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   LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08   

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https://dejure.org/2008,2557
LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08 (https://dejure.org/2008,2557)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2008 - 308 O 548/08 (https://dejure.org/2008,2557)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2008 - 308 O 548/08 (https://dejure.org/2008,2557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Verpflichtung eines Access-Providers zur Sperrung einer Internetseite mit umfangreich urheberrechtsverletzenden Inhalten wegen rechtswidriger Downloads seiner Kunden; Praktische Durchsetzbarkeit einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 7 Abs. 2, 8 TMG

  • rewis.io

    Zur Frage des Anspruchs eines Urhebers gegen einen Access-Provider auf Sperrung einer Internetseite, die urheberrechtsverletzende Inhalte zum Download anbietet.

  • kanzlei.biz

    Keine Sperrung einer Internetseite mit rechtswidrigem Inhalt durch Access-Provider

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Wirkungslosigkeit von DNS-Sperren

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlende Störerhaftung eines reinen Internet-Access-Providers für rechtswidrige Inhalte trotz Kenntnis

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassungspflicht des Access-Providers

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassungspflicht des Access-Providers

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • heise.de (Pressebericht, 13.05.2009)

    DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten "nur bedingt geeignet"

  • heise.de (Pressebericht, 13.05.2009)

    DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten "nur bedingt geeignet"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Access-Providers für Abruf rechtswidriger Inhalte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Access-Providers haftet nicht als Mitstörer für rechtswidrige Download-Portale

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Access-Providers haftet nicht als Mitstörer für rechtswidrige Download-Portale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 506 (Ls.)
  • K&R 2009, 272
  • ZUM 2009, 587
  • afp 2009, 535
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    (9) Selbst wenn unterstellt würde, dass für die Beklagte wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen existieren würden, würden die zahlreichen negativ ins Gewicht fallenden Umstände, insbesondere die Gefahr der Blockierung legitimer Inhalte sowie die nur eingeschränkte Effektivität dieser Sperren im konkreten Fall nach wie vor zu dem Ergebnis führen, dass der Beklagten als Zugangsvermittlerin der Einsatz dieser Sperren im Hinblick auf die von den Klägerinnen geltend gemachten geschützten Rechtsgüter nicht zumutbar wäre (so schon LG Hamburg, ZUM 2009, 587 = juris Tz. 33, als Vorinstanz zu OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010 - 5 U 36/09).
  • LG Hamburg, 12.03.2010 - 308 O 640/08

    Störerhaftung des Access-Providers und DNS-Sperren

    308 O 548/08heißt es, dass es dem Gericht im Zusammenhang mit einer in Frage stehende DNS-Sperre in wenigen Minuten gelungen ist, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden, und demgemäß davon auszugehen ist, dass die internetaktiven Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen hier der Zugriff verwehrt werden soll, dazu noch viel schneller in der Lage sind (NJOZ 2010, 443, 444).

    Wie die Kammer bereits in der oben genannten Entscheidung vom 12.11.2008 ausgeführt hat (NJOZ 2010, 443, 444), folgt aus ihren Wertungen, dass eine zivilrechtliche Inanspruchnahme eines Access-Providers auf Sperrung eine Internetseite derzeit nicht durchsetzbar ist, und dass es vielmehr entgegen der Stellungnahme der Bundesregierung vom 06.11.2002 im Rahmen der Umsetzung der InfoSoc-Richtlinie (BT-Drucksache 15/38, Anlage 3 "Zu Buchstabe d) einer gesetzlichen Regelung bedarf.

  • VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10

    Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

    Demgegenüber knüpft das Zivilrecht, das die Rechtsfigur des Nichtstörers nicht kennt, weitaus weitreichender an die bloße Mitverursachung im Sinne einer willentlichen und adäquaten Kausalität an, vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99 -, LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2008 - 308 O 548/08 -, Rn 26, jeweils Juris; Billmeier in Manssen (Hrsg.) Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar Band 2 (Stand 12/09) § 7 TMG Rn 148 ff, m.w.N.
  • OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der

    Andere Entscheidungen zu Access-Providern sind im Rahmen der Störerhaftung, also bei Verletzung eines absoluten Rechtes, ergangen (Störerhaftung [Urheberrechtsverletzung] grundsätzlich bejaht, verneint wegen Unzumutbarkeit einer Sperranordnung: LG Hamburg NJOZ 2010, 443, 444, bestätigt durch OLG Hamburg U. v. 22.12.2010 - 5 U 36/09 - BeckRS 2011, 22463; generell verneinend bei Urheberrechtsverletzungen: LG Köln MMR 2011, 833, 834).
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