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LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 97a Abs 1 S 2 UrhG, § 3 ZPO, § 48 Abs 1 GKG
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten dem Grunde und der Höhe nach - internetrechtsiegen.de
Angebot eines Bootlegs in einem Internetauktionshaus - Abmahnkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.06.2013 - 36a C 23/12
- LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg, 18.02.2016 - 25b C 342/15
Verschuldensunabhängige Täterhaftung des Medienhändlers durch Verbreitung nicht …
Das Gericht orientiert sich dabei am Streitwertgefüge des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 02. Juni 2015 - 5 W 35/15; Beschluss vom 30. Oktober 2014 -5 W 118/13) sowie des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 07. April 2015 - 308 O 135/15; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 14/13; Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 310 O 394/14; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 23/13; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 24/13). - AG Erfurt, 17.08.2016 - 5 C 2572/15 Soweit die Klägerin diesbezüglich jedoch einen Wert von 15.000,00 EUR zugrunde legen will, muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass die von ihr als Anlage zum Schriftsatz vom 20.04.2016 beigefügten Entscheidungen bei "Bootlegs/Raubkopien" lediglich einen Streitwert von 10.000,00 EUR angenommen haben; einzig in dem Verfahren 308 S 14/13 hat das Landgericht Hamburg einen Streitwert von 15.000,00 EUR zugrunde gelegt.