Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 97a Abs 1 UrhG, § 3 ZPO, § 48 Abs 1 GKG
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 04.07.2013 - 36a C 115/13
- LG Hamburg, 13.09.2013 - 308 S 23/13
- LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 22.01.2013 - 5 W 5/13
Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung bei ungenehmigter …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13
Darüber hinaus werde in der Rechtsprechung weitgehend angenommen, dass die bisher zugrunde gelegten Unterlassungsgegenstandswerte insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen durch Private oftmals zu hoch gewesen sein könnten, weshalb sich die Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die unberechtigte Nutzung von Fotos im Internet durch Private geändert habe und nunmehr von deutlich geringeren Werten ausgegangen werde, so u.a. im Beschluss des Hans. OLG (Beschluss v. 22.1.2013, Az. 5 W 5/13) wegen einer privaten Fotonutzung bei eBay.Dem vom Amtsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az.: 5 W 5/13) lag ein abweichender Sachverhalt zu Grunde.
- OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11
Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13
Ein höherer Streitwert liefe zudem - in Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Braunschweig, 14.10.2011, 2 W 92/11 - den Interessen des Rechteinhabers zuwider, da dieser wegen Kostendeckelung auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben könne.e) Die Kammer schließt sich auch nicht den vom Amtsgericht zitierten Ausführungen des OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) an, wonach ein erhöhter Streitwert für den Unterlassungsanspruch nicht im Interesse des Urhebers liege, sondern diesen beschwere, weil er die Gefahr erhöhe, dass der Verletzte - sofern der Verletzer nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfüge - selbst die Kosten zu tragen habe.
- AG Hamburg, 04.07.2013 - 36a C 115/13
Streitwert für private Bootleg-CD bei 3.000 EUR
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13
Auf die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin wird der Beklagte und Berufungsbeklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 04.07.2013, Az. 36a C 115/13 verurteilt, an die Klägerin weitere ? 386, 10 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2013 zu zahlen. - BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89
Streitwertbemessung - Streitwertbemessung
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13
Hierfür ist auf die Bedeutung des verletzten Rechts sowie die Intensität des Angriffes abzustellen (Hans. OLG, Beschluss vom 29.11.2011, Az. 5 W 130/11; ders., Beschluss vom 20.4.2012, Az. 5 W 71/12; BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung). - OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 25 W 77/03
Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen …
Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13
Beides kann die verletzte Partei regelmäßig am Besten bewerten (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2004, 344 - Boykottaufruf).
- AG Hamburg, 18.02.2016 - 25b C 342/15
Verschuldensunabhängige Täterhaftung des Medienhändlers durch Verbreitung nicht …
Das Gericht orientiert sich dabei am Streitwertgefüge des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 02. Juni 2015 - 5 W 35/15; Beschluss vom 30. Oktober 2014 -5 W 118/13) sowie des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 07. April 2015 - 308 O 135/15; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 14/13; Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 310 O 394/14; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 23/13; Urteil vom 06. Dezember 2013 - 308 S 24/13).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 13.09.2013 - 308 S 23/13 |
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwerte bei urheberrechtswidrigen Bootleg-Alben
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 04.07.2013 - 36a C 115/13
- LG Hamburg, 13.09.2013 - 308 S 23/13
- LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13