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   LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64248
LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12 (https://dejure.org/2013,64248)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2013 - 308 S 11/12 (https://dejure.org/2013,64248)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2013 - 308 S 11/12 (https://dejure.org/2013,64248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 77 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch gewerbliches Handeltreiben mit sog. "Schwarzpressungen" von Bild-Tonträgern nicht-autorisierter Konzertmitschnitte: Einschränkung der Täterhaftung wegen mangelnder Erkennbarkeit von sog. "Bootlegs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Händler haftet beim Vertrieb von rechtswidrigen Bootleg-Aufnahmen, auch ohne dies erkannt zu haben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Deren Berufung ist ohne Erfolg geblieben (LG Hamburg, Urteil vom 26. April 2013 - 308 S 11/12, juris).
  • AG Hamburg, 18.02.2016 - 25b C 342/15

    Verschuldensunabhängige Täterhaftung des Medienhändlers durch Verbreitung nicht

    Mit Urteil vom 26.04.2013 (Az: 308 S 11/12), das vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.11.2015 laut Pressemitteilung bestätigt worden ist, ergärzte das Landgericht Hamburg: "Denn Bootlegaufnahmen lassen sich wesentlich leichter identifizieren als eine Rechtsverletzung in einem Printmedium.
  • LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 24/13

    Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen einer Abmahnung wegen

    Mit weiterem Urteil vom 26.04.2013 (Az. 308 S 11/12) hat die erkennende Kammer dies ausdrücklich bestätigt und hierzu ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 18.06.2013 - 310 O 182/12

    LG Hamburg verbietet Verbreitung von importierten CDs aus den USA

    Die Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg hat in einer (aktuellen) Entscheidung eine Verantwortlichkeit eines Händlers von Ton- und Bildtonträgern (bei sog. Bootlegaufnahmen) angenommen (Urteil vom 26.04.2013, Gz. 308 S 11/12, bislang nicht veröffentlicht; ähnlich bereits LG Hamburg, Zivilkammer 8, Beschluss vom 13.04.2012, Gz. 308 0 125/12, veröffentlicht in juris im Volltext sowie in BeckRS 2012, 08823 im Volltext).
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