Rechtsprechung
   LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25729
LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08 (https://dejure.org/2008,25729)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2008 - 308 O 101/08 (https://dejure.org/2008,25729)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2008 - 308 O 101/08 (https://dejure.org/2008,25729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,25729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urheberrecht: Öffentliches Zugänglichmachen eines Fotos im Internet bei dessen Aufrufbarkeit unter einer URL oder mittels Suchmaschinen nach Löschung auf der Internet-Seite und Sorgfaltspflichten bei Befolgung der Unterlassungsverpflichtung

  • webshoprecht.de

    Zum öffentlichen Zugänglichmachen eines Fotos im Internet durch dessen Abrufbarkeit durch eine URL oder eine Suchmaschinen und zur Befolgungspflicht nach einer Abmahnung

  • info-it-recht.de

    Die Abrufbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Bildes unter direkter Eingabe der URL oder über eine Suchmachine auch ohne Verlinkung von der Hauptseite eines Internetauftritts ist öffentliches Zugänglichmachen und verwirkt eine Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR

  • kanzlei.biz

    Keine Löschung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf dem Server

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Löschung urheberrechtlich geschützter Fotos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgfältige Entfernung urheberrechtlich geschützter Bilder aus dem Internet

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08
    Denn diese Nutzungshandlung liegt auch dann vor, wenn der Verletzer kein Interesse mehr an dem Werk hat und den Link auf das Werk in seiner Internetseite gelöscht hat, es aber versäumt, das Werk vollständig aus seinem Internetauftritt zu beseitigen, so dass es durch Eingabe der URL oder naheliegender Suchbegriffe über Suchmaschinen Dritten zur Verfügung steht (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 383 - Stadtplan-Kartenausschnitte).
  • LG Berlin, 10.12.2001 - 16 O 69/01
    Auszug aus LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08
    Er ist weiterhin gehalten, sich danach sofort höchstpersönlich durch unmittelbare Eingabe sämtlicher Adressen davon zu überzeugen, dass die Seiten tatsächlich aus dem Internet verschwunden sind (vgl. LG Berlin, MMR 2002, 399).
  • LG Hamburg, 28.03.2003 - 315 O 569/02

    Verstoß gegen einstweilige Verfügung im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08
    Auch die fortdauernde Aufrufbarkeit über Suchmaschinen muss der Beklagte sich zurechnen lassen (LG Hamburg, MMR 2004, 195; 2006, 698).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

    LG Hamburg 308 O 101/08 (BeckRS 2009 09384), in der die Verwendung einer offensichtlich von einem Fotographen in einem Fotostudio angefertigten Fotografie von Y M auf der Homepage eines gemeinnützigen Vereins mit 8.000,00 Euro für den Unterlassungsanspruch bewertet wurde.

    Dabei ist zwar nicht zu übersehen, dass nach wie vor die Lizenzgebühren für mit hohem Aufwand gefertigte künstlerische Aufnahmen, wie die, die der Entscheidung des OLG Zweibrücken zugrunde lag oder für die ebenfalls mit nicht unerheblichen Aufwand gefertigte Aufnahmen eines Prominenten durch einen Berufsfotografen, wie sie der Entscheidung des LG Hamburg 308 O 101/08 zugrunde lag, nach wie vor in dem vom Amtsgericht als allgemein üblich bezeichneten Bereich anzusiedeln sind.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10

    Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Kartenmaterial auf der eigenen

    Eine öffentliche Zugänglichmachung liegt bereits dann vor, wenn das Werk durch Direkteingabe einer URL für jedermann abrufbar ist (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 383; LG Hamburg, ZUM 2009, 251, LG Berlin, Urt. vom 19. November 2009 - 16 O 295/09).
  • LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10

    Zugänglichmachen von konkreten Kartenausschnitten über das Internet für die

    Der Schuldner wusste um die genaue URL, auf welcher die in Rede stehenden Lichtbilder vorhanden waren (s. hierzu auch LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08, ZUM 2009, 253 ff m. w. N. aus der Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht