglichst unmittelbaren Vergleich der Geschmacksmuster, drittens den Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Geschmacksmusters und viertens das Ergebnis des Vergleichs der in Rede stehenden Geschmacksmuster unter Berücksichtigung des betreffenden Sektors, des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers und der Gesamteindrücke, die vom angegriffenen Geschmacksmuster und von jedem älteren, der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmuster beim informierten Benutzer hervorgerufen werden (vgl. EuG GRUR-RR 2016, 324 Rn. 31 - H&M Hennes & Mauritz BV & Co. KG/EUIPO mwN).

    bb) Der Begriff des informierten Benutzers wird in ständiger Rechtsprechung der Unionsgerichte als Bezeichnung eines Benutzers verstanden, dem keine durchschnittliche Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (EuGH, GRUR 2012, 506 - PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic; EuG GRUR-RR 2016, 324 - H&M Hennes & Mauritz BV & Co. KG/EUIPO).

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers ist daher nicht der Ausgangspunkt für die Beurteilung der Eigenart, sondern, wie es Art. 6 Abs. 2 GGV vorsieht, ein Gesichtspunkt, der bei der Beurteilung der Wahrnehmung des informierten Benutzers zu berücksichtigen ist (EuG, GRUR-RR 2016, 324 Rn. 34 - H&M Hennes & Mauritz BV & Co. KG/EUIPO).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klage- oder Verfügungsmusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (vgl. BGH, GRUR 2011, 142, Rn. 17 - Untersetzer; BGH, GRUR 2012, 512, Rn . 26 - Kinderwagen I).

    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17- Untersetzer; GRUR 2012, 512 Rn. 26 - Kinderwagen I).

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Bestimmung des Schutzumfangs eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist der Zeitpunkt, zu dem das Muster zur Eintragung angemeldet worden ist (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 18 - Untersetzer; vgl. auch EuG, GRUR-RR 2010, 189 Rn. 70 - Pepsico/Grupo Promer).

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Das gilt auch dann, wenn es andere Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (EuGH GRUR 2018, 612 Rn. 30 f. - DOCERAM GmbH/CeramTec GmbH).

    Insofern ist auch auf Informationen über dessen Verwendung oder auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, abzustellen soweit dafür tragfähige Beweise vorliegen (EuGH GRUR 2018, 612 Rn. 37 f. - DOCERAM GmbH/CeramTec GmbH).

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Das schließt es allerdings nicht aus, dass zunächst die Merkmale bezeichnet werden, die den Gesamteindruck der in Rede stehenden Muster bestimmen, um den Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz zu ermitteln (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II; GRUR 2018, 832 Rn. 21 - Ballerinaschuh).

    Grundsätzlich zählen alle Muster, die der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters zur Eintragung offenbart und damit zugänglich gemacht worden sind, zum vorbekannten Formenschatz (vgl. BGH GRUR 2018, 832 Rn. 26 - Ballerinaschuh).

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Die Klägerin hat lediglich Anspruch auf Auskunftserteilung in schriftlicher Form (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, § 9 Rn. 4.31 mit Verweis auf BGH NJW 2008, 917 Rn. 12 ff.).
  • EuG, 21.06.2018 - T-228/16

    Haverkamp IP/ EUIPO - Sissel (Motif de surface plage de galets) -

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Im Umkehrschluss ist für die Beurteilung der Neuheit eines Geschmacksmusters zu prüfen, ob zwischen den einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern Unterschiede, die nicht unwesentlich sind, vorhanden sind, auch wenn diese gering sein mögen (EuG, EuG, Urteil vom 21.6.2018 - T 228/16, BeckRS 2018, 12041 Rn. 22 - Haverkamp IP GmbH/EUIPO; Urteil vom 6. Juni 2013, Kastenholz/HABM - Qwatchme [Uhrenzifferblätter], T-68/11, juris, Rn. 37).
  • EuG, 06.06.2013 - T-68/11

    Kastenholz / OHMI - Qwatchme (Cadrans de montre) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Im Umkehrschluss ist für die Beurteilung der Neuheit eines Geschmacksmusters zu prüfen, ob zwischen den einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern Unterschiede, die nicht unwesentlich sind, vorhanden sind, auch wenn diese gering sein mögen (EuG, EuG, Urteil vom 21.6.2018 - T 228/16, BeckRS 2018, 12041 Rn. 22 - Haverkamp IP GmbH/EUIPO; Urteil vom 6. Juni 2013, Kastenholz/HABM - Qwatchme [Uhrenzifferblätter], T-68/11, juris, Rn. 37).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 120/17
    Dieser Abstand ist durch einen Vergleich des Gesamteindrucks des Klagemusters und der vorbekannten Formgestaltungen zu ermitteln (BGH, GRUR 2016, 803 Rn. 31 - Armbanduhr).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

  • EuG, 18.03.2010 - T-9/07

    Das Gericht erlässt sein erstes Urteil zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster

  • EuGH, 20.05.2010 - C-111/09

    CPP Vienna Insurance Group - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage eines

  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19

    Papierspender

    Angesichts der Aufgabe der Patentanmeldung, die technische Funktion des Erzeugnisses zu erläutern, sind Erwägungen, die mit der visuellen Erscheinung einzelner Erscheinungsmerkmale zusammenhängen, in einer Patentoffenlegungsschrift weder notwendig noch per se ausgeschlossen (vgl. hierzu auch LG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 308 O 120/17, juris Rn. 112).
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